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Österreich: Fake-News der Behörde: Schulpflicht statt Recht auf Hausunterricht

Archivmeldung vom 06.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Freepik / WB / Eigenes Werk
Bild: Freepik / WB / Eigenes Werk

In OÖ haben sich die Schulabmeldungen im Vergleich zum Vorjahr bereits mehr als verdoppelt, in Salzburg vervierfacht. Ein Trend, der auch in anderen Bundesländern zu beobachten ist. Trotz medialer Hetzkampagne und behördlicher Schikanen bestehen Mut-Eltern auf ihr Grundrecht, das im Staatsgrundgesetz festgeschrieben ist. Dies berichtet Christoph Uhlmann im Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet Uhlmann: "3.600 Schulabmeldungen wurden in Österreich laut ORF schon bewilligt, auf 6.000 könnte die Zahl noch anwachsen, wird geschätzt. Ein Hauptgrund für die explodierenden Schulabmeldungen sind wohl die quälenden Maßnahmen, die den Schulkindern ab Herbst wieder bevorstehen. Heinz Faßmanns „Vier-Punkte-Plan“, der dafür sorgt, dass Ungeimpfte künftig diskriminiert und höchstwahrscheinlich auch gemobbt werden, aber auch Vorstöße wie der des Gmünder Bezirkshauptmannes, Schüler künftig mit Bussen zu Impfzentren zu bringen, quasi als Schulausflug getarnt, dürfte viele entsetzt haben. Es gibt Hinweise darauf, dass es um ein Vielfaches mehr Abmeldungen gibt. In diese Richtung deutet, dass in etlichen Externistenprüfungsschulen keine Termine mehr für kommendes Schuljahr frei sind, zum Beispiel an einer Privatschule in St. Peter am Hart oder in einem Wiener Abendgymnasium. Auf eine Anfrage des „Wochenblick“ wurden seitens des Bildungsministeriums lediglich die 3.600 Abmeldungen bestätigt. Belastbare Zahlen könne man erst nach Schulbeginn nennen.

Eltern berichten von Gängeleien

In der kürzlich gegründeten Telegram-Gruppe „Wir im häuslichen Unterricht“ tummeln sich bereits rund 3.000 Eltern. Dort tauschen sie sich aus, vernetzen und informieren sich, berichten aber auch über Gängeleien. So klagt eine Nutzerin über schlechtere Benotung ihres 15-jährigen Sohnes und ihrer 13-jährigen Tochter: „Wir sind auch leider vom ausgezeichneten Erfolg auf eher schlechtere Noten gekommen und das aus reiner Schikane (…). Der 5er in Turnen mit Nachprüfung hat mich etliche Diskussionen gekostet.“ Eine andere Mutter beschreibt die Zwickmühle, in der ihr 14-Jähriger steckt: „Er will unbedingt in die Schule, hat aber trotzdem Angst, dass er zur Impfung gezwungen werden könnte.“ Eine weitere Schilderung betrifft ein Schreiben der Bildungsdirektion OÖ (BDOÖ). Auf diesem sei rückseitig vermerkt, dass eine Abmeldung nicht genehmigt wird, wenn das Kind in einer Lerngruppe ist. Denn dabei handle es sich um eine nicht genehmigte Privatschule, die bei der Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt werden müsse. Kürzlich behauptete die BDOÖ in einem 42 Seiten starken Machwerk eine Schulpflicht. Man könne die Kinder für das kommende Schuljahr nicht mehr abmelden. Doch in Österreich herrscht eine Unterrichts- und keine Schulpflicht – regimekonforme Fake-News einer Behörde!

Hetzkampagne durch Staat

Die häuslich unterrichtenden Mut-Eltern sind zudem auch einer medialen Hetzkampagne ausgesetzt. So bezeichnete eine Psychologin Eltern im ORF als Verschwörungstheoretiker, die staatsfeindliche Aktionen setzen und sich „radikalisieren“. Und in der mit Millionen steuergeldfinanzierten „Krone“ der Staatspropaganda will ein anonymer (!) Schulleiter bei den ums Kindeswohl Besorgten Corona-Leugner und Staatsverweigerer erkennen können.
Das Grundrecht auf häuslichen Unterricht ist im Staatsgrundgesetz aus 1867 verankert und ist ein Verfassungsgesetz. Daher darf die Erteilung des Heimunterrichtes keinen Beschränkungen unterliegen. Vorgaben der Behörden zur Ausbildung der zu Hause unterrichtenden Person sind nicht zulässig. Jeder darf das Kind zu Hause unterrichten. Kinder, die Deutschförderklassen besuchen, können allerdings nicht zu Hause unterrichtet werden. Der häusliche Unterricht muss gleichwertig dem einer öffentlichen Schule sein, andernfalls kann er abgelehnt werden. Daher ist es wichtig, dass zu Hause unterrichtende Eltern Kenntnisse der Lehrpläne haben, die beim Bildungsministerium abrufbar sind. Voraussetzung für die Abmeldung ist die fristgerechte Meldung VOR Beginn des Schuljahres, wofür es Formulare auf den Webseiten der Bildungsdirektionen gibt. Danach ist keine Abmeldung mehr möglich! Eine Anmeldung kann auch während des Schuljahres erfolgen. Vor Ende des Schuljahres muss – nach erfolgter Anmeldung – eine Externistenprüfung an einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht abgelegt werden. Eine Nachprüfung ist nicht möglich. Bei negativer Beurteilung, also einem 5er, muss das Kind im Folgejahr wieder in den Regelunterricht.

Rechtliche Hilfestellung

Als Hilfestellung für die Abmeldung haben die Rechtsanwälte für Grundrechte Tipps veröffentlicht. Das formlose Schreiben an die BD muss Datum, Namen und Geburtsdatum des Kindes sowie einen kurzen Text enthalten, dass man das Kind abmelden möchte und unterschrieben werden. In Kopie beizulegen sind Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und Meldezettel des Kindes wie auch das letzte Zeugnis bzw. eine Stellungnahme des Schulleiters bezüglich der Schulreife bei Erstklässlern. Eine Schuleinschreibung ist unbedingt erforderlich. Im Zuge dieser wird auch die Schulreife ermittelt. Nach dem Bestehen der Externistenprüfung ist eine Zeugniskopie an die BD zu übermitteln. Will man auch im Folgejahr zu Hause unterrichten, muss dies gleich gemeldet werden wie beim ersten Mal.

Vor den Wahlen im Herbst ist seitens der Regierung wohl nicht mit einer Änderung der rechtlichen Lage zu rechnen. Da aber abgesehen von der FPÖ keine einzige Partei Anstalten macht, die Kinder vor der Kurz-Regierung zu schützen, wäre es denkbar, dass dies danach passieren könnte. Denn der übrige globalistische Parteien-Einheitsbrei würde sehr wahrscheinlich liebend gern weiter in unsere Grundrechte eingreifen. Zur Änderung des Gesetzes wäre aber eine Zweidrittel-Mehrheit nötig."

Quelle: Wochenblick

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