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Sie sind hier: Startseite Berichte Vermischtes Steuerhinterziehung und leichtfertige Steuerverkürzung: Auch ohne Vorsatz können Bußgelder fällig werden Steuerhinterziehung ist eine Straftat, die leichtfertige Steuerverkürzung eine Ordnungswidrigkeit. Grafik: VLH
Steuerhinterziehung ist eine Straftat, die leichtfertige Steuerverkürzung eine Ordnungswidrigkeit. Grafik: VLH

Steuerhinterziehung ist eine Straftat, die leichtfertige Steuerverkürzung eine Ordnungswidrigkeit. Grafik: VLH

Bildrechte: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH Fotograf: VLH