Bundeswahlleiterin: 41 Parteien können an Bundestagswahl teilnehmen
41 Parteien können an der Bundestagswahl am 23. Februar teilnehmen. Das teilte die Bundeswahlleiterin am Dienstag mit. Der Bundeswahlausschuss prüfte in einer öffentlichen Sitzung am 13. und 14. Januar in Berlin die formalen Voraussetzungen, die Parteien erfüllen müssen, um an der Bundestagswahl teilzunehmen.
Der Ausschuss stellte fest, dass insgesamt 10 Parteien im Deutschen
Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl ununterbrochen
mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind. Bei der Einreichung
ihrer Wahlvorschläge für die Bundestagswahl benötigen sie deshalb keine
Unterstützungsunterschriften. Neben den bei der letzten Bundestagswahl
ins Parlament eingezogenen Parteien SPD, CDU, Grüne, FDP, AfD, CSU und
Linke gilt das für die bei Landtagswahlen zuletzt in Landesparlamente
eingezogenen Parteien Bündnis Deutschland, BSW und Freie Wähler.
Hinzu
kommen 31 Vereinigungen, die der Bundeswahlausschuss außerdem für die
Wahl zum 21. Deutschen Bundestag als Parteien anerkannt hat: die
Bayernpartei (BP), die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands
(MLPD), die Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo), die Gartenpartei,
die Partei der Humanisten (PdH), die Basisdemokratische Partei
Deutschland (Die Basis), die "Gerechtigkeitspartei - Team Todenhöfer",
die Partei "Menschliche Welt", das "Bündnis C - Christen für
Deutschland", die Partei "Unabhängige für bürgernahe Demokratie", die
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und
basisdemokratische Initiative (Die Partei), die Partei "Freie Sachsen",
die Partei "Mensch Umwelt Tierschutz" (Tierschutzpartei), die Partei "Ab
jetzt... Demokratie durch Volksabstimmung" (Volksabstimmung), die
Partei "Cannabis Social Club" (CSC), die Partei "Mera 25 - Gemeinsam für
Europäische Unabhängigkeit", die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP),
die Naturschutzpartei, den Südschleswigschen Wählerverband (SSW), die
Partei "Liberale Demokraten - Die Sozialliberalen" (LD), Die Liebe
Europäische Partei (Die Liebe), die Partei "Volt Deutschland", die
Werte-Union, die Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch (Dava),
die "Sozialistische Gleichheitspartei - Vierte Internationale" (SGP),
die Partei für Verjüngungsforschung, die Partei des Fortschritts (PdF),
die "Sonstigen", die "Dr. Ansay Partei" (DrA), die Neue Mitte, die
"V-Partei - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer", sowie die
Piratenpartei Deutschland.
Der Südschleswigschen Wählerverband
(SSW) wurde durch den Bundeswahlausschuss als Partei nationaler
Minderheiten für die Bundestagswahl 2025 anerkannt. Der SSW muss damit
keine Unterstützungsunterschriften vorlegen. Auch die
Fünf-Prozent-Klausel wird nicht auf den SSW angewendet. "Die Sonstigen"
hatten ebenfalls beantragt, als Partei nationaler Minderheiten anerkannt
zu werden. Dem Antrag wurde vom Bundeswahlausschuss nicht stattgegeben,
so dass diese Partei Unterstützungsunterschriften für ihre
Wahlvorschläge sammeln muss und der Fünf-Prozent-Klausel unterliegt.
Auch alle übrigen vom Bundeswahlausschuss für die Bundestagswahl 2025
anerkannten Parteien müssen für ihre Wahlvorschläge
Unterstützungsunterschriften sammeln.
Wahlvorschläge müssen bis
zum 20. Januar um 18 Uhr als Landes- oder Kreiswahllisten bei den
zuständigen Landes- oder Kreiswahlleitungen eingereicht werden. Über
deren Zulassung entscheiden die Landes- bzw. Kreiswahlausschüsse am 24.
Januar.
Quelle: dts Nachrichtenagentur