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Hammer: Mut-Lehrer setzt sich gegen Corona-Diktatur durch – Verfahren eingestellt

Archivmeldung vom 24.05.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.05.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Screenshot: YouTube /  WB / Eigenes Werk
Bild: Screenshot: YouTube / WB / Eigenes Werk

Widerstand bringt’s, lässt sich einfach sagen und schreiben. Doch anhand des unbeugsamen Vorarlberger Mut-Lehrers Klemens Rangger sieht man, dass es ganz einfach stimmt. Er weigerte sich seine Schutzbefohlenen mit den schädigenden Zwangsmaßnahmen zu gängeln und wurde dafür entlassen. Da die Schulbehörde ihn nicht anzeigte, übernahm er das selbst. Das Ergebnis: das Verfahren gegen ihn wurde nun eingestellt! Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Gegen Masken- und Test-Zwang

Warum er die Kinder nicht zum Tragen der Gesichtsfetzen zwingen wollte, begründete er im Februar des Vorjahres im Wochenblick-Exklusiv-Interview: “Da bin ich einfach der Meinung, dass diese unverhältnismäßig und überzogen ist”. Gerade im Unterricht sei die Mimik wichtig: “Und wenn man jemandem die Mimik nimmt, nimmt man ihm auch das Gesicht. Das finde ich bedenklich”. Auch gegen die Zwangs-Testung Symptomloser begehrte er auf, wobei er immer betonte, dass es der Zwang ist, der ihn störe. Er selbst trug ebenfalls – aus medizinischen Gründen befreit – keine Maske im Unterricht.

Ehrenurkunde zurückgelegt

Nach seiner Entlassung hielt Rangger aber nicht etwa still. Nein, diesen Gefallen tat er den Erfüllungsgehilfen des Corona-Regimes nicht. Im Mai 21 legte er seine Ehrung des Innenministeriums zur „Würdigung der besonderen Zivilcourage um die öffentliche Sicherheit in Vorarlberg“ zurück und begründete das mit: „Ich mache in diesem Krieg nicht mit“. Denn ein Ministerium, das so unmenschlich gegen die Bevölkerung vorgehe habe „in meinem Herzen keinen Platz mehr. Das Ministerium für Inneres führt aus meiner Sicht einen Krieg gegen die Menschen in diesem Land“ (Wochenblick berichtete).

Selbstanzeige wegen Untätigkeit der Schulbehörde

Kurz darauf setzte Rangger aber einen ungewöhnlichen Schritt, da er davon überzeugt war, dass er mit seiner Auffassung richtig liegt. Er zeigte sich selbst an: „Da ich bis heute keine Strafanzeige erhalten habe, gehe ich davon aus, dass die Bildungsdirektion ihrer Pflicht diesbezüglich nicht nachgekommen ist. Somit erstatte ich eine Selbstanzeige und erwarte, dass von den zuständigen Behörden ein Verfahren eingeleitet wird“, führte er in der Selbstanzeige aus (Wochenblick berichtete). (Link)

Von Verhandlung ausgeschlossen: Keine Maske

Er klagte auch gegen seine Entlassung, durfte aber an dem Prozess nicht teilnehmen, da er der Maskentrage-Pflicht nicht nachkommen konnte – er hatte ja nicht umsonst ein Befreiungsattest. Das Gericht verdonnerte ihn dazu die Anwaltskosten des Landes Vorarlberg zu übernehmen. Er kündigte daraufhin an sein Fahrzeug zu versteigern, um einerseits für die Kosten aufzukommen und andererseits ein Zeichen zu setzen. Und zwar gegen ein Unrechts-System, das auch nicht davor zurückschreckt Abweichler zu enteignen: „Ich bin mit dieser Vorgangsweise nicht einverstanden“, betonte er.

Verfahren eingestellt

Nun hat uns der Vorarlberger Mut-Lehrer, ein Dokument zukommen lassen, das Anlass zur Freude gibt. Denn seine Selbstanzeige wegen Pflichtverletzung, die von der Schulbehörde zwar behauptet, aber eben nicht angezeigt wurde, endet nun mit einer Einstellung des Verfahrens. Im Schreiben an Rangger vom 18. Mai 2022 heißt es kurz und ohne weitere Begründung: „Die BH Feldkirch teilt mit, dass von der Einleitung bzw. Fortführung des Verwaltungsstrafverfahrens abgesehen und gemäß § 45 Abs. 1 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 – VStG die Einstellung verfügt wurde.“ Herunterladen

Offener Brief des Mut-Lehrers

Im offenen Brief, den Rangger dem Schreiben an die Redaktion angehängt hat, hält er fest, dass im angeführten Paragraphen erläutert wird, wann ein Verfahren eingestellt wird: „wenn die Tat nicht erwiesen werden kann oder keine Verwaltungsübertretung bildet“. Nun fordert er eine Stellungnahme der Bildungsdirektion und eine Richtigstellung in den Medien, die ihn als Rebell und schlechten Pädagogen bezeichnet hatten. Auch von der Richterin, die ihn vom Verfahren ausgeschlossen hatte und die Klage einfach abwies, fordert er eine Stellungnahme, da sie erkennen hätte müssen, dass keine Straftat vorlag, wie er schreibt. Abschließend resümiert der mutige Lehrer:

„Wer mit dem Herzen denkt und danach handelt – wird nicht bestraft.“

Der ganze offene Brief von Klemens Rangger Herunterladen"

Quelle: Wochenblick

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