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Das Urteil im Verfahren gegen den "König von Deutschland", Peter I - Erste Einblicke

Archivmeldung vom 18.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Peter I, König von Deutschland (2017), Bürgerlich: Peter Fitzek
Peter I, König von Deutschland (2017), Bürgerlich: Peter Fitzek

Bild: Königreich Deutschland / Ott

Prozeßbeobachter im Verfahren gegen den König von Deutschland, Peter I, bürgerlich Peter Fitzek, berichten über den Ausgang des Verfahrens vor dem Landgericht Halle wie folgt: "Im Juni letzten Jahres wurde das Staatsoberhaupt des Königreiches Deutschland, Peter I, in Untersuchungshaft genommen. „Verdacht auf Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und Veruntreuung von Anlegergeldern“ lauteten die Anklagepunkte vonseiten der BRD-Staatsanwaltschaft. Da man Peter I. zusätzlich Flucht- und Verdunkelungsgefahr unterstellte, hält man ihn bis heute unschuldig in Untersuchungshaft."

Transparenz ist uns sehr wichtig, weswegen wir in den kommenden Tagen diverse Beiträge zum Ausgang der Gerichtsverhandlung veröffentlichen werden.

Im obigen Video berichten Prozeßbeobachter über ihre Eindrücke von der Urteilsverkündung.

>> Informationen zum Untreue – Prozeß – Landesbank Sachsen

Im Juni letzten Jahres wurde das "Staatsoberhaupt des Königreiches Deutschland", Peter I, in Untersuchungshaft genommen. „Verdacht auf Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und Veruntreuung von Anlegergeldern“ lauteten die Anklagepunkte vonseiten der BRD-Staatsanwaltschaft. Da man Peter I. zusätzlich Flucht- und Verdunkelungsgefahr unterstellte, hält man ihn bis heute in Haft.

Am 15.03.2017, wurde das Urteil verlesen. Richterin Mertens hat Peter I im Sinne der Anklage für schuldig gesprochen: Drei Jahre und acht Monate soll das "Staatsoberhaupt" hinter Gittern verbüßen – für etwas, das er wie es aussieht nicht getan hat.

Weder während des Verfahrens noch zur Urteilsverkündung wurden die juristischen Grundlagen für die Behauptung, es habe sich bei den Kaptialüberlassungsverträgen um Bankgeschäfte gehandelt, erbracht. 
>> Artikel: Wo sind die Beweise?

Trotz transparenter Darstellung der Geldflüsse wird nach wie vor behauptet, dass der Verbleib der Gelder unklar sei. >> Artikel: Wo ist das Geld geblieben?

Peter nimmt dieses Urteil in seiner jetzigen Form so nicht hin und wird in Revision gehen, an den Bundesgerichtshof, die nächsthöhere Instanz.

Vom Königreich Deutschland heißt es dazu: "Dass erst durch die illegale Vorgehensweise der BaFin im Zusammenhang mit den Razzien – nicht etwa durch das Königreich Deutschland oder unser Staatsoberhaupt – Investitionen der Kapitalüberlasser zunichte gemacht wurden, ignorierte die Richterin schon während der gesamten Verhandlung und berücksichtigte diesen Sachverhalt somit auch nicht in ihrem Urteil."

Dies bestätigte auch der offizielle Pressesprecher des Landgerichtes Halle:


Im Blog des Königreichs Deutschland ist weiter zu lesen: "Peter setzt sich seit Jahren selbstlos für das Gemeinwohl ein. Nicht umsonst vertrauen und unterstützen ihn tausende Menschen deutschlandweit und darüber hinaus. Es ist klar, dass wir weiter machen.

Was können wir gemeinsam erreichen, wenn wir zusammenhalten?

Den Schutz unseres wunderbaren Lebensraumes, die Erde."

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