Demonstranten gegen Corona-Maßnahmen siegten vor Gericht: Gegen Videobeweise sind auch Polizisten-Lügen chancenlos
Archivmeldung vom 19.07.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićAußer Spesen nichts gewesen: Verschiedene Gerichte mussten sich in diesen Tagen mit den Einsprüchen von mehreren Demonstranten gegen die Corona-Politik befassen, die von der Polizei diverser Verfehlungen beschuldigt worden waren. Doch weil die angeblichen Vorfälle auch gefilmt wurden, siegte die Gerechtigkeit. Es stellte sich heraus, dass sich besagte Demonstranten nicht so verhalten hatten, wie von der Polizei behauptet, weshalb sie straffrei ausgingen. Dies berichtet Kurt Guggenbichler im Magazin "Wochenblick.at".
Weiter berichtet Guggenbichler: "Erleichtert? – „Und wie!“ freut sich der Frühpensionär Alfred Hirsch, dessen Festnahme durch die Polizei bei einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen rechtswidrig war. Das hat kürzlich das Gericht in Steyr auf Grund seiner Maßnahmenbeschwerde festgestellt. Dabei kam auch zur Sprache, dass kein Bürger in Österreich zur Ausweisleistung verpflichtet ist. Lediglich Namen und Wohnadresse müsse er dem amtshandelnden Polizisten nennen, der dies dann auf Grund seiner Möglichkeiten ohnehin überprüfen könne, erläutert Hirsch.
Großer Stein vom Herzen gefallen
Nach bangen Wochen der Ungewissheit sei ihm nun „ein großer Stein von Herzen gefallen“, bekennt der 53-Jährige. Weil man nie wisse, wie so ein Verfahren ende. Wochenblick berichtete zuvor über das juristische Nachspiel gegen Herrn Hirsch. „Ich war mir zwar nie einer Schuld bewusst, doch vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand“, kann Hirsch nun wieder scherzen. Doch in seinem Fall dürfte weniger Gott geholfen haben als vielmehr ein Handy seiner Mitmarschierer beim Demonstrationszug, die den später gerichtsanhängig gewordenen Vorfall mitgefilmt haben. Die dabei entstandenen Aufnahmen zeigen deutlich, dass Hirsch bei der Demonstration im März auf die Aufforderung eines Polizeiinspektors folgsam seinen Ausweis gezeigt hatte und keinen Widerstand gegen die Staatsgewalt leistete.
„Widerstand gegen die Staatsgewalt“: Zeugen und Videos entlasteten 53-Jährigen
Dem vor Gericht halbherzig vorgetragenen Einwand des Beamten, dass sich dieser Widerstand von Hirsch schon im Vorfeld der Filmaufnahmen abgespielt hätte, mochte das Gericht keinen Glauben schenken, zumal der 53-Jährige auch eine Menge Zeugen aufbieten konnte, die die Aussage des Polizeibeamten widerlegt hätten. So hat das Gericht seiner Maßnahmenbeschwerde stattgegeben. Da Hirsch bei dieser Ausweisleitung durch eine Rempel-Provokation des Gesetzeshüters am Bein verletzt worden war, was auch ärztliche Atteste bestätigen, wird er demnächst auch eine Schadenersatzforderung an die Republik einbringen.
Trotz Polizisten-Lügen: Freispruch auch für Maria und Darian
Eine Schlappe hinnehmen musste die Staatsmacht auch im Fall Maria N. und Darian H., die nach diversen Demonstrationsteilnahmen gegen die Corona-Maßnahmen von den Behörden mit Geldstrafen eingedeckt wurden, wie Wochenblick berichtete. Alles in allem hatten sich 650 Euro an zu bezahlenden Bußgeldern bei den beiden angesammelt, aus ihnen unerklärlichen Gründen, weil sich auch das Paar – so wie Hirsch – keinerlei Schuld bewusst war. Sie hatten nur von ihrem verbrieften Grundrecht zu Demonstrieren Gebrauch gemacht.
Dennoch warf man Maria und Darian diverse Verfehlungen vor, die sie auch nicht auf sich sitzen lassen wollten und weshalb sie das verhängte Strafgeld auch nicht bezahlten. Bei der daraufhin erfolgten Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Wien wurden nun beide entlastet, nicht zuletzt auch auf Grund eines Videobeweises. Das hatte sich die Richterin zuvor angeschaut, berichtet Maria, und deshalb hatte sie dann auch den Einlassungen der Polizisten – die im Übrigen gelogen hätten, dass sich die Balken bogen – auch nicht mehr geglaubt."
Quelle: Wochenblick