Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Berichte Vermischtes Querdenken 711: 13. Verhandlungstag im Verfahren gegen Michael Ballweg

Querdenken 711: 13. Verhandlungstag im Verfahren gegen Michael Ballweg

Archivmeldung vom 18.12.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.12.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: SS Video: "https://video.querdenken-711.de/w/nVQwuE7fPNiYb9aYBXksDH" / Eigenes Werk
Bild: SS Video: "https://video.querdenken-711.de/w/nVQwuE7fPNiYb9aYBXksDH" / Eigenes Werk

Der 13. Verhandlungstag am 16.12.2024 im Verfahren gegen Michael Ballweg brachte erneut schwerwiegende Defizite in den Ermittlungen zutage. Im Fokus stand der dritte Steuerfahnder, der die steuerlichen Grundlagen für das Jahr 2020 im Zusammenhang mit der media access GmbH ermittelt hatte. Seine Aussagen verdeutlichten die Unsicherheit und Willkür, mit der die steuerlichen und juristischen Grundlagen für die Anklage erstellt wurden. Dies schreibt die Querdenken 711 Bewegung in ihrer Pressemitteilung.

Weiter heißt es darin: "Unklare Definitionen von „Querdenken“

Ein zentrales Thema des Verhandlungstags war die fehlende Definition der steuerlichen Veranlassung von „Querdenken“. Keine der beteiligten Behörden – weder Steuerfahndung noch Staatsanwaltschaft oder Polizei – konnte präzise darlegen, welche Zwecke unter „Querdenken“ fallen und welche nicht. Der Steuerfahnder räumte ein, dass er sich "eine eigene Vorstellung“ entwickelt habe. Diese willkürliche Herangehensweise führte dazu, dass Ausgaben von den Mitarbeitern der Ermittlungsgruppe "Kreuz" jeweils individuell und unterschiedlich bewertet wurden.

Rechtsanwalt Ralf Ludwig kritisierte: „Wie kann ein Verfahren geführt werden, wenn weder die Staatsanwaltschaft noch die Steuerfahndung definieren können, was genau als 'Zweck von Querdenken' gilt? Statt Klarheit herrscht hier ein durchgehend spekulativer Ansatz.“

Fehlende Anrechnung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen

Die media access GmbH, deren steuerliche Angelegenheiten im Zentrum der Anklage stehen, hatte 64.729,33 Euro Umsatzsteuer im Voraus gezahlt. Diese Vorauszahlungen wurden jedoch weder in den Ermittlungen noch in der Anklageschrift berücksichtigt. Stattdessen stützt sich die Anklage auf die Feststellungen des Steuerfahnders, die weder durch eine Steuerfestsetzung noch durch eine fundierte Prüfung bestätigt wurden.

Rechtsanwalt Hans Böhme kommentierte: „Die Anklage der Staatsanwaltschaft basiert auf den Annahmen eines 34-jährigen Steuerfahnders, der sich allein auf seine 'Lebenserfahrung' verlässt. Dass bereits geleistete Vorauszahlungen in Höhe von 64.729,33 Euro ignoriert werden, zeigt die eklatante Unprofessionalität dieses Verfahrens.“

Rechtsanwalt Ralf Ludwig kritisierte das Vorgehen der Steuerbehörden und der Staatsanwaltschaft: „Wir erleben hier ein Ermittlungsverfahren, das offenbar weniger auf Fakten als auf subjektiven Einschätzungen und voreiligen Entscheidungen basiert. Die Staatsanwaltschaft hat diese unzureichenden Grundlagen ungeprüft in ihre Anklage übernommen.“

Willkürliche Beurteilungen statt Fachwissen

Der Steuerfahnder gab zu, Ausgaben wie Tee oder ein Notstromaggregat allein nach seiner persönlichen Einschätzung als privat eingestuft zu haben. Dabei fehlten jegliche objektive Kriterien. Zudem widersprach sich der Zeuge in zentralen Punkten. So verneinte er zunächst die Existenz eines Tresors im Anlagevermögen der media access GmbH, um nach einer Sitzungsunterbrechung einzuräumen, dass ein solcher Tresor doch existiere.

Rechtsanwalt Ralf Ludwig stellte klar: „Es ist absurd, dass die Anklage auf einer Ansammlung von subjektiven Meinungen und willkürlichen Einschätzungen fußt. Das ist weder rechtsstaatlich noch fachlich akzeptabel.“

Fazit und Ausblick

Die heutige Verhandlung machte erneut deutlich, dass die Anklage auf wackeligen Beinen steht. Die Verteidigung kritisierte scharf, dass die Staatsanwaltschaft weder eine klare Definition von „Querdenken“ noch eine fachlich fundierte Basis für die Anklage liefern konnte. Stattdessen scheint die Anklage ein Produkt aus Vermutungen und unzureichenden Ermittlungen zu sein.

Michael Ballweg resümierte: „Die Staatsanwaltschaft hat sich eine Erzählung zusammengeschustert, die mit der Realität nichts zu tun hat. Die Lücken in der Anklage werden von Tag zu Tag offensichtlicher.“

Der Prozess wird am Donnerstag, den 19. Dezember 2024 um 9:00 Uhr, fortgesetzt. Dann wird der Hauptsachgruppenleiter der Steuerfahndung als Zeuge erwartet."

Quelle: Querdenken 711

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte folge in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige