Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Berichte Vermischtes Jubiläum als Requiem: Zu viele Ärzte pfeifen bei “Impfung” auf Nürnberger Kodex

Jubiläum als Requiem: Zu viele Ärzte pfeifen bei “Impfung” auf Nürnberger Kodex

Archivmeldung vom 22.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Symbolbilder (2): Freepik; Reuther: privat / zVgKomposition: Wochenblick / Eigenes Werk
Bild: Symbolbilder (2): Freepik; Reuther: privat / zVgKomposition: Wochenblick / Eigenes Werk

Eigentlich sollten Impfexperimente an gesunden Menschen seit 75 Jahren Geschichte sein. Am 19./20. August 1947 wurden vom 1. Amerikanischen Militärgerichtshof in Nürnberg nach 140 Verhandlungstagen nicht nur 7 Todesurteile, 5 Verurteilungen zu lebenslanger und 4 zu langjähriger Haft sowie 7 Freisprüche, sondern auch der „Nuremberg Code“ verkündet. Dies berichtet Dr. med. Gerd Reuther im Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet Dr. med. Gerd Reuther: "Dieses Bekenntnis ächtet jede Form von Zwangsbehandlungen und willkürlichen Forschungen am Menschen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Seit 2020 ist klar, dass dem Nürnberger Kodex nur noch das Requiem fehlt.

Klare Regeln für medizinische Versuche

In 10 Punkten formuliert der Nürnberger Kodex, unter welchen Voraussetzungen medizinische Versuche zulässig sind. Essentiell seien:

  • die freiwillige Zustimmung jeder Versuchsperson,
  • die Vermeidung unnötiger körperlicher/seelischer Leiden und Tod sowie
  • das Recht jeder Versuchsperson, das Experiment jederzeit zu beenden.

Besteht zu Beginn eines Versuchs bereits eine Wahrscheinlichkeit für einen bleibenden Schaden oder Tod, könne höchstens der Versuchsleiter als Versuchsperson dienen.

Kodex bereits mehrfach aufgeweicht

Der Nürnberger Kodex, um den es immer stiller war als um das Genfer Gelöbnis des Weltärztebundes von 1948 (moderne Version des hippokratischen Eids), wurde allerdings schon seit 1975 unbemerkt von der Öffentlichkeit mehrmals aufgeweicht. Stand in der ursprünglichen Version der Nutzen für den einzelnen Menschen im Vordergrund, rangiert inzwischen ein möglicher wissenschaftlicher oder gesellschaftlicher Nutzen von Experimenten höher als das Einzelschicksal. Auch in der Aufklärungspflicht wurden Hintertüren geöffnet. Wenn der „physische oder psychische Zustand“ einer wirksamen Einwilligung einer Aufklärung entgegenstehe, könne Forschung auch ohne Zustimmung zulässig sein.

Schlussfolgerungen dennoch für Impf-Experiment gültig

Dennoch lassen sich aus dem Nürnberger Kodex, der von Völkerrechtsexperten als verbindlich einklagbares Recht angesehen wird, für die Menschenversuche mit den „Covid-Impfstoffen“ immer noch folgende Schlussfolgerungen ableiten:

  • Jeder kann in persönliche Haftung genommen werden, der eine solche Impfung anordnet, durchführt oder befürwortet, da durch die körpereigene Synthese eines giftigen Spike-Proteins Gesundheitsschäden und Todesfälle zu erwarten, aber nur unzureichend geklärt sind.
  • Die Anwendung an Personen, die aufgrund ihres Alters und Gesundheitszustandes kein oder nur ein sehr geringes Risiko für einen schweren Verlauf einer Erkrankung aufweisen, ist unnötig und damit unethisch.

Das Vermächtnis des Nürnberger Kodex ist eine individualethische Orientierung der Medizin. Es geht schließlich bei jeder Behandlung um ein Einzelschicksal. Dessen Unterordnung unter einen wie auch immer definierten gesellschaftlichen Nutzen oder eine Kollektivethik droht den Schutz des Individuums zu unterlaufen. Die Würde des Menschen ist aber immer die Würde eines einzelnen Menschen.

In den Köpfen vieler Ärzte nicht angekommen

„Corona“ hat entlarvt, dass weder das Genfer Gelöbnis, noch der Nürnberger Kodex in den Köpfen der Mehrheit der Ärzte angekommen sind. Wie kann es sonst sein, dass völlig unzureichend geprüfte, experimentelle Gentherapeutika als „Impfungen“ propagiert und bei fehlender Produktsicherheit kritiklos massenhaft injiziert werden? Injektionen kann man schließlich nicht mehr rückgängig machen. Wie kann man eine medikamentöse Immunisierung aller Menschen fordern, ohne überhaupt zu untersuchen, wer bereits immun ist? Wieso gibt es nur ganz wenige Ärzte, die ihre Patienten vor staatlichen Übergriffen schützen wollen?

Bereits die Genfer Deklaration bietet Ärzten ausreichenden Schutz, sich gegen staatliche Zwangsmaßnahmen zu verwehren. Dort ist festgeschrieben, dass Ärzte ihr Wissen „nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden.“ In groteskem Gegensatz werden mit Unterstützung von Ärzten unsinnige Masken- und Testpflichten, soziale Distanzierungen und Körperverletzungen unter dem Deckmantel eines humanitären Notfalls installiert. Die völkerrechtswidrigen Verstöße gegen den Nürnberger Kodex sind gleichzeitig auch ein Requiem auf das Genfer Gelöbnis.

Dr. Gerd Reuther ist Bestsellerautor und ehemaliger Chefarzt. Er war der jüngste Chefarzt Deutschlands. Später gab er seinen Posten auf. Sein Beruf ließ ihn aber nicht los, er schrieb mehrere Bücher zum Thema Medizin und Gesundheit."

Quelle: Wochenblick

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte eher in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige