Sich mit PCR-Test als genesen ausweisen und mehr Freiheiten bekommen?
Archivmeldung vom 11.05.2021
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Freigeschaltet durch Anja SchmittAb Sonntag dürfen vollständig Geimpfte und Genesene mehr Freiheiten genießen. Wie können sie sich dafür ausweisen? Während bei den Geimpften ein Impfnachweis notwendig ist, reicht bei den Genesenen ein einziger positiver PCR-Test in den letzten sechs Monaten aus, mindestens 28 Tage zurückliegend. Das wirft Fragen auf, schreibt das russische online Magazin „SNA News“ .
Weiter ist auf deren deutschen Webseite dazu folgendes zu lesen: "Sie können sich mit mehr Menschen treffen als bisher, dürfen ohne Schnelltests einkaufen, werden von der Ausgangssperre ausgenommen und etwa bei der Einreise aus dem Ausland von der Quarantäne befreit. Nicht nur die vollständig Geimpften mit einem von vier in EU zugelassenen Impfstoffen nach 14 Tagen seit der letzten Impfung, sondern auch Genesene können diese Freiheiten nun in Anspruch nehmen. Doch wer gilt als genesen?
Ein Blick in die Verordnung der Bundesregierung stellt fest: „Asymptomatische Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises sind“, gelten als Genesene. Dem Nachweis soll laut Verordnung ein PCR-Test zugrunde liegen, auch digital, ob in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache. Der festgelegte Zeitrahmen von sechs Monaten wird damit begründet, dass man in diesem Zeitraum von einem ausreichenden Immunschutz als Folge der Infektion ausgehen könne. Ein Nachweis von SARS-CoV-2-Antikörpern reicht dagegen laut Bundesregierung zurzeit nicht dafür aus, über die Immunität eine sichere Aussage zu treffen. Nur die PCR-Tests dürfen also als Nachweis einer überstandenen Infektion verwendet werden. Und gerade hier bietet sich ein großer Spielraum für Ungenauigkeiten und Fälschungen.
Nachweis kaum fälschungssicher
In ein anderes Land gereist - einmal positiv getestet, nach Quarantäne nach Deutschland zurückgekehrt. Wurde das Ergebnis des PCR-Tests etwa digital und dazu noch von einem ausländischen Testlabor in englischer Sprache ausgestellt, gilt es nach der EU-Verordnung schon als Nachweis einer bestandenen Corona-Infektion. Aber selbst wenn der Test negativ ausfällt, könnte das Ergebnis in Digitalform theoretisch von jedem Schüler mit einfachen Photoshop-Tools in Positiv gefälscht werden. Geschweige denn von einem illegalen Nischengeschäft mit gefälschten Corona-Tests im Internet.
Dabei ist es in Deutschland nicht klar geregelt, welche Strafen bei der Fälschung von Corona-Tests drohen. Der Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse wird jedoch mit Haft von bis zu einem Jahr oder Geldstrafen bestraft. Bei Urkundenfälschung drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis.
Gerade Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) hat die PCR-Tests als Nachweise kritisiert. Man habe noch keinen Nachweis über den Status als genesene Person, der durch ein einfaches Dokument regeln würde, wann dieser Genesenen-Status beginne und ende, sagte Tschentscher am Sonntag gegenüber dem NDR. Die Polizei werde viel Ärger damit haben, dass man kein vernünftiges Dokument habe, es sei an der Stelle nicht gut vorgearbeitet worden, so Tschentscher.
Positiv Getestete vs. Infizierte vs. Erkrankte
Noch im September hatte der deutsche Ethikrat darauf hingewiesen, dass Immunitätsausweise nur dann sinnvoll seien, wenn die Immunität nach einer Corona-Infektion auch verlässlich nachgewiesen werden könne. Unklar war auch, wie lange jemand nach einer mit einem PCR-Test entdeckten Infektion überhaupt immun ist, vor allem, wenn die Person nur leichte oder keine Symptome hatte. Die Studienlage zeugte davon, dass bis zu 40 Prozent wenige Wochen nach der Infektion gar keine Antikörper im Blut mehr hatten. Noch im Oktober hieß es laut RKI, dass jeder fünfte Positiv-Getestete ohne Symptome nicht an Covid-19 erkrankt gewesen sei.
In einer Studie untersuchte die Universität Innsbruck die Immunität im österreichischen Ischgl, das zu Beginn der Pandemie besonders betroffen war. Die Universität kam Anfang dieses Jahres zu dem Ergebnis, dass sowohl Antikörper als auch die für die Immunantwort wichtigen T-Zellen acht Monate nach der Erkrankung bei einem Großteil der Studienteilnehmer aus Ischgl nachgewiesen werden konnten. Dabei hat die Schwere der Symptome laut den Forschern eine geringe Rolle gespielt. Auch jene StudienteilnehmerInnen, die nur milde Symptome gehabt hätten, seien nun immun."
Quelle: SNA News (Deutschland)