Wissenstest für Radfahrer - mäßiges Ergebnis
Archivmeldung vom 12.08.2021
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićFahrradfahrer gehören zu den gefährdetsten Verkehrsteilnehmern, 2020 verunglückten 92.273 Radfahrer, davon 426 tödlich. (Quelle: Statistisches Bundesamt). Umso wichtiger ist es, dass Radfahrer die Verkehrsregeln kennen. Der ADAC hat deutschlandweit 4.500 Radfahrerinnen und Radfahrer ab 14 Jahren einen Wissenstest absolvieren lassen.
Ergebnis: Nur ein Prozent konnte fast alle Testfragen korrekt (90 oder mehr Prozent) beantworten, im Durchschnitt waren 60 Prozent der Antworten richtig. Abgefragt wurde unter anderem das Wissen zu Radwegen, Kindern auf dem Gehweg, Alkoholgrenzen und Handybenutzung. Neben den vielfach lückenhaften bzw. falschen Antworten klafften Selbsteinschätzung und tatsächliche Kenntnis der Vorschriften weit auseinander: Knapp 80 Prozent der Befragten halten sich nach eigenen Angaben an Regeln, kennen diese aber nur teilweise.
So wussten nur 18 Prozent, dass radfahrende Kinder bis acht Jahre den Gehweg nutzen müssen. Lediglich 15 Prozent konnten sagen, dass dies bis zum Alter von zehn Jahren erlaubt ist, solange es weder einen baulich angelegten Radweg noch einen Seitenstreifen gibt. Nur ein Viertel der Befragten kannte außerdem die Benutzungspflicht, sobald ein blaues Radwegschild aufgestellt ist. Auch war mehr als ein Drittel fälschlicherweise davon überzeugt, dass Fahren gegen die Einbahnstraße erlaubt ist. 40 Prozent war nicht bewusst, dass der Gesetzgeber Alkohol im Sattel ab 1,6 Promille als Straftat einstuft, diese mit Punkten und Geldstrafe ahndet und zudem der Verlust der Fahrerlaubnis droht.
Bemerkenswert ist, dass den meisten die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom April vergangenen Jahres und ihre Neuregelungen für den Radverkehr nicht bekannt ist: Zum Beispiel das Symbol für Radschnellwege oder das Verbot, einspurige Fahrzeuge wie Fahrräder oder Mopeds zu überholen.
In anderen Bereichen wussten dagegen viele Radler gut Bescheid. So kannten fast 80 Prozent die Regel, dass Radfahrer nicht in Fußgängerzonen fahren dürfen. Und fast zwei Dritteln (63 Prozent) war klar, dass sie Busspuren nicht benutzen dürfen.
Der ADAC empfiehlt, schon in Kindergarten und Schule ein solides Bewusstsein für Verkehrsregeln zu schaffen. Der Club bietet beispielsweise kostenlos Fahrradturniere in Schulen oder bei Veranstaltungen an, bei denen Kinder Fahrpraxis bekommen. Auch sollten Eltern mit gutem Beispiel vorangehen und die Teilnahme am Radverkehr mit ihren Kindern trainieren. Den Radfahrern rät der Club, aufmerksam und regelkonform zu fahren und an Kreuzungen besser einmal auf die Vorfahrt zu verzichten als möglicherweise übersehen zu werden und einen Unfall zu riskieren. Auch sollten sich Radfahrer im Klaren darüber sein, dass Verstöße gegen die StVO teuer werden können: So kostet beispielsweise die Handynutzung auf dem Rad 55 Euro, und sogar 100 Euro muss zahlen, wer über eine rote Ampel fährt, die länger als eine Sekunde Rot leuchtete.
ADAC Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand: "Die neue Straßenverkehrsordnung berücksichtigt erfreulicherweise sehr stark die Bedürfnisse der Radfahrer. Für alle Verkehrsteilnehmer gilt: Unwissenheit kann gefährlich werden, weil sie das Risiko von Konflikten erhöht und im schlimmsten Fall zu Unfällen führt. Es wäre gut, wenn alle, Auto- und Radfahrer, sich regelmäßig über Neuerungen informieren und ihre Regel-Kenntnisse auffrischen."
Quelle: ADAC (ots)