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"Da kann ja jeder kommen" - wie Baumärkte Aufklärung über schadstoffhaltige Produkte und ihre Entsorgung verweigern

Archivmeldung vom 05.07.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.07.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Baumärkte in Deutschland unterrichten ihre Kunden vollkommen unzureichend, teilweise sogar bewusst irreführend über die Rücknahmemöglichkeiten aufgebrauchter schadstoffhaltiger Montageschaum-Dosen. Der Handel verstößt damit regelmäßig gegen die Verpackungsverordnung, die in diesem Zusammenhang der Minderung der Schadstoffbelastung im Hausmüll und der Ressourcenschonung durch hochwertiges Recycling dienen soll.

Die schweren Versäumnisse ergaben sich aus Testbesuchen und Testkaufaktionen, die die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) regelmäßig und in den vergangenen Wochen erneut bundesweit in Baumärkten durchgeführt hat.

    Montageschaumdosen auf der Basis des im Bauhandwerk weit verbreiteten Dämmstoffs Polyurethan (PU) können die Baumärkte entweder selbst zurücknehmen und sachgerecht entsorgen lassen (laut Verpackungsverordnung freiwillig), oder aber ihre Kunden über andere Rückgabemöglichkeiten informieren (laut Verpackungsverordnung verpflichtend). Nach einer Aktion vor zwei Jahren, bei der die DUH insgesamt 2.000 Mahnschreiben an Baumärkte verschickt hatte, um auf die Informationspflichten und bei Nichteinhaltung drohende Bußgelder von bis zu 50.000 Euro hingewiesen hatte, hatte sich die Kundeninformation zunächst und kurzzeitig sehr deutlich verbessert. Nach der letzten Teststaffel informieren derzeit mehr als ein Fünftel der Baumärkte ihre Kunden überhaupt nicht über die Rückgabemöglichkeiten der PU-Schaumdosen. Noch im vergangenen Herbst hatten die Testbesucher nur in wenigen Prozent der Verkaufstellen überhaupt keine Informationen erhalten.

    "Wir empfinden es als beschämend, dass zwischen dem zeitlichen Abstand zu den letzten DUH-Mahnschreiben und der Bereitschaft der Baumärkte, die Kunden sachgerecht zu informieren, offenbar ein steil abfallender linearer Zusammenhang besteht", kritisierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Offenbar sei im Handel ein "taktisches Verhältnis zum Umwelt- und Gesundheitsschutz weit verbreitet", das zumeist nur auf Sanktionsandrohungen reagiere. Die DUH fordere deshalb unverzügliche Nachbesserungen bei der Kundeninformation. Resch kündigte zugleich weitere Testbesuche an, bis sich die Situation wie nach der DUH-Briefaktion vor zwei Jahren deutlich verbessert habe.

    Auch in Baumärkten, die Informationsmaterialien zu den Entsorgungsmöglichkeiten bereitstellen, variiert nach den Recherchen der DUH-Testkäufer die Qualität von vorbildlich über mangelhaft bis unzumutbar. Ein Fünftel der bereitgestellten Hinweisschilder entspricht nicht annähernd den rechtlichen Vorgaben für "deutlich erkennbare und lesbare Schrifttafeln". Es gebe unscheinbare Hinweisschilder, die nur Zentimeter über dem Boden angebracht sind, Schriftgrößen, die in der Regel nur Jugendliche entziffern können, Hinweise weit abseits des Regals mit den PU-Schaumdosen oder auch verschwommene, schwer lesbare Schriften auf winzigen Schildchen.

    "Dass es auch anders geht, zeigt das Beispiel der Baumarktkette Max Bahr", lobte die Leiterin Kreislaufwirtschaft der DUH, Maria Elander. Um die Schwelle für die PU-Kennzeichnung abzusenken, stellt die DUH seit dem vergangenen Jahr auf ihren Internet-Seiten Druckvorlagen für ein entsprechendes Informationsschild bereit (www.duh.de/pu-schaum.html). "In allen besuchten Max Bahr-Baumärkten hingen die DUH-Informationsschilder gut sichtbar für die Verbraucherinnen und Verbraucher auf Augenhöhe an den Verkaufsregalen."

    Jährlich setzen Profis und Heimwerker beim Dämmen und Abdichten von Fugen und beim Einbau von Fenstern und Türen rund 25 Millionen Dosen Montageschaum ein. Ausgehärteter PU-Schaum verhält sich umweltneutral und stellt somit keine Belastung für Mensch und Umwelt dar. Die benutzten PU-Schaumdosen beinhalten jedoch auch noch nach dem Gebrauch problematische und gesundheitsschädliche Reststoffe. Sie fallen deshalb unter die Kategorie der "besonders überwachungsbedürftigen Abfälle". Sie dürfen deshalb nicht über den Hausmüll, den Bauschuttcontainer oder den Gelben Sack entsorgt werden, sondern müssen bei kommunalen Sammelstellen oder in so genannten Schadstoffmobil abgegeben werden.

    Auf freiwilliger Basis bieten einige Baumärkte die Rücknahme der verwendeten Dosen an. Allerdings ergaben sich auch in diesem Fall ernüchternde Erkenntnisse. Bei einem ersten Testbesuch fragten die DUH-Mitarbeiter die Rücknahmebereitschaft ab und stießen auf eine fast 90-prozentige Bereitschaft, grundsätzlich leere PU-Schaumdosen von Endverbrauchern zurückzunehmen. Die Probe aufs Exempel ergab dann andere Resultate. Tauchten die DUH-Testbesucher tatsächlich mit in der Regel drei bis fünf leeren PU-Schaumdosen in den Baumärkten auf, verweigerten mehr als 70 Prozent die Rücknahme in teilweise rüdem Ton. Man sei "doch kein Abfalllager" und "da kann ja jeder kommen." Weitere fast 15 Prozent erklärten sich zur Rücknahme unter dem ausdrücklichen Hinweis "ausnahmsweise und einmalig" bereit. "Das Versprechen einer verbraucherfreundlichen Rücknahme ist in vielen Fällen noch leerer als die benutzten PU-Schaumdosen. Der angebliche Kundenservice der Baumärkte erweist sich als gezielte Fehlinformation und Verbrauchertäuschung", sagt Resch.

Quelle: DUH

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