Mega-Strafe für “Desinformation”: Totalitäre Zensur gegen PayPal-Kunden
Archivmeldung vom 03.11.2022
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićAuch Paypal schaltet sich nun im globalen Meinungskrieg mit anderen Big-Tech-Giganten gleich und beteiligt sich offenbar aktiv an der Verhinderung von Meinungsvielfalt und Redefreiheit: Ganz im Sinne linker Globalisten und totalitärer Agendasettern, die die „Wahrheit“ zentralisieren und selbst exklusiv die Deutungshoheit über „Fakten“ beanspruchen, behält sich auch der Bezahldienst die Abstrafung und schlimmstenfalls Blockierung von Kunden vor, die angebliche „Desinformationen“ verbreiten. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".
Weiter berichtet das Magazin: "Betroffen wären vor allem auf Paypal-Spenden angewiesene freie Medien und Vertreter der kritischen Gegenöffentlichkeit.
“Bußgeld für Fehlinformationen”
Ursprünglich war sogar davon die Rede gewesen, dass der marktbeherrschende Internet-Bezahldienst ab November eine Art „Bußgeld für Fehlinformationen“ in Höhe von 2.500 Dollar als Konventionalstrafe von den Konten solcher Kunden einziehen würde, die „Desinformation” verbreiten (wobei die Definition, was darunter fällt, ganz nach dem Vorbild von Facebook und Google bzw. Youtube über hochsubjektive, politisch gesteuerte „Faktenchecker“ erfolgen sollte).
Wie der Insider und Blogger Norbert Häring auf seiner gleichnamigen Webseite schreibt, hatte Paypal Anfang Oktober an seine Geschäftskunden E-Mails verschickt, denen zufolge ab 3. November die Acceptable Use Policy (AUP, eine Art Nutzungsrichtlinie) erweitert werde – und zwar dergestalt, dass diese fortan ein Verbot beinhalte, „Botschaften, Inhalte oder Materialien zu schicken, zu posten oder zu veröffentlichen, die Desinformation fördern“.
Aus Richtlinienverstößen werden Strafaktionen
Zuwiderhandlungen hätten dann, so Häring, als Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen gegolten, wodurch Paypal je Fall zum Einzug von 2.500 Dollar Strafe berechtigt wäre. Gegen diese Ankündigung liefen unter anderem Elon Musk wie auch der frühere PayPal-Chef David Marcus Sturm. Letzterer erklärte: „Ein privates Unternehmen darf Dir Dein Geld wegnehmen, wenn du etwas sagst, was ihm nicht gefällt. Wahnsinn.“ Paypal ruderte daraufhin plötzlich zurück und versuchte sich herauszureden, dass die entsprechende Ankündigung „irrtümlich” erfolgt sei.
Unglaubwürdiger Rückzieher
Der Bezahldienst teilte am 9. Oktober öffentlich mit:
„Kürzlich wurde versehentlich ein AUP-Hinweis veröffentlicht, der falsche Informationen enthielt. PayPal verhängt keine Bußgelder für Fehlinformationen und es war nie beabsichtigt, diese Formulierung in unsere Richtlinie aufzunehmen. Unsere Teams arbeiten daran, unsere Richtlinienseiten zu korrigieren. Wir entschuldigen uns für die Verwirrung, die dadurch entstanden ist.“
Dieser durchschaubare und peinliche Rückzieher konnte nicht verhindern, dass Paypal etliche Kunden verlor und einen Kursrückgang seiner Aktie hinnehmen musste; beides ist mehr als nachvollziehbar.
Insgeheim wird das Vorhaben offenbar weiterverfolgt
Allerdings trauten kritische Beobachter dem Braten nicht – und verdächtigen Paypal, an seinem Vorhaben insgeheim doch noch festzuhalten; wenig verwunderlich – denn der Konzern steht selbstverständlich unter politischer Beobachtung und dem Druck von NGO-hörigen Regierungen, die die globale Meinungskontrolle zum Ziel erhoben haben, ohne das der Great Reset, die Transformation hin zu tiefgreifenden Sozialkontrollsystemen, zur Enteignung von Privatvermögen und zum finalen Umbau intakter liberaler Gesellschaften in autoritären Drohnenstaaten nicht gelingen kann.
Und in der Tat: Wie Häring offenlegt, meinen reichweitenstarke Kommentatoren nun festgestellt zu haben , dass Paypal die angeblich zurückgenommene Neuerung heimlich doch eingeführt habe.
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Geldstrafe durchaus in AGB vorgesehen
So findet sich in den aktuellen Geschäftsbedingungen des Unternehmens tatsächlich der Rechtsvorbehalt des Unternehmens, pro mutmaßlicher Verletzung der Nutzungsbedingungen „2.500 Dollar oder den Gegenwert in nationaler Währung” von den betreffenden Kundenkonten einzuziehen. An anderer Stelle der Nutzungsbedingungen findet sich nun eine explizite Richtlinie, wonach es „nicht erlaubt” ist, in Zusammenhang mit dem Paypal-Konto „ungenaue oder irreführende Informationen“ (englisch: „Misinformation”) zu verbreiten.
Auch wenn diese Richtlinien jeweils für sich betrachtet nicht neu sind, so wäre bislang niemand auf den Gedanken gekommen, dass der monetäre Vertragsstrafenpassus auf den „Misinformation“-Passus Anwendung finden könnte, zumal die schwammige Formulierung „…in Zusammenhang mit dem Paypal-Konto“ eigentlich keinen Bezug zur geschäftlichen oder publizistischen Tätigkeit geschweige denn öffentlichen Meinungsäußerungen haben dürfte.
Paypal selbst nährte den Zensurverdacht
Es war Paypal selbst, das mit seiner – wenn auch wieder dementieren – ursprünglichen Erklärung diese Kombination hergestellt hatte und damit den Nutzern erst die Augen öffnete, welche geschäftlichen Missbrauchs- und Zensurmöglichkeiten sich für das Unternehmen zur Existenzvernichtung etwa politisch unliebsamer Journalisten, Verlage und Medienschaffender aus den scheinbar harmlosen Allerwelts-AGB des Unternehmens ergeben.
„So etwas wird in einem Konzern wie Paypal nicht irrtümlich angekündigt. Auch tat die Verlautbarung der Rücknahme nichts, um die entstandene Verwirrung aufzuklären, sondern nutzte diese geschickt, um die eigenen Intentionen zu vernebeln”, kommentiert denn auch Häring, der zudem moniert, dass die Geschäftsbedingungen von Paypal mutmaßlich absichtlich so verwirrend und undurchsichtig gehalten seien, dass „nicht von ungefähr ein großes Durcheinander bei der Kommentierung der angekündigten und wieder abgesagten Neuerung” entstand.
Diverse Möglichkeiten zur Stummschaltung von Dissidenten
Es sind nicht die einzigen Hebel, die Paypal zur willkürlichen und beliebigen Stummschaltung und Exkludierung von missliebigen Kunden laut der eigenen Nutzungsbedingungen zu Gebote stehen: So darf der Konzern auch nach Belieben Kontenguthaben konfiszieren oder temporäre oder dauerhafte Kontensperrungen für bloße Meinungsäußerungen verhängen.
Die Klauseln des Unternehmens sind dabei, gelinde gesagt, juristisch fragwürdig. Anlass zur Sorge besteht also für vor allem geschäftliche Nutzer des Dienstes weiterhin, dass er ähnlich böse Überraschungen erlebt wie so mancher Facebook-Nutzer mit allfälligen Sperren und Kontolöschungen…
Vor einigen Monaten sperrte PayPal bereits das Vereinskonto für den spendenfinanzierten kritischen Sender AUF1: Anschlag auf Pressefreiheit: PayPal sperrt “AUF1”-Vereinskonto "
Quelle: Wochenblick