Bericht: Mutmaßlicher Täter von Magdeburg war in Syrien und Irak
Der mutmaßliche Attentäter von Magdeburg hat sich vor der Einreise nach Deutschland offenbar auch im Irak und in Syrien aufgehalten. US-Nachrichtendienste übermittelten deutschen Sicherheitsbehörden wenige Tage nach dem Anschlag in Magdeburg als "geheim" eingestufte Erkenntnisse, berichtet die "Welt am Sonntag".
Danach soll er sich 1991 im Irak aufgehalten haben. Zudem soll er
demzufolge 1993 als "Schia-Muslim" mit einem "religiösem Hintergrund"
erstmals nach Syrien gereist sein. Eine zweite Reise dorthin soll im
Jahr 1997 erfolgt sein, so der Bericht. Später lebte er zwecks einer
medizinischen Ausbildung in Boston in den USA, hieß es. Die Visa dafür
sollen von der Regierung Saudi-Arabiens bezahlt und auch die Ausbildung
von ihr teilweise gefördert worden sein.
Aus seiner Ausländerakte
und dem Ausländerzentralregister geht nach Angaben der Zeitung hervor,
dass er vor der Todesfahrt in Magdeburg in sieben deutschen Städten
gewohnt und unzählige Aufenthaltstitel erhalten hat. Demnach hatte er
einen Wohnsitz in Hamburg, Düsseldorf, Bochum, Hannover, Stralsund,
Magdeburg sowie in Bernburg (Saale). Zwischenzeitlich hielt er sich im
Ausland auf, hieß es weiter.
Erstmals war der mutmaßliche spätere
Attentäter am 3. März 2006 mit einem von der Deutschen Botschaft in
Riad in Saudi-Arabien ausgestellten Visum zu Ausbildungszwecken in die
Bundesrepublik gekommen, so der Bericht. In Hamburg hatte er einen
sechsmonatigen Sprachkurs in Deutsch und anschließend am
Universitätsklinikum die Ausbildung zum Facharzt begonnen. Dafür sei
seine Aufenthaltserlaubnis mehrfach verlängert worden. Diese soll am 15.
Juli 2008 erloschen sein, nachdem er am 15. Januar 2008 in die USA
gezogen war. Anlass für seine Ausreise war dort offenbar eine
Weiterbildung. Nach Informationen der Zeitung lebte er in Boston und
verließ die USA am 30. September 2008.
Von Boston soll er nach
Frankfurt am Main geflogen sein, hieß es. Seine Wiedereinreise nach
Deutschland ist auf den 1. Oktober 2008 datiert. Gut einen Monat später,
so der Bescheid vom 20. November 2008, war der Arzt als "unerlaubt
eingereister Ausländer" der Stadt Hamburg zugewiesen worden, hieß es
weiter. An dem Tag soll ihm eine Bescheinigung über die Aussetzung der
Abschiebung - also eine Duldung - übergeben worden sein, berichtet die
Zeitung.
Der mutmaßliche Täter war den Unterlagen zufolge am 27.
Dezember 2008 erneut aus Deutschland ausgereist. Dieses Mal, um in
Saudi-Arabien eine Praxis zu eröffnen. Anschließend kehrte er mit einem
Visum, das wiederum die Deutsche Botschaft Riad erteilt hatte, am 9. Mai
2009 in die Bundesrepublik zurück, hieß es. Grund war offenbar erneut
eine Ausbildung zum Facharzt. Er habe ein vorläufiges Aufenthaltsrecht
und kurz darauf eine Aufenthaltserlaubnis für Ausbildungszwecke - als
"Gastarzt zur Weiterbildung" erhalten, hieß es weiter. Im Februar 2016
soll er beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg einen
Asylantrag gestellt haben. Daraufhin soll ihm die Flüchtlingseigenschaft
zuerkannt, so der Bericht. Im April 2023 habe er dann eine
Niederlassungserlaubnis und damit einen unbefristeten Aufenthaltstitel
erhalten.
Quelle: dts Nachrichtenagentur