Vierte Welle: Prostituierte beklagen starke Repressionen
Archivmeldung vom 01.12.2021
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Freigeschaltet durch Anja Schmitt3G, 2G, 2G+ oder gleich komplettes Verbot: Die Corona-Vorgaben im Prostitutionsgewerbe unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland stark und sind nicht ohne weiteres nachvollziehbar. Der Interessenverband Dona Carmen e.V. spricht von Repressionen und befürchtet Verdrängung in den inoffiziellen Sektor. Dies berichtet das russische online Magazin „SNA News“ .
Weiter ist auf deren deutschen Webseite dazu folgendes zu lesen: "Wie viele andere Dienstleistungsbranchen hat die Corona-Pandemie und die im Lauf der letzten fast zwei Jahre verhängten Maßnahmen zu ihrer Eindämmung auch das Prostitutionsgewerbe empfindlich getroffen. Schon früh hatte der Bundesverband erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD) detaillierte Hygienekonzepte vorgelegt, dennoch unterlagen die Sexarbeiterinnen lange Zeit einem de facto Berufsverbot. Inzwischen dürfen sie ihrer Arbeit zwar wieder nachgehen, doch im Zuge der vierten Welle verschärfen die Bundesländer die Restriktionen.
Wie der Verein Dona Carmen in einer aktuellen Mitteilung schreibt, verbieten Sachsen und Bayern bereits sämtliche Prostitutionsgewerbe, in Sachsen gelte darüber hinaus auch ein Verbot sexueller Dienstleistungen außerhalb von Einrichtungen. Die Regelungen in den anderen 14 Bundesländern sind unterschiedlich. So müssten Sexarbeiterinnen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz die 2G-Vorgabe erfüllen, für ihre Kunden gelte hingegen 2G+. In Baden-Württemberg, Berlin, Saarland und Schleswig-Holstein werde durchgängig 2G praktiziert. Hamburg, Niedersachsen, Hessen, Bremen, Brandenburg und Thüringen setzten auf den Lockdown für ungeimpfte Kunden, die Sexarbeiterinnen dürften jedoch mit 3G an den Start gehen. Nur Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt erachteten 3G für Sexarbeiterinnen und Kunden gleichermaßen als genügend. Wie Dona Carmen anmerkt, richten sich die Verschärfungen nicht nach Hospitalisierungsraten oder der Sieben-Tage-Inzidenz, weil diese Werte in Bundesländern mit besonders strengen Vorgaben teilweise viel niedriger sind, als in denjenigen mit weniger strengen Regeln.
Mit diesen Maßnahmen unterliefen die Bundesländer die bundesweit ausgerufene Vorgabe von 3G am Arbeitsplatz, kritisiert der Verein.
„Nach den Angaben des Statistischen Bundesamts sind in Mecklenburg-Vorpommern 89 und in Sachsen-Anhalt 27 Prostitutionsgewerbe. Mithin gilt in 95 % aller 2.285 konzessionierten Prostitutionsgewerbe gegenwärtig die 2G-Regel.“
Aus Sicht von Dona Carmen fahren die Länder damit einen „wenig überzeugenden gesundheitspolitischen Harakiri-Kurs“. Wer glaube, Corona in den Griff zu bekommen, indem man massiven Impfdruck auf die 20 verbleibenden Prozent der Ungeimpften ausübt, habe den Kampf im Grunde schon verloren. Für das Prostitutionsgewerbe befürchtet der Verein eine Verlagerung in die Illegalität:
„Die für sexuelle Dienstleistungen innerhalb wie außerhalb der Bordelle nunmehr weitgehend geltende 2G-Vorgabe wirkt sich als effektive Schranke für den Kauf und Verkauf sexueller Dienstleistungen und damit als absolutes Hindernis der freien Berufsausübung – nicht nur – im Prostitutionsgewerbe aus. Es ist absehbar, dass die Beibehaltung dieser Vorgaben die Attraktivität einer Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen in erlaubnispflichtigen Prostitutionsgewerben (d. h. in Etablissements ab 2 Frauen) erheblich reduzieren und zu einer weiteren Verlagerung von Prostitution in informelle Bereiche und in die Isolation der 1-Frau-Prostitution beitragen wird.“
Zusammenfassend lasse sich sagen, dass im Fall der Corona-Schutzmaßnahmen bezüglich Prostitution „keineswegs nachvollziehbar rational gehandelt wird, sondern offenbar Interessen zum Zuge kommen, die mit der tatsächlichen Entwicklung der vom RKI präsentierten Corona-Indikatoren nur begrenzt zu tun haben“, so der Verein."
Quelle: SNA News (Deutschland)