Wahnsinn: Vermögensumverteilung wegen Pandemie-Folgen schon vor Corona beschlossen
Archivmeldung vom 29.03.2022
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.03.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie letzten beiden Jahre haben offensichtlich Spuren hinterlassen, die zukünftig Probleme für die Staatshaushalte bedeuten können. Dieses Bewusstsein erzeugt verständlicherweise Unwohlsein bei einem Großteil der Bevölkerung. Hinterfragenswert erscheinen Maßnahmen einer Regierung, die schon im Jahr 2019 gesetzt wurden, bevor die weltweite Krise überhaupt begonnen hat. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".
Weiter berichtet das Magazin: "Die Geldretter sind in den Medien auf kaum beachtete Meldungen gestoßen, die aber beträchtliche Auswirkungen auf die Vermögen von Bürgern haben können. Rechtzeitige Vorsorge ist geboten – mehr dazu in diesem Beitrag.
Lastenausgleich für Opfer der Corona-Politik
In der Zeitung „Preußische Allgemeine“ findet sich am 18. Jänner 2022 ein Artikel, der sich mit Änderungen zu Entschädigungen zum Wohle der Allgemeinheit beschäftigt. Die Schlagzeile lautet: „Ein neuer Lastenausgleich für die Opfer der Corona-Politik?“ Der interessierte Leser dieses Artikels sei hier explizit auf den Originalartikel in der „Preußische Allgemeine“ verwiesen, es lohnt sich, ihn zur Gänze zu lesen.
Wir verweisen an dieser Stelle auch auf unser Video:
Gesetz schon vor “Pandemie” geändert
Wir wollen uns in diesem Beitrag nur damit beschäftigen, wie sich diese gesetzlichen Änderungen auf den Bürger auswirken können. Was ist nämlich das Besondere an diesen Regelungen? Dieses Gesetz wurde bereits am 12. Dezember 2019 beschlossen, als von der ab März 2020 auftretenden Krise noch gar nicht die Rede war!
Das deutsche Lastenausgleichsgesetz wurde dahingehend geändert, dass zukünftig ein Lastenausgleich infolge „Sozialer Entschädigung“ erfolgen kann. Was ist unter sozialer Entschädigung zu verstehen? U.a. „Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe, die eine gesundheitliche Schädigung verursacht haben“. Die Anspruchsberechtigten seien jener Personenkreis, der den Geschädigten selbst umfasst, aber auch Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende. Die Entschädigungsregelung soll im Falle einer jeglichen Impfung gelten, die „von einer zuständigen Landesbehörde … öffentlich empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen wurde“ beziehungsweise „auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 20 Absatz 6 oder 7 des Infektionsschutzgesetzes angeordnet wurde oder sonst auf Grund eines Gesetzes vorgeschrieben war“.
Und damit wären auch die von der Regierung erlassenen Maßnahmen betreffend die von staatlicher Seite viel umworbenen Impfungen seit dem Jahr 2020 umfasst. Durch die neuen Regelungen, die mit 1.1.2024 in Kraft treten werden, besteht somit die Möglichkeit zur Finanzierung dieser staatlichen Entschädigungsleistungen auch die Vermögenswerte der nicht geschädigten Bevölkerung heranzuziehen!
Nochmals das nahezu Unglaubliche dieser neuen Regelungen zusammengefasst: Man hat bereits im Jahr 2019 vorausschauend – oder wissend? – Maßnahmen gesetzt, die ab dem Jahr 2024 gelten sollen und die die möglicherweise häufig auftretenden negativen Folgen der noch nicht bekannten Pandemie auf die Allgemeinheit umwälzen sollen!
Gold zur Rettung einer Währung
In einem Artikel der „Welt“ vom 10.2.2022 finden wir folgende Schlagzeile: „Goldschmuck beim Staat abgeben – So will Erdogan die Lira retten“. Die Bemühungen von Staatschef Erdogan zur Stabilisierung der Währung lassen ihn zu einem Mittel greifen, das bei der Bevölkerung wahrscheinlich wenig positive Resonanz hervorzurufen im Stande ist. Es sollen zur Stützung der Währung größere Goldreserven eingesetzt werden, die durch die Mittel der Bevölkerung aufgebracht werden sollen. Der türkische Finanzminister schätzt, dass die Türken Gold im Wert von etwa 250 Mrd. Dollar horten.
Zwangsmaßnahmen zur Umsetzung sind nicht auszuschließen, gilt doch auch schon seit Mitte Januar, dass Exporteure zwangsweise ein Viertel ihrer Deviseneinnahmen in Lira umtauschen müssen. Und für die Goldbesitzer gibt es ein historisches Vorbild: das Verbot des Goldbesitzes. Es sei an das Goldverbot in Deutschland aus dem Jahre 1923 erinnert, das sowohl für Edelmetalle als auch Devisen galt. Diese zur Eindämmung der Inflation gesetzte Maßnahme endete allerdings wirkungslos im totalen Zusammenbruch der Währung. Hoffentlich ereilt nicht 100 Jahre später die Türkei ein ähnliches Schicksal! Zu befürchten ist es aber – und wie sieht die Situation angesichts der stark steigenden Inflation bei uns aus? Können wir solche Maßnahmen ausschließen?
Das Problem: Horrende Staatsverschuldung
In den beiden Artikeln wird klar das Problem der Staaten ersichtlich: die enormen Staatsschulden. Und zur Finanzierung dieser enormen Schuldenlast wird letztendlich immer wieder auf die Vermögen der Bürger zurückgegriffen. Historisch sind nur zwei Wege zur Lösung dieses Problems gewählt worden: Inflationierung zur Relativierung der Staatsschulden, die in letzter Konsequenz in einer Hyperinflation endete oder ein Schuldenschnitt oder besser klingend eine Währungsreform mit anschließendem Neubeginn. Beides sind Maßnahmen, die die angesparten Vermögen der Bürger dramatisch reduzieren und für die meisten eine Katastrophe bedeuten. Es sei denn, jemand hat vorausschauend entsprechende Schritte zur Sicherung seiner Ersparnisse gesetzt!
Die Lösung: 3-Wege-Strategie
Was zeichnet nun eine Lösung aus, die sicherstellt, dass die Ersparnisse im schlimmsten Fall Schutz vor staatlichen Zwangsmaßnahmen genießen und sich andererseits der Sparer gleichzeitig über eine vernünftige Wertentwicklung freuen kann? Die Lösung sollte aus der 3-Wege-Strategie bestehen: aus einer Strategie der Portfolio-Diversifikation, einer Strategie zur Wertsteigerung und einer Strategie zur Vermögensabsicherung.
Aus dem reichhaltigen Universum der unterschiedlichsten Anlageprodukte gilt es eine gut aufeinander abgestimmte Auswahl von Produkten zu finden, die den Anforderungen dieser 3-Wege-Strategie genügen. Wichtig zu betonen ist aber auch, dass es einer regelmäßigen Überprüfung des gewählten Portfolios bedarf. Informieren Sie sich zu diesem Thema auch in unserem Beitrag oder Video „Wie sich Anlageformen in Krisen bewähren!“ Kontaktieren Sie die Geldretter zur Erstellung Ihres strategischen Portfolios, das auch in Krisenzeiten Sicherheit bietet! Die Geldretter sind ausgebildete Experten auf dem Gebiet des Rücklagen- und Vermögensschutzes, sie stehen Ihnen für Beratung und bei der Beschaffung von passenden Anlageprodukten gerne zur Verfügung."
Dieser Beitrag erschien auf diegeldretter.at
Quelle: Wochenblick