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ACE: Streusalzengpässe „hausgemacht“

Archivmeldung vom 08.01.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.01.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: ACE Auto Club Europa
Bild: ACE Auto Club Europa

Der ACE Auto Club Europa hat mit Unverständnis auf die drohenden Engpässe bei der Versorgung von Räumfahrzeugen mit Streusalz reagiert. „Die Versorgungslücke ist hausgemacht“, sagte der Sprecher des Clubs, Rainer Hillgärtner, am Freitag in Stuttgart.

Er warf den für die Verkehrssicherung Verantwortlichen in Bund, Ländern und Gemeinden vor, die Kapazitäten der Streusalzlager in den vergangenen Jahren aus Kostengründen massiv heruntergefahren zu haben. Bei etwas länger anhaltenden Schneefällen seien diese Halden nicht selten schon binnen 48 Stunden geräumt, während früher der Vorrat bis zu 14 Tage gereicht habe. Weiter kritisierte der ACE-Sprecher, dass die Versorgung mit Nachschub alleine auf dem Just-in-time-Prinzip beruhe und dies eine aufwändige Beschaffungslogistik erforderlich mache. Salzlieferanten würden mitunter mit Ausschreibungen konfrontiert, die dazu verpflichteten, innerhalb weniger Stunden zu liefern. Das – so der ACE – lege die Vermutung nahe, dass der Vorrat vor Ort häufig zu knapp bemessen werde oder sogar schon aufgebraucht sei. Die Nachlieferungen erfolgten dann erst zu einem Zeitpunkt, zu dem eine akute Straßenglätte bereits eingetreten ist, ohne dass dem durch Streueinsätze hätte vorgebeugt werden können. Wer die Verantwortung dafür jetzt den Streusalz-Produzenten anhänge, wolle nur von eigenen Unzulänglichkeiten ablenken. „Nicht die Produzenten, sondern die Behördenleitungen entscheiden schließlich über die Bedarfsmenge“, sagte Hillgärtner. Mit Blick in den Kalender und auf die Wettervorhersagen sei jedem schon lange auch klar gewesen, was auf die Verkehrsinfrastruktur zukomme.
Der ACE befürchtet, dass es unter dem Druck dringend benötigter Nachlieferungen von Streusalz schon zu verbotenen Preisabsprachen in der Branche kommen könne. Der Club fordert besonders die Kommunen auf, sie sollten als Großabnehmer und Winterdienstleister die derzeitigen Methoden der Lagerhaltung überprüfen. „Unüberlegte Kostensenkung und die Pflicht zur Verkehrssicherung sind unvereinbar“, sagte Hillgärtner. Autofahrer hätten schließlich ein Recht darauf, dass die Straßenverkehrsbehörden auch im Winter einen besonderen Beitrag zur Unfallverhütung leisteten. „Stadtkämmerer und Finanzminister benutzen aber offenbar den Rücken der Bürger als Schreibunterlage für ihren Rotstift“, monierte Hillgärtner. Die aufgrund nicht geräumter Straßen verursachten Kosten durch Staus und Unfälle bekämen dann die Verkehrsteilnehmer aufgebürdet.

Räumfahrzeuge haben jetzt Vorfahrt

Räum- und Streufahrzeuge sind bei ihren winterlichen Einsätzen gegenüber anderen Fahrzeugen bevorrechtigt. Daran erinnerte der ACE und warnte davor, sich auf ein „riskantes Kräftemessen“ mit den motorisierten Schneeschiebern einzulassen. Von Überholmanövern beispielsweise sei dringend abzuraten, betonte der Club am Freitag in Stuttgart. Wegen der Überbreite von Schneepflügen könne es zu gefährlichen Begegnungen kommen.

Der ACE machte zugleich auf die einschlägige Rechtsprechung aufmerksam. So haftet nach einer Entscheidung des Landgerichts Coburg (Az:11 O 780/00) bei der Kollision mit einem Räumfahrzeug derjenige für den Schaden, der nachgewiesenermaßen nicht weit genug rechts gefahren ist. Dabei ist es unerheblich, wenn das Schild des Räumfahrzeuges über die Fahrbahnmitte ragt, so lange dieses Fahrzeug soweit rechts wie möglich gefahren ist.

Der Club verweist darauf, dass nach § 35 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Räumfahrzeuge Vorrechte genießen. So dürfen Räum- und Streufahrzeuge „auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert.“ Auch ein auf der linken Autobahnspur langsam fahrender Schneepflug ist nach geltender Rechtsprechung in diesem Umfeld nicht für Unfälle verantwortlich zu machen, obwohl dieser die Mindestgeschwindigkeit unterschreitet. Räumfahrzeuge sind laut ACE in der Regel mit 20-25 Kilometer pro Stunde (km/h), Streufahrzeuge mit 40-55 km/h unterwegs. Ratsam sei es, immer ausreichend Abstand zu einem fahrenden Streufahrzeug oder Schneepflug zu halten, auch um nicht direkt in „Salzfontänen“ zu geraten. Da eine frisch geräumte Straße noch glatt sein kann, rät der ACE zu einer besonders vorsichtigen Fahrweise. Einzelne Räumfahrzeuge sollten nur dann überholt werden, wenn es der Straßenzustand wirklich erlaube und es gefahrlos möglich sei. Bei Räumfahrzeugen im Gegenverkehr empfehle der Club: Tempo verringern, möglich weit rechts fahren oder kurz anhalten, bis der Pflug die Stelle passiert hat.

Quelle: ACE Auto Club Europa

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