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Dieselskandal: EuGH mit Sensationsurteil: DUH darf gegen Typgenehmigung klagen - Alle Motoren ohne AdBlue illegal unterwegs?

Archivmeldung vom 08.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Sitzungssaal des EuGH
Sitzungssaal des EuGH

Von Stefan64 - Selbst fotografiert, CC BY-SA 3.0, Link

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte der Verbraucher im Diesel-Abgasskandal erneut eindrucksvoll gestärkt. Nach dem Urteil könnten alle Dieselmotoren auf deutschen Straßen ohne AdBlue-Einspritzung illegal unterwegs sein. Der EuGH hat am 8. November 2022 in einem Urteil unterstrichen, dass das Thermofenster in der Motorsteuerung illegal ist (Az.: C-873/19).

Die meisten Dieselfahrzeuge ohne AdBlue regeln die Abgasreinigung temperaturabhängig durch das Thermofenster und halten so die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nicht ein. Nur der Harnstoff AdBlue garantiert die Einhaltung der Grenzwerte. Darüber hinaus entschied der EuGH, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen Typgenehmigungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) klagen darf. Aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer muss der Abgasskandal neu aufgerollt werden. Die Kanzlei rät betroffenen Verbrauchern zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal.

Großer Erfolg für Deutsche Umwelthilfe und Verbraucher

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 8. November 2022 zum Diesel-Abgasskandal der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und Millionen Betroffenen den Rücken gestärkt. Die DUH darf gegen Bescheide vorgehen, mit denen das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Software-Updates in Dieselautos mit sogenannten Thermofenstern genehmigt hat. Darüber hinaus stellte der EuGH erneut fest, dass Abschalteinrichtungen, die die Abgasreinigung bei völlig üblichen Temperaturen herunterfahren, illegal sind. Abschalteinrichtungen seien nur dann zulässig, wenn diese zum Schutz des Motors vor Beschädigungen oder Unfall und für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs notwendig seien. Die Hürden für den Schutz des Motors hat das Gericht bereits in anderen Verfahren sehr hochgelegt. Gerechtfertigt wäre ein Thermofenster nur dann, wenn Gefahr für Motor und Fahrer bestünde. Jedoch haben fast alle Automobilhersteller entsprechende Abschalteinrichtungen nur verbaut, um ihre Abgaswerte unter amtlichen Prüfbedingungen zu beschönigen. Das Motorschutz-Argument gilt in Fachkreisen als vorgeschoben.

Hintergrund des EuGH-Verfahrens ist die EG-Typengenehmigung für Fahrzeuge mit einem Dieselmotor der Generation Euro 5 von VW durch das dafür zuständige KBA. Der Motor hatte 2015 den Dieselskandal in den USA ausgelöst. Die DUH erhob gegen die Genehmigung des Software-Updates Klage beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht (VG). Das deutsche Gericht sah bei der DUH keine Klagebefugnis bei der Typgenehmigung und wollte diesen Umstand vom EuGH überprüft wissen. Die DUH vertrat in dem deutschen Verfahren die Ansicht, dass es sich beim Thermofenster um eine verbotene Abschalteinrichtung handele. Die Software lässt bei bestimmten Außentemperaturen erhöhte Schadstoffemissionen zu. Autohersteller halten die Regulierung jedoch für notwendig, um den Motor zu schützen.

Doch auch hier hat die Automobilindustrie erneut eine Niederlage am höchsten europäischen Gericht erlitten. Die Notwendigkeit und damit die Zulässigkeit einer Abschalteinrichtung orientiere sich nicht an dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Erteilung der EG-Typengenehmigung. Das Gericht sieht im Unionsrecht einen technikneutralen Ansatz. Automobilhersteller müssten eine Einhaltung der Grenzwerte möglich machen - unabhängig vom technischen Stand. Die Automobilhersteller haben somit einfach die technischen Vorrichtungen anzuwenden, damit diese Grenzwerte eingehalten werden. Gebe es zudem keine Notwendigkeit für eine Abschalteinrichtung, dann sei sie auch nicht zulässig. Der EuGH hatte bereits am 17. Dezember 2020 Abschaltreinrichtungen für illegal erklärt (Az.: C-693/18). Das aktuelle Verfahren wird jetzt am Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein fortgesetzt.

Was bedeutet das Urteil für die Verbraucher?

Ganz klar: Der Abgasskandal ist noch lange nicht zu Ende. Im Gegenteil gerade beim EA189 mit dem Software-Update muss der Skandal neu aufgerollt werden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Facetten der Entwicklung zusammen:

Quelle: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (ots)


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