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Freispruch für Rechtsanwalt Hartmut Fromm

Archivmeldung vom 16.03.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.03.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow

Rechtsanwalt Hartmut Fromm sowie zwei Mitangeklagte wurden heute durch das Landgericht Berlin freigesprochen. Die Strafkammer 36 unter Vorsitz von Richter am Landgericht Bo Meyer hat den von der Staatsanwaltschaft Berlin ursprünglich erhobenen Vorwurf der Untreue als unbegründet verworfen (AZ 536 KLs 5/21).

Selbst die Staatsanwaltschaft hatte zuvor auf der Grundlage der mündlichen Beweisaufnahme auf Freispruch für Rechtsanwalt Fromm und andere plädiert.

Die Anklage hatte den Vorwurf der Untreue zu Lasten des mittlerweile verstorbenen Unternehmers und Kunstsammlers Dr. Erich Marx zum Inhalt und war maßgeblich von dessen Familienangehörigen, insbesondere dessen Sohn Prof. Dr. Axel Marx sowie dessen Schwiegersohn Andreas Inderbitzi, initiiert worden. Die in der Schweiz ansässige Familie Marx hatte zwar ab 2013 durch die rechtliche Beratung des Rechtsanwaltes Fromm das maßgebliche Vermögen des Dr. Erich Marx (Sammlungen, Bankguthaben, Gesellschaftsanteile etc.) überwiegend steuerlich begünstigt bereits zu Lebzeiten erlangt. In ähnlicher Weise vorgenommene Transaktionen - wenngleich auch nur zu einem Bruchteil des in die Sphäre der Nachkommen transferierten Vermögens - zu Gunsten seiner langjährigen Lebensgefährtin missfielen den Nachkommen des Dr. Erich Marx aber offensichtlich und mündeten in Strafanzeigen. Hintergrund dieses Vorgehens war aus Sicht der Verteidigung der Wunsch der Nachkommen, sich von den Übertragungen und Erbverträgen, die Dr. Erich Marx zu Gunsten der Lebensgefährtin gestaltet hatte, zu lösen - mit der Folge, dass auch dieses Vermögen allein dem Sohn Prof. Dr. Axel Marx zugefallen wäre.

Aus Sicht der Schweizer Nachkommen sollten insbesondere Anteile an einem polnischen Unternehmen entgegen dem Willen des Dr. Erich Marx auf dessen Lebensgefährtin übertragen worden sein - Vermögenswerte, die der Unternehmer und Kunstsammler aber unstreitig seiner Lebensgefährtin zugeordnet hatte. Die Behauptungen der in der Schweiz ansässigen Angehörigen haben sich in der Hauptverhandlung indes nicht bestätigt, weshalb auch die Staatsanwaltschaft Berlin, die Dr. Erich Marx zu dessen Lebzeiten nie persönlich angehört hatte, auf Freispruch plädierte. Überdies legte die Ermittlungsbehörde sämtliche Verfahrenskosten der Staatskasse auf und eröffnete einen Weg für eine Entschädigung von Rechtsanwalt Fromm für die durch dieses Verfahren erlittenen Nachteile.

Der Freispruch durch das Landgericht Berlin fügt sich ein in die Reihe einer Vielzahl von Verfahrenseinstellungen durch die Staatsanwaltschaft Berlin. So waren bereits vor Beginn der nun beendeten Hauptverhandlung von den Nachkommen erhobene Vorwürfe niedergeschlagen worden; im Verlauf der seit Oktober 2021 geführten Verhandlung hatte die Staatsanwaltschaft sodann die letzten weiteren Vorwürfe, die Gegenstand eines anderen Verfahrens waren, mangels Tatverdachts eingestellt.

Überdies war schon im April 2021 - ohne, dass Rechtsanwalt Fromm insoweit beteiligt gewesen war - ein zivilrechtliches Urteil des Kammergerichts Berlin ergangen, in welchem die Nachkommen des Herrn Dr. Erich Marx gegen dessen frühere Lebensgefährtin unterlegen waren. Das Kammergericht hatte festgestellt, dass die gegen diese - und damit mittelbar auch gegen Rechtsanwalt Fromm - gerichteten Vorwürfe im Zusammenhang mit einer polnischen Aktientransaktion und darüber hinaus zu Unrecht erhoben worden waren. Zu demselben Ergebnis ist zwischenzeitlich auch das Landgericht Berlin (Zivilsachen) in einem weiteren zivilrechtlichen Verfahren gekommen.

"Die gegen Herrn Fromm von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe krankten von Beginn an daran, dass die Deutung des Willens von Dr. Erich Marx allein seinen Nachkommen überlassen worden sind", sagte Rechtsanwältin Alexandra Wagner, Kanzlei Krause & Kollegen, die gemeinsam mit ihrem Kollegen Prof. Dr. Carsten Wegner Rechtsanwalt Hartmut Fromm in diesem Strafverfahren verteidigt hatte. "Die Nachkommen verfolgen indes allein persönliche Interessen, die nicht mit denen des Herrn Dr. Erich Marx gleichliefen", so Prof. Dr. Carsten Wegner. "Schlimmer noch: Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass der hochbetagte Dr. Erich Marx von seinen Nachkommen überwacht und von seiner Lebensgefährtin und Dritten abgeschottet worden ist, weil diese die Einleitung von Strafverfahren wünschten, um so ein zivilrechtliches Anfechtungskonzept für notarielle Verträge umzusetzen. Das Landgericht hat die damaligen Abläufe in seiner Beweisaufnahme sorgsam aufgearbeitet und Rechtsanwalt Fromm sowie die Mitangeklagten nun folgerichtig freigesprochen."

Quelle: KETANO Gesellschaft für Öffentlichkeitsarbeit mbH (ots)

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