Königreich Deutschland: "Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen"
Archivmeldung vom 11.12.2018
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDas Königreich Deutschland berichtet auf seiner Internetseite über die eingereichte Verfassungsbeschwerde von Peter I, bürgerlich Peter Fitzek, beim Bundesverfassungsgericht und wie es nun nach deren Ablehnung weitergeht.
Es wird wie folgt und im Original von der Internetseite des Königreich Deutschland berichtet: "Demnach wurde am 06. August 2018 die 183-seitige Verfassungsbeschwerde nebst Anlagen per Postweg zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nach Karlsruhe geschickt, worauf das Bundesverfassungsgericht reagierte.
Weshalb wurde die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen?
Zu einer Begründung der Ablehnung ist das Bundesverfassungsgericht nicht verpflichtet und es wurden auch keine Gründe genannt. Auf der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts können wir lesen :
„Verfahren und Entscheidung
Eine Verfassungsbeschwerde bedarf der Annahme zur Entscheidung. Dies bedeutet allerdings kein freies Ermessen. Die Verfassungsbeschwerde muss vom Bundesverfassungsgericht angenommen werden, wenn sie grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung hat oder wenn dies zur Durchsetzung eigener verfassungsmäßiger Rechte des Beschwerdeführers oder der Beschwerdeführerin angezeigt ist. Daher geht auch jeder Nichtannahmeentscheidung eine intensive Rechtsprüfung voraus.“
Nach unserer Auffassung ging es in Peters Verfassungsbeschwerde durchaus um die Durchsetzung seiner verfassungsgemäßen Rechte. Es ist kaum nachzuvollziehen, wo hier eine intensive Rechtsprüfung stattgefunden hat.
Wir haben am 09.11.2018 über das Schreiben des Bundesverfassungsgerichts berichtet, in dem die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde in vielen sonderbar miteinander verbundenen Möglichkeitsformen in Frage gestellt wurde. Obwohl Peter sämtliche Zulassungsbedenken begründet zurückgewiesen hat, lassen die verschachtelten Formulierungen des „Merkblattes zur Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde“ den Richtern wie immer Entscheidungsspielraum in alle Richtungen offen. Hier ein Beispiel:
„Die unterlassene Einlegung einer nicht offensichtlich aussichtslosen Anhörungsrüge kann zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die behauptete Gehörsverletzung, sondern auch hinsichtlich sonstiger Rügen führen, soweit diesen durch die Anhörungsrüge hätte abgeholfen werden können. Hingegen ist die Einlegung einer offensichtlich aussichtslosen Anhörungsrüge für den Beginn der Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde nicht maßgeblich. Bei Zweifeln über die Erforderlichkeit und die Erfolgsaussichten einer Anhörungsrüge steht es einem Beschwerdeführer offen, zur Fristwahrung zeitgleich mit der Anhörungsrüge beim Fachgericht Verfassungsbeschwerde zu erheben“
In jedem Fall bestand bei Peters Verfassungsbeschwerde die Zulässigkeit, sie zur Entscheidung anzunehmen und in diesem Land Strukturen anzuregen, die allen Menschen dienlich wären. Damit steht fest:
Peters Angebot, dieses Land ein gutes Stück gerechter und lebenswerter zu machen, wurde nicht angenommen.
Die Ent-Täuschung, in Deutschland etwas Grundsätzliches mithilfe des Bundesverfassungsgerichts in Richtung lebenswerte Strukturen bewegen zu können, ist an Peter nicht spurlos vorübergegangen. Er hat in der Vergangenheit immer wieder betont, er mache Angebote. Ob diese Angebote angenommen und eigenverantwortlich umgesetzt würden, läge aber in der Hand der Menschen selbst. So hatte er mit der Verfassungsbeschwerde nicht nur seine rechtlichen Ansprüche klar dargestellt, sondern auch den Richtern des Bundesverfassungsgerichts Wege offengelassen, grundsätzlichen Mißständen in diesem Land entgegenzuwirken und Möglichkeiten für menschenwürdige, gemeinwohlfördernde Strukturen offiziell zu schaffen.
Wie geht es nun weiter?
Peters erste Reaktion war, die Entscheidung zu akzeptieren. Ein Angebot beinhaltet immer auch die Wahl, es auszuschlagen – und wer ein Angebot macht, hält auch diese Entscheidung offen.
Mittlerweile überlegt Peter, die nächste "Instanz", den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, mit einzubeziehen. Bis Mai 2019 müßte er dafür die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts widerlegen, übersetzt in englische oder französische Sprache. Ob dies zu leisten ist und die Aussicht auf Erfolg diesen Aufwand lohnt, prüfen wir aktuell. Ebenso, welche Alternativen es neben diesem Rechtsweg gibt, unsere schöne Vision „Talweis“ auf diesem Planeten zu realisieren
Talweis ist eine Gemeinde aus dem Roman „Besuch in einer besseren Welt“, in der die Menschen bereits die Verfassung des Königreiches Deutschland für sich umgesetzt haben und vermittelt einen nahen Eindruck davon, wie das Zusammenleben aussehen würde.
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