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ÖKOTEST über Krankenversicherungen: Schon wieder eklatante Fehler

Archivmeldung vom 29.04.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.04.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Für viele Verbraucher ist ÖKOTEST ein hilfreiches Medium. Wenn das kritische Verbrauchermagazin aus Frankfurt Erdbeerjoghurts und Klopapier vergleicht, trifft es den Kern der Sache. Aber bei komplexeren Themen hat ÖKOTEST häufig ein Kompetenzproblem: Mangelnder Sachverstand und fehlerhafte Recherche führen dann nicht selten zu falschen Testergebnissen, wie die SECURVITA Krankenkasse jetzt feststellte.

Die neueste Ausgabe (Heft 5-2008) offenbart dieses Problem wieder einmal. Darin stellt ÖKOTEST den Patienten viel zu hohe Kassenleistungen für Zahnbehandlungen in Aussicht. Die von ÖKOTEST genannten Erstattungssätze von 70 bzw. 80 % der Regelleistung sind für Krankenkassen jedoch gar nicht zulässig.

Fachleute schütteln verständnislos den Kopf über ÖKOTEST: Bei der Recherche zu Wahltarifen hat das Magazin Kriterien zu Grunde gelegt, die der Gesetzgeber für die Krankenkassen definitiv ausschließt. Für eine Rangliste der Kassen rechnet ÖKOTEST mit veralteten Werten. Und auch das komplizierte Satzungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung hat ÖKOTEST offensichtlich nicht verstanden.

"Der Krankenkassenvergleich ist wertlos, die aktuelle Ausgabe von ÖKOTEST gehört ins Altpapier", stellt SECURVITA-Sprecher Norbert Schnorbach mit Bedauern fest.

Die Leser von ÖKOTEST werden nicht zum ersten Mal fehlerhaft informiert. Im vergangenen Jahr deckte "FOCUS-MONEY" Mängel beim ÖKOTEST-Krankenkassenvergleich auf. Ein früherer ÖKOTEST-Kassentest war mit Fehlern übersät. ÖKOTEST-Geschäftsführer Jürgen Stellpflug gab damals "Denkfehler" der Redaktion als Erklärung an und verpflichtete sich seinerzeit, die fehlerhaften Tests nicht mehr zu veröffentlichen.

"Es ist bedauerlich, dass ÖKOTEST derartige Fehlleistungen auch noch vertuscht und stattdessen Gerichtsprozesse gegen Kritiker anstrengt und mit journalistischen Fouls unter der Gürtellinie reagiert", erklärte Schnorbach. "Sogar dann, wenn solche Fehler die Gesundheit gefährden können, wie bei krebsverdächtigen Neurodermitis-Cremes, die ÖKOTEST mit 'gut' und 'sehr gut' beurteilt und ausgerechnet im Kleinkinder-Ratgeber empfohlen hat."

Quelle: SECURVITA Krankenkasse

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