Marketing bei Tabakwaren: Do`s and Don’ts
Archivmeldung vom 01.02.2021
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Anja SchmittNicht zu Unrecht ist Marketing für Tabakwaren ein heikles Thema. Die Debatten in diesem Bereich werden teilweise äußerst emotional geführt, nicht zuletzt wegen der rigorosen Besteuerung und den zahlreichen Risiken für die Gesundheit. Was bei der Werbung für Tabakwaren in Deutschland beziehungsweise der EU erlaubt und was verboten ist, erklärt der nachfolgende Beitrag.
Das Marketing für Tabakwaren stößt daher auf eine strenge Gesetzgebung, die für Hersteller und Händler durchaus problematisch ist. Besonders Versand-Tabakhändler, durch die man Tabakwaren online bestellen kann, sindvon dem Verkauf ihrer Produkte wirtschaftlich in hohem Maße abhängig. Aus diesem Grund möchten sie natürlich auchgerne Werbung für ihre Produkte betreiben.
Die Tradition der Tabakwerbung
Werbung für Tabakprodukte hat eine sehr lange Tradition in der deutschen Medienlandschaft hinter sich. Heutzutage ist sie allerdings fast komplett verschwunden. Unter anderem ist auch das der Grund, weshalb große Unsicherheiten darüber bestehen, welche Marketingmaßnahmen in diesem Bereich überhaupt erlaubt sind.
Grundsätzlich gilt, dass jede einzelne Marketingmaßnahme für sich allein hinsichtlich der gesetzlichen Bestimmungen individuell beurteilt werden muss. Eine derartige Bewertung kann allerdings überaus kompliziert ausfallen. Dennoch lassen sich durch das Gesetz einige Leitlinien ausmachen.
Internet-, TV- und Radiowerbung
Im Radio und im Fernsehen sind alle Werbearten, inklusive des Product Placement, im Bereich der Tabakprodukte untersagt. Auch im Internet, also beispielsweise per E-Mail, dürfen die Artikel nicht explizit beworben werden.
Die Ausnahme bildet dabei allerdings Werbung, die ausschließlich für Personen zugänglich ist, die im Tabakhandel aktiv tätig sind oder Maßnahmen, die Personen angezeigt werden, die sich außerhalb der EU befinden. Im Internet kann ebenfalls für die Tabakprodukte geworben werden, wenn die Anzeigen lediglich einem entsprechenden Publikum präsentiert werden und vordergründig die Tabakprodukte und das entsprechende Zubehör fokussieren.
Printwerbung
Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, in Printmedien Werbeanzeigen für Tabakwaren zu schalten. Eine Ausnahme bildet auch hier Werbung, die sich lediglich an Personen richtet, die im Tabakhandel tätig sind.
Ebenfalls kann die Werbung in Printmedien veröffentlicht werden, die lediglich außerhalb der Europäischen Union veröffentlicht werden. Sind die Werbeanzeigen auch hier an ein entsprechendes Publikum gerichtet und behandeln vorrangig Tabakprodukte und das jeweilige Zubehör, werden diese ebenfalls als zulässig gewertet.
Die Werbeaussagen
Auch hinsichtlich der Werbeaussagen selbst muss im Bereich der Tabakwaren einiges beachtet werden. So sind keine Werbeaussagen erlaubt, durch die bei dem Publikum der Eindruck erweckt wird, dass keine gesundheitlichen Bedenken hinsichtlich des Konsums von Tabak bestehen oder der Konsum sogar förderlich für die Gesundheit ist.
Ebenfalls verboten sind Werbeaussagen, die insbesondere darauf ausgerichtet sind, Heranwachsende oder Jugendliche zum Rauchen zu verführen. Außerdem darf das Inhalieren des Rauches von Tabak nicht als nachahmenswert dargestellt werden.
Des Weiteren wird untersagt, Werbeaussagen zu veröffentlichen, die nahelegen, dass Tabakerzeugnisse naturrein oder natürlich sind. Handelt es sich um Aktivitäten oder Veranstaltungen, die einen grenzüberschreitenden europäischen Bezug aufweisen, ist auch ein Sponsoring nicht zulässig. Auf derartigen Veranstaltungen dürfen ebenfalls keine kostenfreien Tabakprodukte verteilt werden.
Diese Ausführungen bilden natürlich nur eine gewisse Richtlinie. Sie zeigen allerdings, welche Dinge generell erlaubt und welche verboten sind. Im Zweifel schadet es jedoch nicht, einzelne Werbemaßnahmen oder Strategien anwaltlich überprüfen zu lassen, um rechtlich stets auf der sicheren Seite zu sein.
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