Neues Gesetz: Regelmäßige Daten zur Zeitverwendung ab 2022
Archivmeldung vom 01.07.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićAm 1. Juli 2021 tritt das Gesetz über die statistische Erhebung der Zeitverwendung (Zeitverwendungserhebungsgesetz, ZVEG) in Kraft. Bereits seit den 1990er Jahren erhebt das Statistische Bundesamt (Destatis) gemeinsam mit den Statistischen Ämtern der Länder etwa alle zehn Jahre Daten zur Zeitverwendung der in Deutschland lebenden Menschen, zuletzt 2012/13.
Die neue gesetzliche Grundlage sichert nun die regelmäßige Durchführung dieser freiwilligen Erhebung. Damit findet die Zeitverwendungserhebung (ZVE) im Jahr 2022 erstmals nicht mehr als Erhebung für besondere Zwecke (§ 7 Bundesstatistikgesetz), sondern unter einem eigenen Gesetz statt.
Wichtige Datengrundlage für gesellschaftspolitische Maßnahmen
Unter dem Motto "Wo bleibt die Zeit?" findet von Januar bis Dezember 2022 die nächste ZVE statt. Bei der ZVE erfassen alle Teilnehmenden ab zehn Jahren vollständige Tagesabläufe über 24 Stunden von Arbeit oder Schule über Hobbies und Internetnutzung bis zu Einkaufen, Kinderbetreuung, ehrenamtlichen Tätigkeiten sowie den dazugehörigen Wegezeiten mit dem Auto, Bus, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß. Aus den zusammengefassten Daten aller Teilnehmenden kann somit abgeleitet werden, wie Personen aus unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen und Haushaltskonstellationen ihre Zeit auf verschiedene Lebensbereiche aufteilen. Die Daten sind eine wichtige Grundlage, um insbesondere gesellschaftspolitische Maßnahmen zum Beispiel zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf vorzubereiten und zu bewerten. Besonderes Interesse gilt dem Umfang der "Care-Arbeit", das heißt der unbezahlten Arbeit wie Kinderbetreuung, Hausarbeit, Ehrenamt und freiwilliges Engagement.
Fundierte Daten zur Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen Frauen und Männern sind zum Beispiel wichtig für gleichstellungspolitische Maßnahmen. Die Daten zur "Care-Arbeit" ergänzen die klassischen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, die bei der regelmäßigen Berichterstattung zu Wertschöpfung und Wohlstand die unentgeltlichen Leistungen der privaten Haushalte nicht einbeziehen. Aber auch Informationen über die Dauer von Bildungs- oder Freizeitaktivitäten sowie zum Medienkonsum werden bei der ZVE erhoben. Somit kann aus den Daten ein umfassendes Bild über die durchschnittliche Zeitverwendung unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen abgeleitet werden. Da Erhebungen über die Zeitverwendung der Menschen in den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchgeführt werden, sind auch EU-Vergleiche möglich.
Anmeldungen zur ZVE 2022 voraussichtlich ab Mitte August 2021 möglich
Für die ZVE 2022 werden 10 000 Haushalte gesucht, die freiwillig an der Erhebung teilnehmen. Das Kernstück bildet dabei das Tagebuch, in dem die Teilnehmenden ihre Aktivitäten im Tagesverlauf an drei vorgegebenen Tagen eintragen.
Erstmals wird bei einer amtlichen Haushaltsbefragung zusätzlich auch eine App eingesetzt. Die mobile App wird in den App Stores verfügbar sein. Darüber hinaus wird auch eine Web-App angeboten, die über die gängigen Internetbrowser genutzt werden kann. Teilnehmende erhalten als Dankeschön eine Geldprämie von 15 Euro je Haushalt und zusätzlich 20 Euro je Haushaltsmitglied ab zehn Jahre.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)