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Stadt-Wohnung für Mutter unleistbar: Kind wurde Hortplatz entzogen

Archivmeldung vom 19.10.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.10.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Ffreepik/privat zVg/ Komposition WB / Eigenes werk
Bild: Ffreepik/privat zVg/ Komposition WB / Eigenes werk

Alleinerziehende Mütter stehen unter einem großen Druck. Nicht nur, dass für viele die finanzielle Situation oftmals schwierig ist. Sie müssen auch Arbeit und Kinder unter einen Hut bringen. Auf eine Kinderbetreuung sind sie angewiesen. So geht es auch Sarah Deisl. Die alleinerziehende Mutter hatte ihr Kind im Hort angemeldet. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Der Platz wurde ihr zugesagt. Weil sie kurzfristig übersiedeln musste, wurde ihr der Platz in den Sommerferien entzogen: Obwohl ihr Sohn weiterhin dieselbe Schule besucht. Von der Politik fühlt sich die 32-jährige Alleinerzieherin im Stich gelassen.

Die Salzburgerin ist enttäuscht: Mündlich und schriftlich hatte Sarah Deisl die Zusage für einen Hortplatz für ihren 7-jährigen Sohn. Jetzt ist alles anders. Weil sich nun Deisls Lebensumstände kurzfristig geändert haben, sei ihrem Kind der Platz im Hort entzogen worden. Die Zusage der damaligen Hortleiterin ist nichts mehr wert, wie die Mutter sagt. Und das obwohl ihr Kind nach wie vor dieselbe Schule besucht und sie selbst denselben Arbeitsplatz in Salzburg hat. Aber nach der Trennung von ihrem Partner stand für die 32-jährige mit ihrem Sohn die Übersiedlung an. Als alleinerziehende Mutter ist für sie eine Wohnung in der Stadt Salzburg nicht erschwinglich, wie sie sagt. „Deshalb habe ich mir einen neuen Wohnsitz im Umland von Salzburg suchen müssen. Aber sowohl mein Arbeitsplatz als auch der Schulplatz meines Sohnes blieben gleich. Wahrheitsgemäß habe ich die Hortleitung über die kurzfristige Änderung der Lebensumstände informiert. Und wurde sofort mit Streichung des Hortplatzes bestraft!“ Als ob die Trennung seiner Eltern für den Buben nicht schon genug wäre, muss er nun erneut in die Nachmittagsbetreuung der Schule, die für ihn eine Belastung darstellt.

Trotz Zusage erfolgte schriftliche Absage

„Daraufhin wurde meinem Kind der zugesagte Hortplatz, ohne vorherige Absprache oder den Versuch einer Lösungsfindung, entzogen. Ich finde es dreist, dass ich vor vollendete Tatsachen gestellt wurde. Die Fristen in den Kinderbetreuungseinrichtungen waren bereits abgelaufen, es war an dieser Stelle zu spät, anderswo noch einen Platz zu finden. Dies kommt meiner Meinung nach einer Diskriminierung von Alleinerziehenden gleich “, ist die alleinerziehende Mutter verzweifelt. Die Änderung der Wohnsituation habe Deisl der Hortleitung mitgeteilt. „Die Hortleiterin meinte, sie würde mich vorher informieren, sollten Probleme auftauchen. Das tat sie dann aber nicht! Denn ich erhielt nur mehr schriftlich, dass uns der Hortplatz für meinen Sohn entzogen wurde.“

Bereits im letzten Schuljahr angemeldet

Und Sarah Deisl weiter: „Mein Sohn besucht die zweite Klasse der Volksschule in Salzburg. Bereits im letzten Schuljahr ließ ich ihn für einen Hortplatz vormerken. Der Platz wurde mir von der damaligen Hortleitung zugesichert.“ Weil die Mutter berufstätig ist, ist sie auf eine Kinderbetreuung nach der Schule angewiesen. Für den Hortplatz habe die Salzburgerin ihr Kind erst nach einem Gespräch mit der Klassenlehrerin ihres Sohnes für einen Hortplatz angemeldet, sagt sie: „Mein Sohn war in der ersten Klasse in der Nachmittagsbetreuung der Schule. Er fühlte sich dort schrecklich unwohl und weinte zuhause ständig. Jeden Abend meinte er, er möchte dort nicht mehr hin. Auch seine Lehrerin sagte mir, dass er sich schrecklich unwohl fühle und es besser wäre, ich würde ihn im Hort anmelden. Mein Kind bräuchte eine kleinere Gruppe. Wir hatten uns wirklich auf den Hortplatz gefreut.“

Gleiche Schule, gleiche Arbeitsstelle

Damit ihr Sohn im neuen Wohnort den Hort besuchen könnte, müsste die junge Mutter ihr Kind mittags nach der Schule zig Kilometer mit dem Auto hinbringen und wieder retour zu ihrer Arbeitsstelle nach Salzburg fahren – und das alles während ihrer Arbeitszeit. „Ich müsste während der Arbeitszeit über 50 Kilometer fahren. So viel Fehlzeit kann ich mir nicht leisten. Wenn man auch noch die enormen Spritkosten bedenkt. Ich hätte große finanzielle Einbußen. Abgesehen davon, befindet sich der Hort, in dem ich meinen Sohn angemeldet habe, direkt gegenüber der Schule, die er besucht. Und ich habe weiterhin dieselbe Arbeitsstelle in Salzburg. Daran hat sich nichts geändert. Es ist lediglich so, dass ich mir eine Wohnung in der Stadt nicht leisten kann. Das müsste doch bei Vergabe des Hortplatzes berücksichtigt werden.“, sagt Sarah Deisl traurig. Sie hätte sich eine kulante Lösung für sich und ihr Kind gewünscht – nämlich zum Wohle ihres Kindes. Gezwungenermaßen muss ihr Sohn nun abermals die Nachmittagsbetreuung besuchen. Dass er sich dort im letzten Schuljahr nicht wohlgefühlt hat, spiele für die Verantwortlichen offenbar keine Rolle.   

Vorrangig Kinder mit Hauptwohnsitz

Wochenblick fragte bei der Hortleiterin nach. Seit dem heurigen Schuljahr ist die Hortleitung personell neu besetzt. Eine Stellungnahme war nicht zu bekommen. Die Hortleitung verwies weiter zum Magistrat der Stadt Salzburg. Hier war der Fall von Frau Deisl und ihrem Sohn bereits bekannt. Wenn auch im konkreten Fall bedauerlich, müsse man sich bei der Vergabe der Hortplätze an die gesetzlichen Vorgaben halten. Eine Bedarfsplanung werde jährlich vorgenommen. Vorrangig sind Kinder mit Hauptwohnsitz in der Standortgemeinde der institutionellen Einrichtung aufzunehmen. Alle weiteren angemeldeten Kinder werden in entsprechender gesetzlich vorgeschriebener Reihenfolge (§ 16 Abs. 4, Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 2019) nachgereiht. Eine Zusage dürfe von der Hortleiterin eigentlich gar nicht gemacht werden, stellte Mag. Schupfer von der Service- und Informationsstelle der Stadt Salzburg klar. Für die Stadt Salzburg sei es wichtig, dass das Kind einen Betreuungsplatz in Nachmittagsbetreuung hat und – bildlich gesprochen – nicht auf der Straße stehe. "

Quelle: Wochenblick

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