Briefe von der Front: Lauterbach verschickt Impfwerbung an konkrete Adressen älterer Bürger – könnte er sich strafbar gemacht haben?
Archivmeldung vom 22.09.2022
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.09.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Mary SmithEs ist eine sehr persönliche Ansprache mit allen Daten, Briefe die vom Bundesgesundheitsminister – ebenfalls persönlich und mit „herzlichen Grüßen und den besten Wünschen – herumgeschickt werden. Wie es den Anschein hat, gezielt an Ältere. Und darin wird die Impf-Werbetrommel kräftig gerührt. Herr Lauterbach gibt sich um deren Wohl besorgt und lädt „herzlich“ zur Impfung ein. Da tun sich doch einige Fragen auf. Mehr dazu im nachfolgenden Beitrag von Niki Vogt bei "Die Unbestechlichen".
Weiter dazu: "
Hier erst einmal das Anschreiben:
(oben: von privat zugeschicktes Anschreiben des Gesundheitsministers)
Erste Frage: Wie kommt der Herr Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach an die konkreten, persönlichen Adressen? Es ist nicht so, dass nur Leute, die bereits im persönlichen Kontakt mit Herrn Lauterbach stehen, diese Briefe bekommen. Wer gibt dem Bundesgesundheitsministerium Adressen heraus und aufgrund welcher Rechtsgrundlage? Und nach welchen Kriterien werden diese Adressen gefiltert? Denn nicht jeder bekommt dieses Schreiben. Es mag sein, dass es nur diejenigen sind, die sich nicht impfen lassen wollen, die sehr alert werden bei dieser Post. Aber es scheint, dass es doch ein Schreiben ist, dass gezielt ungeimpfte Ältere bekommen. Ob das tatsächlich so ist, das kann bisher niemand sagen.
Die Rechtsanwältin Beate Bahner empfiehlt denen, die dieses Schreiben erhalten haben, sich an das Gesundheitsministerium mit der einfachen Frage zu wenden, woher man Namen und Adresse hat. Man darf auf die Antwort gespannt sein.
Zweite Frage: Hat Herr Lauterbach noch nichts von den massiven Impfnebenwirkungen gehört? Er hat einmal zaghaft zugegeben, dass es angeblich so etwas gibt, „aber sehr, sehr selten“. Nun, alle anderen Länder haben die Pandemie beendet und breiten bisher den Mantel des Schweigens über die entsetzlichen Tragödien und Dramen der Nebenwirkungen aus.
Sogar Jacinda Ardern, die Premierministerin Neuseelands und hoffnungsvoll impf-militanter Spross der WEF-Clique globaler Billionäre und natürlich ein Produkt der Kaderschmiede „Young Leaders“, sowie eine furiose Impfdiktatorin, verkündet das Ende der Pandemie und kehrt ausdrücklich zur Normalität zurück.
Nicht nur das: Die aggressivste aller Verfechter für eine Impfpflicht macht sogar plötzlich eine Kehrtwendung und betont auf einmal die „individuelle Entscheidung des Einzelnen“. Ahaaaa?
Die Kommentare sind recht erhellend darunter und Herr Lauterbach sollte sich die einmal durchlesen. (Wird er natürlich nicht tun). Sein Amtsvorgänger, Herr Jens Spahn, ist sich heute wohl bewusst, an was er da in vorderster Reihe mitgewirkt hat:
Ganz abgesehen davon, dass auch schon die Mainstreammedien von der Fahne gehen. Der mdr hat mehrere Beiträge zu den scheußlichen Nebenwirkungen gebracht und praktisch überall wird nun viel, viel vorsichtiger mit dem Thema Impfung umgegangen. Auch auf sat3 kommen Äußerungen von Experten, die nicht gerade euphorisch über die Impfstoffe sprechen. Es wird nicht einmal mehr abgestritten, dass über die Nebenwirkungen keine validen Daten vorhanden sind, dass man keine belastbaren Angaben darüber machen kann, zu wieviel Prozent die Impfung überhaupt schützen kann.
Man könnte nun seitenlang über die Nebenwirkungen, Impfgeschädigten und Impftoten sprechen, aber Sie, lieber Leser, wissen darüber sicher schon gut genug und lang genug Bescheid.
All das wirft die dritte und entscheidende Frage auf: Wie kann der Bundesgesundheitsminister Lauterbach einen solchen Brief versenden – einmal ganz abgesehen vom Datenschutz – in dem er nicht einmal ERWÄHNT, dass die Impfung mit Risiken, möglichen massiven Nebenwirkungen, vielleicht sogar bis zum Tod verbunden ist? Dass man unterschreibt, an einem medizinischen Experiment mit naturgegeben ungewissem Ausgang mitzuwirken? Dass diese Impfungen noch keine reguläre Zulassung haben und auch wahrscheinlich aufgrund ihres mangelnden Sicherheitsprofils keine offizielle Zulassung bekommen werden? Und das bei den von ihm angesprochenen „Älteren“ über 60 Jahren, die noch sehr regierungsgläubig sind und ihm vertrauen?
Dazu ein kleiner Exkurs in die Juristerei (die ich einst studierte).
Der Gesundheitsminister hat eine besondere Stellung. Seinen Empfehlungen bringen sehr viele gutgläubige Menschen Vertrauen entgegen, weil er ja der Gesundheitsminister ist. Was natürlich auch die Pflicht mit sich bringt, Maßnahmen, die man den Bürgern aufzwingt oder auch durch Druck und Propaganda durchsetzen will, sehr genau prüfen muss, ob sie angemessen sind und welche Schäden dadurch entstehen. Der Gesundheitsminister könnte eine Garantenpflicht haben:
Garantenpflicht bezeichnet im Strafrecht die Pflichten, dafür einzustehen, dass ein bestimmter tatbestandlicher Erfolg nicht eintritt. Sie ist Voraussetzung für eine Strafbarkeit wegen Unterlassens, soweit es sich um ein sogenanntes unechtes Unterlassungsdelikt handelt. Die verpflichtete Person heißt Garant. Wikipedia
Bedeutet: Der Gesundheitsminister hat dafür einzustehen, dass eine medizinische Behandlung oder eine Verordnung die in die Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit eines Menschen eingreift, nicht zu seinem Schaden geschieht oder gar eine Körperverletzung darstellt. Tut er nicht alles Gebotene, um einen solchen Tatbestand der Körperverletzung nach bestem Wissen und Können zu verhindern, könnte er sich strafbar machen, weil er eine Garantenpflicht hat. D.h. er muss nicht unbedingt aktiv eine Straftat selbst begehen, sondern ist auch strafbar, wenn er etwas unterlässt, was er getreu seiner Pflicht hätte tun müssen.
Das hat der Gesundheitsminister aber nicht erfüllt. Die Warner vor den Impfungen wurden nicht angehört, sondern gleich niedergemacht und verleumdet, als Idioten hingestellt und teilweise in übelster Weise drangsaliert. Allein das ist schon mehr als nur ungeheuerlich, insbesondere, weil es sehr viele ausgewiesene Experten waren, erfahrene Fachleute, die bis dahin das höchste Renommee genossen hatten. Die Bundesgesundheitsminister Spahn und jetzt Lauterbach hatten also von Anfang an allen Grund, ja, die Pflicht, sich diese Fachleute einmal anzuhören, taten es aber nicht, im Gegenteil. Heute wissen wir, dass diese Warner bisher Recht behalten haben und wahrscheinlich auch mit ihren noch viel dringlicheren Warnungen Recht behalten werden.
Die Tatsache, dass in allen Ländern, in denen hohe Impfquoten erreicht wurden, eine deutliche Übersterblichkeit eingetreten ist und die Geburtenrate in den Keller kracht, wird nicht thematisiert. Auch hier müsste der Gesundheitsminister – müssten alle Gesundheitsminister dieser Länder! – sofort eine gründliche Untersuchung anstrengen, was der Grund dafür ist. Auch das wird noch nicht einmal jetzt, wo die Schäden langsam doch ans Tageslicht kommen, endlich gemacht.
Herrn Lauterbach ist auch bekannt, dass die Nebenwirkungen kaum erfasst werden, dass in den Intensivstationen der Kliniken der größte Teil der Patienten mehrfach Geimpfte sind. Die Liste könnte man noch fortsetzen.
Also stellt sich die Frage: Könnte sich der Gesundheitsminister einer Körperverletzung, schweren Körperverletzung, vielleicht sogar der Körperverletzung mit Todesfolge in vielen Fällen schuldig gemacht haben?
Immerhin wurden die Menschen mit viel Druck, Panikmache und falschen Zusicherungen zur Wirksamkeit und Sicherheit der Impfung an die Nadel gedrängt. Dieser Druck und diese Propaganda ging von der Politik aus und hier in erster Linie von Herrn Gesundheitsminister Lauterbach. Er hatte sogar – trotz Abstimmung des Bundestages gegen eine allgemeine Impfpflicht – das Thema der Impfpflicht wieder und wieder auf die Tagesordnung bringen wollen. Er war also die treibende Kraft und ist es immer noch, wohl wissend, dass die Impfung Schäden und Tod verursachen könnte.
Kann Herr Bundesminister Lauterbach für sich in Anspruch nehmen, dass die Impfung aber doch mehr Leben und Gesundheit rettet, als zerstört? Das ist fraglich, denn eine wirklich valide, über jeden Zweifel erhabene, genaue, belastbare Auswertung der Vor- und Nachteile der Impfung gibt es nicht (mehr dazu weiter unten zur hypothetischen Kausalität). Weder werden zuverlässig alle Impfnebenwirkungen gemeldet, noch wissen wir, wie viele Menschen MIT oder AN Covid gestorben sind.
Wir sehen eher, dass die Zahlen höchst unzuverlässig sind, dass staatliche Stellen vertuschen und zusammen mit den Qualitätsmedien Kritiker zum Schweigen bringen, Proteste als „Rechts“ diffamieren, Ärzte, die nicht mitmachen wollen, werden gekündigt, Chefs von Krankenkassen, die die Flut an in Rechnung gestellten Behandlungen von Impfnebenwirkungen publik machen und eine Untersuchung fordern, werden gefeuert.
Mit anderen Worten: Herr Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Lauterbach weiß, dass er mit diesem Schreiben die Adressaten sehr intensiv zu einer Impfung auffordert, die ihnen potentiell schwer schaden könnte. Auch wenn er persönlich überzeugt davon ist, dass sie den meisten eher nutzt als schadet, darf er die Frage der möglichen Nebenwirkungen keinesfalls einfach völlig unangesprochen lassen.
Könnte es sich also wegen des im Anschreiben deutlich werdenden Versuchs, Menschen zu einer Impfung zu bewegen, von der bekannt ist, dass sie schwere Nebenwirkungen bis hin zum Tode haben kann, um eine Körperverletzung nach § 223 StGB handeln?
223 StGB
(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Hier spielt zuallererst natürlich der Vorsatz eine Rolle. Selbstverständlich kann man hier nicht von einem direkten Vorsatz (dolus directus) ausgehen, weder von einem ersten Grad (man will die Körperverletzung), noch von einem zweiten Grad (man will es nicht unbedingt, weiß aber um die Körperverletzung). Ein bedingter Vorsatz (dolus eventualis) dürfte wahrscheinlich nicht gegeben sein. Ein bedingter Vorsatz ist gegeben, wenn der Täter mit der Möglichkeit der Körperverletzung rechnet, also weiß, dass er denjenigen verletzen kann und den Erfolg billigend in Kauf nimmt bzw. sich mit ihm abfindet, das berühmte, juristische „Na, wenn schon“. Hierzu müsste die Versendung der Aufforderung zur Impfung als bewusste, direkte Tat gewertet werden, was fraglich ist.
Könnte es eine „bewusste Fahrlässigkeit“ sein? Diese ist anzunehmen, wenn der Täter mit der Möglichkeit der Tatbestandserfüllung (hier der Körperverletzung) rechnet (das sogenannte Wissens-Element) aber auf das Ausbleiben des Erfolges vertraut (das „Wollens-Element“). Der Täter muss denken: “Hoffentlich passiert nichts.” Das könnte schon eher zutreffen.
Dem steht entgegen, dass die angeschriebenen Empfänger des Briefes ja anschließend freiwillig zur Impfung gehen. Wenn das Opfer in die Körperverletzung einwilligt, führt das dazu, dass sich der Täter nicht strafbar macht. Die Einwilligung muss aber laut Gesetz bei vollem Verständnis der Sachlage erfolgen und nicht „erschlichen worden“ sein. Dazu gehört das bewusste Verschweigen der Risiken, dass den Rezipienten in Bezug auf die Gefahr täuscht.
Die klassische „Körperverletzung mit Einwilligung“ liegt z.B. bei Eingriffen von Ärzten vor, beim Fußballspiel sowie anderen Sportarten (Kampfsport etc.), bei denen Körperverletzung quasi vorprogrammiert ist. Das ist auch genau der Grund, warum man vor der Impfung (eigentlich) über die Risiken aufgeklärt werden muss/müsste. Da die Ärzte selber aber größtenteils nicht über die Risiken Bescheid wussten (das zählt aber mittlerweile auch nicht mehr), werden sie kaum belangt werden können. Sie können sich aber – aufgrund der vorgenannten Garantenpflicht – darauf berufen, dass sie von den verantwortlichen Stellen, wie Gesundheitsministerium, RKI, Paul Ehrlich Institut etc., keine Informationen zum Gefahrenpotential der Impfung bekommen haben.
Und hier liegt der Ball im Tor des Herrn Bundesgesundheitsministers Lauterbach. Sein Anschreiben erwähnt mit keinem Wort die Risiken, wie auch den Ärzten jede Möglichkeit genommen wurde, sich über die Risiken valide zu informieren. Im Gegenteil, wer zu hartnäckig nachfragte, musste mit Repressalien durch die Gesundheitsbehörden rechnen.
Hier steht also für die nachgeordneten Behörden und zuvörderst den Gesundheitsminister, der Tatbestand des bedingten Vorsatzes durch Unterlassen im Raum, insbesondere bei einer Körperverletzung mit Todesfolge durch Impfen ( § 227 I StGB ). Das ist nämlich möglicherweise der tiefere Grund, warum unter allen Umständen die Covid-Impfung als Todesursache ausgeblendet wird. Und hier wird es kompliziert. Beim aktuellen “Göttinger Organspende-Skandal” war es das Problem, dass eine hypothetische Kausalität mit dem Vorsatz vermengt wurde:
„Die hypothetische Frage, ob die benachteiligten Patienten ohne die Manipulation der Organverteilung überlebt hätten (Quasi-Kausalität), sei eine zu beweisende Tatfrage. Sie dürfe nicht mit der Frage verwechselt werden, ob der Täter mit bedingtem Vorsatz gehandelt hätte. Würde man dieselben Anforderungen an den Vorsatz stellen, verengte man den Vorsatz in seinem Wissenselement in Unterlassungsfällen auf den dolus directus 2. Grades – das sichere Wissen um den Erfolgseintritt. Ein bedingter Vorsatz, wonach der Täter den Erfolgseintritt nur für möglich hält und ihn billigend in Kauf nimmt, wäre nach einer solchen Definition nicht mehr möglich.“
Das bedeutet im Fall Prof. Dr. Lauterbach und der untergeordneten Behördenleiter, dass man zwar hypothetisch darüber streiten kann, ob mehr Menschen gesund überlebt hätten, wenn sie nicht geimpft worden wären oder umgekehrt. Das kann zurzeit nicht einwandfrei belegt werden. Es ändert aber nichts daran, dass weder Ärzte noch Impflinge nicht ausreichend darüber aufgeklärt wurden, welche Risiken sie eingehen. Und das ist insbesondere bei diesem Anschreiben des Gesundheitsministers Lauterbach der Fall und begründet möglicherweise einen bedingen Vorsatz durch Unterlassen.
Das genau ist die Streitfrage um den bedingten Vorsatz. Es bedarf nach dem Urteil der Richter eben nicht des Wissens und willentlichen In-Kauf-Nehmens der Körperverletzung – möglicherweise mit Todesfolge. Es reicht nach Ansicht der Richter, dass der Täter den Eintritt der Körperverletzung „nur für möglich“ hält und ihn billigend in Kauf nimmt.
Die Impfschäden und ‑toten werden nicht mehr lange vertuscht werden können. Auch nicht durch Krieg, Inflation und einen kalten, dunklen Kriegswinter. Wir werden in nicht allzu langer Zeit sehen, was wirklich geschehen ist und was die Ergebnisse sind. Die Aufarbeitung der ganzen Vorgänge wird nicht leicht sein. Aber sie wird kommen. Und, liebe Politiker, „die da oben“ werden Euch nicht helfen."
Quelle: Niki Vogt (Die Unbestechlichen)