AGBUG-Rechtsfonds für neue Fälle geschlossen
Archivmeldung vom 11.05.2022
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.05.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićBei keinem einzigen der vom AGBUG-Rechtsfonds finanzierten Verfahren waren die Gerichte bisher bereit, die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit von Corona-Maßnahmen zu überprüfen. Inzwischen sind zwei Jahre vergangen und eine juristische Überprüfung der Maßnahmen ist allenfalls noch nachträglich möglich - könnte aber gravierende Auswirkung auf die zukünftige Politik und die öffentliche Meinung haben. Dies berichtet der Medizinjournalist Hans U. P. Tolzin auf "Impfkritik.de".
Weiter berichtet Tolzin: "Um die Finanzierung der noch laufenden 13 Verfahren zu sichern, wurde der Rechtsfonds nun für die Aufnahme neuer Fälle geschlossen.
Nach mehr als zwei Jahren des juristischen Ringens gegen die sachlich
gesehen völlig unsinnigen, ja kriminellen, Corona-Maßnahmen müssen wir
feststellen, dass bis auf ganz wenige Ausnahmen sämtliche Richter in
Deutschland sich dem politischen Kalkül und dem Druck durch
einflussreiche Interessenverbände und Seilschaften beugen und sich
beharrlich weigern, ein juristisches und sachbezogenes Hinterfragen der
Corona-Maßnahmen zuzulassen.
Es ist absehbar, dass über die
laufenden Klagen allenfalls nachträglich im Rahmen von sogenannten
Feststellungsverfahren entschieden werden wird. Wann das sein wird, ist
nicht voraussehbar. Wiederholt wurden wir von den betroffenen Gerichten
angefragt, ob wir die offenen Fälle, für die ja im Hauptsacheverfahren
noch Entscheidungen ausstehen, nicht einstampfen wollen. Schließlich
würden die Gründe für die jeweiligen Klagen inzwischen nicht mehr
vorliegen.
Das klingt auf der einen Seite verlockend, da damit
endlich ein Schlussstrich unter zum Teil kostenintensive Verfahren
gezogen werden könnte. Andererseits wissen wir alle, dass die
beanstandeten Corona-Maßnahmen jederzeit wieder aktiviert werden können.
Diese Gefahr ist unter der aktuellen Regierung sogar noch viel akuter
als unter der vorherigen, wenn man sich das irrationale und ideologisch
verbrämte Verhalten mancher Regierungsvertreter ansieht.
Die
laufenden Verfahren bleiben also wichtig, denn sie erzeugen einen "Druck
von unten" sowohl auf die Gerichtsbarkeit als auch auf die Politik.
Sollten die Corona-Maßnahmen nachträglich als sachlich unbegründet und
damit als verfassungswidrig beurteilt werden, könnten sie nicht ohne
weiteres wieder in Kraft gesetzt werden.
Insgesamt finanziert der
AGBUG-Rechtsfonds noch 13 offene Verfahren. Es entstanden Anwalts- und
Gerichtskosten von mehr als 300.000 Euro. Davon ist das Meiste bezahlt.
Derzeit sind allerdings noch ca. 40.000 Euro offen. Würde die
Anwaltskanzlei Dr. Lipinski konsequent auf pünktliche Zahlung jeder
Kostennote bestehen, müssten sämtliche offenen Verfahren eingestellt
werden. Damit wäre jedoch der gesamte finanzielle und zeitliche Aufwand,
den wir seit April 2020 betrieben haben, umsonst gewesen.
Gleichzeitig
geht die Spendenbereitschaft zur Zeit eher zurück, so dass die weitere
Finanzierung der laufenden Verfahren gefährdet ist. Deshalb wurde der
AGBUG-Rechtsfonds nun für die Aufnahme neuer Fälle geschlossen. Wir
bitten um Verständnis, wenn wir weitere Finanzierungs-Anfragen selbst
bei krassen Rechtsverstößen nicht bearbeiten können.
Die 13 laufenden Verfahren sind (in chronologischer Reihenfolge):
- Bayern: Popularklage und Normenkontrollantrag gegen Corona-Verordnung
- Baden-Württemberg: Maskenzwang für Verkäufer und Alkoholverbot in der Öffentlichkeit
- Hessen: Normenkontrollantrag
- Baden-Württemberg: Bußgeld Maskenverstoß U-Bahn
- Baden-Württemberg: Bußgeld "Teilnahme an verbotener Versammlung"
- Hessen: Grundrechtsklage
- Mecklenburg-Vorpommern: Quarantänemaßnahme
- Baden-Württemberg: Gewaltsames Betreten einer Privatwohnung ohne richterlichen Beschluss
- Bayern: Vorlagezwang ärztlicher Atteste im Supermarkt
- Baden-Württemberg: Normenkontrollantrag
- Wahlanfechtung Bundestagswahl 2021
- Baden-Württemberg: Bußgeld für Wahlbeobachter der Bundestagswahl
- Baden-Württemberg: Strafbefehl wegen Filmens von Polizisten bei Montagsspaziergängen
Eine ausführlichere Darstellung sämtlicher vom Rechtsfonds
finanzierter Fälle ist derzeit in Arbeit und wird voraussichtlich in den
nächsten Tagen abgeschlossen werden. Bitte beachten Sie hierzu die
Webseite:
http://agbug.de/lockdown-klagen, die nun ständig aktualisiert wird.
Vielen Dank an Alle, die unsere Musterverfahren gegen den Corona-Wahn bisher finanziell unterstützt haben!
Sie können die laufenden Verfahren auch weiterhin finanziell unterstützen:
Kontoinhaber: AGBUG
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
BIC GENODES1VBH
Stichwort: "Schenkung Gerichtsverfahren Grundrechte"
oder Paypal: [email protected]
Der Spendenfonds befindet sich derzeit etwa bei 40.000 Euro im Minus. Wir freuen uns über jede kleine oder auch größere finanzielle Unterstützung!
Quelle: Impfkritik