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KRD: Der König von Deutschland unschuldig in U-Haft - 3. Der absurde Haftbefehl!

Archivmeldung vom 06.02.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.02.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Peter I, König von Deutschland (2015), Bürgerlich: Peter Fitzek
Peter I, König von Deutschland (2015), Bürgerlich: Peter Fitzek

Bild: Königreich Deutschland /Eigenes Werk

Auf der Webseite des Königreichs Deutschland heißt es dazu: "Aufgrund der Anklage erstellte das Landgericht Halle in Gestalt der Richter/innen Mertens, Geyer und Bortfeldt einen Haftbefehl datiert auf den 07.06.2016. Am 08.06.2016 wurde Peter auf offener Straße festgenommen und dem Gericht vorgeführt. Bei diesem Termin wurde ihm der Haftbefehl vorgelesen und danach die Anklageschrift übergeben. Er wurde darauf hingewiesen, daß diese inhaltlich dem Haftbefehl in etwa entsprechen würde."

Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Weiter ist beim KRD, im nachfolgend wiedergegebenen unveränderten Originaltext, zu lesen: "Später stellte sich für Peter aber heraus, daß diese umfangreicher und detaillierter war als behauptet. Bei der Befragung beantwortete Peter Fragen zu den unterstellten „Bankgeschäften“ und auch zum Verbleib des Geldes. Das Protokoll dieser Befragung vom 08.06.2016 erhielt er dann in der Haftanstalt. Es enthält zahlreiche Fehler:

  • Peter gab nicht an, die Polizei in Wittenberg angerufen zu haben, sondern die Polizisten in Dessau haben ihm einen Anhörungsbogen gesandt.
  • Er gab nicht an, daß die Kapitalüberlassungsverträge von der Bundesbank entworfen worden sind, sondern, daß sie von ihm in Abstimmung mit Mitarbeitern der Bundesbank entworfen worden sind.
  • Peter sagte auch nicht: „Es sei doch auch egal, wie man einen Verein nenne.“ Er sagte „eine Vereinigung“.

Am 10.06.2016 erhielt Peter dahingehend einen Beschluß der Richter/innen des Landgerichtes Halle, daß sein Haftbefehl aufrecht erhalten wird. Man hielt ihn für dringend tatverdächtig und außerdem unterstellte man ihm Fluchtgefahr, um weiter an seiner Inhaftierung festhalten zu können. Die Richter zweifelten jedoch schon daran, ob es sich um Bankgeschäfte handeln könne, zumindest aber wollte man an den Untreuevorwürfen festhalten.

Den ganzen Beschluss kannst Du unten herunterladen.

Als Grund für Peters weitere Inhaftierung schrieb die Richterin in dem vorliegenden Beschluss unter anderem, daß man sich nicht vorstellen könne, daß zur Bezahlung von Rechnungen nur Bargeld verwendet worden sei. Auch zweifelte man an einer „ordnungsgemäßen Buchführung“, dies reiche als Indiz für eine Zweckentfremdung.

Eine Fluchtgefahr begründete die Richterin mit angeblichen Auslandskontakten (...die aber fast jeder Mensch hat, der einmal zum Urlaub im Ausland war.) und der angeblichen Nichtanerkennung der Bundesrepublik und dem fehlenden Respekt vor ihren Organen.

Nochmal zusammengefasst:

  • Eine angeblich "nicht ordnungsmäßige Buchführung" in Verbindung mit der Barbezahlung von Rechnungen reichen scheinbar aus um eine Zweckentfremdung der Gelder zu behaupten.
  • Völlig normale Kontakte von Peter zu Menschen im Ausland werden als fadenscheinige Begründung für eine angebliche Fluchtgefahr genutzt.

 Zum Thema "nicht ordnungsgemäße Buchhaltung" gäbe es noch zu sagen, daß die BaFin bei ihrer ersten Razzia die gesamten Buchführungsunterlagen mitgenommen hat und nun behauptete diese wären "außer Kontrolle" geraten.

Was bedeutet: Sie haben die Unterlagen verloren...
Mit diesen Unterlagen könnte viel leichter nachgewiesen werden was mit den Geldern passiert ist.
Was für ein Zufall..."

Hier den Haftbefehl & den Haftprüfungsbeschluss herunterladen:

Aus rechtlichen Gründen mussten wir Teile des Haftbefehls leider "schwärzen".

Quelle: Königreich Deutschland

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