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Flightright klärt auf: Passagierrechte beim Verpassen eines Anschlussflugs

Freigeschaltet am 15.02.2025 um 07:10 durch Mary Smith
Rollverkehr am Flughafen Frankfurt. Bild: Fraport AG
Rollverkehr am Flughafen Frankfurt. Bild: Fraport AG

Das Verpassen eines Anschlussflugs kann für Reisende nicht nur ärgerlich sein, sondern auch hohe zusätzliche Kosten verursachen. Viele Passagiere wissen jedoch nicht, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro haben. Gerade wenn die gesamte Flugreise als eine Buchung vorgenommen wurde, können Betroffene ihre Rechte geltend machen. Feyza Türkön, Fluggastrechtsexpertin bei Flightright klärt auf, unter welchen Bedingungen Airlines haften müssen.

"Wird ein Anschlussflug aufgrund einer Verspätung des ersten Fluges verpasst und kommen Passagiere mit drei oder mehr Stunden Verspätung am Endziel an, können sie gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung von bis zu 600 Euro verlangen - vorausgesetzt, die gesamte Reise wurde als einheitliche Buchung vorgenommen", erläutert Feyza Türkön, Fluggastrechtsexpertin bei Flightright.

Wann Passagiere Anspruch auf Entschädigung haben

Ob der Anschlussflug selbst verspätet startet, ist nicht entscheidend - maßgeblich ist die Verspätung am Endziel. Voraussetzung für einen Entschädigungsanspruch ist jedoch, dass die Fluggastrechte-Verordnung greift. Dies ist stets der Fall, wenn der Abflug innerhalb der Europäischen Union (EU) erfolgt. Startet der Flug außerhalb der EU, aber endet mit einer Landung in der EU, gilt die Verordnung nur, wenn die ausführende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Auch bei einem verpassten Anschlussflug spielt es für Passagiere keine Rolle, ob sie eine Individualreise, eine Pauschalreise oder einen Billigflug gebucht haben. Führt eine Flugverspätung zu einem verpassten Anschlussflug und so zu einer Verspätung von 3 oder mehr Stunden am Endziel, haben Flugreisende einen gültigen Anspruch auf Entschädigung. Falls eine einheitliche Buchung vorliegt, macht es auch keinen Unterschied, ob die Flüge von unterschiedlichen Airlines durchgeführt wurden.

Weitere Ansprüche: Airlines müssen auch Betreuung leisten

Neben der finanziellen Entschädigung müssen Airlines auch eine alternative Beförderung zum Endziel organisieren und während der Wartezeit Betreuung leisten. Nach 2 Stunden Wartezeit am Flughafen sind die Airlines verpflichtet, Passagiere mit Snacks und Getränken zu versorgen. Verschiebt sich der Anschlussflug auf den nächsten Tag, muss die Fluggesellschaft für eine Übernachtungsmöglichkeit sorgen. "Passagiere sollten ihre Rechte kennen und Verspätungen sowie den entstandenen Schaden gut dokumentieren, um ihren Anspruch durchzusetzen", rät Türkön. Dazu gehören Bordkarten, Buchungsbestätigungen und gegebenenfalls Belege für zusätzliche Ausgaben. Ebenso kann es sinnvoll sein, sich schriftlich von der Airline die Gründe für die Verspätung bestätigen zu lassen.

Quelle: flightright (ots)

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