Medien: Jugendämter stecken mindestens 42 Kinder mit umstrittenen Begründungen in Heime
Archivmeldung vom 23.11.2019
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittJugendämter haben Alleinerziehenden in den letzten fünf Jahren schulpflichtige Kinder weggenommen – ohne dass es Hinweise auf Gewalt oder Vernachlässigung in den Familien gegeben hat. Der Grund war ein Verdacht auf zu enge Mutter-Kind-Bindung. Das zeigt die Fallstudie des Soziologen und Jugendhilfeexperten Wolfgang Hammer, teilt das russische online Magazin "Sputnik" mit.
Weiter heißt es auf der deutschen Webseite: „„Fremdunterbringungen gegen den Willen von Eltern und Kindern – 42 Fallverläufe von 2014 bis 2019“ heißt die kleine Fallstudie des Hamburger Jugendhilfeexperten Wolfgang Hammer. Weil sich viele Betroffene an ihn gewendet hatten, hat der Soziologe die Fälle von 42 Alleinerziehenden, denen die schulpflichtigen Kinder weggenommen wurden, untersucht. Insgesamt waren sogar 167 Fallschilderungen an ihn herangetragen worden, dafür aber hat Hammer nicht die Kapazitäten.
Heimeinweisung anstatt Mutter-Kind-Kur
Eine alleinerziehende Mutter wendet sich hilfesuchend ans Jugendamt, schildert Hammer einen Fall exemplarisch im Sputnik-Interview: „Sie hat finanzielle Probleme, weil sie nur geringe Einnahmen hat. Der unterhaltspflichtige Ex-Ehemann zahlt nicht und die Mutter ist durch die Situation relativ isoliert und im Alltag etwas überfordert. Sie möchte Hilfe bei finanziellen Problemen erhalten und hofft eine Mutter-Kind-Kur oder irgendeine Familienerholung durch das Jugendamt angeboten zu bekommen.“
Aufgrund von Gesprächen mit der Mutter und dem Kind komme das Jugendamt aber zu der Einschätzung, ganz überraschend für die Mütter, dass eine Trennung zwischen Mutter und Kind erfolgen solle, all das sei aktenkundig belegt, so Hammer:
„Dann wird den Müttern empfohlen, einen Antrag zur Inobhutnahme oder Heimeinweisung zu stellen, gleich mit dem Hinweis: Wenn sie das nicht tun, würde man beim Familiengericht ihre Zustimmung durch einen Gerichtsbeschluss ersetzen und damit dann formal ins Sorgerecht eingreifen.“
Über Monate getrennt
Im Ergebnis seien viele Mütter dem dann gefolgt, was sie später bereut haben. So seien ein Großteil dieser 42 Kinder in Heime oder Ähnliches gekommen. Erst dann hätten die Mütter angefangen, dafür zu kämpfen, dass ihre Kinder wieder zurück zur Familie dürfen. Dem seien die Familiengerichte zumindest auf einer zweiten Ebene meistens auch gefolgt. Da waren die Familien aber schon Monate getrennt, bei einigen waren es bis zu anderthalb Jahre. Zusätzlich wurde zum Teil sogar jeglicher Brief- und Telefonkontakt verboten. Hammer beurteilt das als rechtswidrigen Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen.
Auslöser waren Vermutungen
„Durch die mir vorliegenden Akten ist zweifelsfrei klar, dass den Müttern weder der Vorwurf der Vernachlässigung noch der Vorwurf von Gewalt oder sexuellem Missbrauch gemacht wurde“, sagt der Jugendhilfeexperte. „ Wir kommen damit in den Bereich von Eingriffen ins Sorgerecht, die in dieser Form durch unsere Verfassung und auch durch unser Familien-, und Kinder- und Jugendhilferecht nicht gedeckt sind.“
Die Begründungen, die dann letztlich zur Grundlage einer angedrohten oder tatsächlich vollzogenen Inobhutnahme oder Heimunterbringung geworden sind, bauten auf Vermutungen und nicht auf Gewissheiten auf. Auch das gäben die Akten her.
Zu enge Mutter-Kind-Bindung?
Die Jugendamtsmitarbeiter vermuteten, dass durch eine zu enge Mutter-Kind-Bindung das Kind in seiner Entwicklung gefährdet werden würde. Hammer erklärt dazu Grundsätzliches: „Natürlich kann es Formen seelischer Erkrankungen von Müttern geben, ohne Gewalt und ohne Vernachlässigung, die trotzdem so kindeswohlgefährdend sind, dass zumindest eine vorübergehende Trennung von Kind und Mutter angesagt ist, aber dann müssen diese Folgen und Gefährdungen für die Kinder auch objektivierbar sein.“
Dafür wären gesicherte, psychologische oder psychiatrische Gutachten nötig.
Folgen für die Kinder
„Ob daraus für die Kinder Traumatisierungen erwachsen, ist eine Frage, die man aufgrund der Aktenanalyse und den Gesprächen nicht letztlich beantworten kann“, sagt Hammer. Allerdings schreibt er auch in der Studie, dass sich der „Gesundheitszustand und das schulische Erscheinungsbild“ der betroffenen Kinder „deutlich verschlechtert“ habe. Vor dem Eingriff des Staates waren sie gut in der Schule, keines von Versetzung bedroht. Nun leiden 17 von ihnen unter Adipositas, neun drohten mit Selbstmord, 23 wurden schlecht in der Schule, jeder zweite zeigte sich aggressiv.
Vonseiten der Ämter gebe sehr viele positive Stellungnahmen, allerdings verhalten und inoffiziell. Dann gebe es den Versuch der methodischen Kritik, wobei der Soziologe selbst immer betont habe, dass die von ihm ehrenamtlich erstellte Studie nicht geplant und repräsentativ sei, sondern „aus der Not geboren“.
Rechtsstaatlich legitim?
„In einem Rechtsstaat darf natürlich kein Eingriff in Grundrechte erfolgen, der, wie in diesem Fall, aufgrund von Spekulationen aufgebaut ist“ betont Hammer. Ein solcher Eingriff dürfe nicht ohne seriöse Gutachten von dazu qualifizierten Psychologen, Psychiatern, Erziehungsberatern und Ähnlichen erfolgen. Dies müssten die Gerichte und nicht die Ämter prüfen. Auch dürfe eine Trennung nur als letztes Mittel erfolgen, davor müssten die Alternativen geprüft werden. Hammers Fazit: „Natürlich muss sich auch in den Jugendämtern was ändern. Es muss auch die Aufgabe der Leitung sein, klar zu machen, nicht die Oberaufseher von Erziehung zu sein, sondern sich darauf zu konzentrieren, welchen Hilfsbedarf die Mütter haben und ob wirklich eine nichtabwendbare reale Kindeswohlgefährdung vorliegt und nicht nur eine spekulative.“
Der Experte fordert „von den Jugendämtern unabhängige fachlich gut ausgestattete Ombudsstellen für Eltern und Kinder“. Hierzu sollte ein Bundesprogramm mit wissenschaftlicher Begleitung auf den Weg gebracht werden.
Das komplette Interview mit Dr. Wolfgang Hammer zum Nachhören:
Quelle: Sputnik (Deutschland)