Bereits mehr als 388.000 H-Kennzeichen in Deutschland
Archivmeldung vom 09.04.2016
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittKlassische Fahrzeuge erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Anfang des Jahres 2016 verzeichnete das Kraftfahrtbundesamt 388.120 Fahrzeuge mit Historienkennzeichen, deren Tag der ersten Zulassung mehr als 30 Jahre zurückliegt. Gegenüber dem Vorjahr ein Plus von elf Prozent. Ein Grund: Youngtimer und Oldtimer werden zunehmend als Wertanlage gesehen und ebenso behandelt.
Zahlreiche Privatsammler und Museen vertrauen auf das Know-how der Profis vom Competence Center Classic Cars in dem TÜV Rheinland seit Anfang 2013 sein Fachwissen bündelt und für die Kunden nutzbar macht. Die Spezialisten unter Leitung von Norbert Schroeder, ein in der Szene anerkannter Experte und Kenner bei Wertermittlungen, Schadengutachten sowie bei der Kaufberatung, helfen und beraten bei allen Fragen rund um historische Kraftfahrzeuge.
"Beim Originalzustand geht es beispielsweise darum, in nahezu detektivischer Kleinarbeit den wirklich marktgerechten Wert eines klassischen Autos objektiv und unabhängig zu ermitteln", betont Schroeder. Aber wann ist ein Fahrzeug erhaltenswert, wann nur noch ein Haufen Schrott?
Gutachten und Wertermittlungen für Oldtimer
Nicht jedes 30 Jahre alte "Schätzchen" ist in einem "erhaltungswürdigen Zustand" und somit ein "kraftfahrttechnisches Kulturgut". Die TÜV Rheinland-Fachleute in den Prüfstellen erstellen Oldtimergutachten für die Vergabe von H-Kennzeichen oder roter 07er-Dauerkennzeichen. Dies bringt Steuervorteile und diese Fahrzeuge unterliegen nicht der Kennzeichnungspflicht und dürfen ohne Feinstaubplakette in die Umweltzonen.
Vor geplanten Restaurierungen checken die TÜV Rheinland-Experten, ob sich der Aufwand lohnt, und stellen auf Wunsch Kontakte zu renommierten Karosserie-, Lack- und Elektrikbetrieben oder auf Oldtimer spezialisierten Auto-Sattlereien her.
Wer einen Young- oder Oldtimer in der Garage hat, kann bei TÜV Rheinland zudem den Wert ermitteln lassen und ist beispielsweise nach einer aufwändigen Restaurierung auf der sicheren Seite. Denn bei Beschädigungen oder Diebstahl des Schmuckstücks legen die Versicherer in der Regel lediglich den Wert vor der Aufarbeitung zugrunde.
Quelle: TÜV Rheinland AG (ots)