7.950 Euro Geldstrafe für 74-jährige Rentnerin wegen kritischen Facebook-Kommentars zur Migrationspolitik
Das Amtsgericht Düsseldorf sieht beim Thema Migration keinen Raum für die im Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit und unterschiedliche Auffassungen der Bürger.
Im aktuellen Fall wurde eine 74-jährige Rentnerin, wie das Portal Achgut berichtet, für einen migrationskritischen Kommentar auf Facebook zu einem Zitat von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) verurteilt. Zur Vorgeschichte heißt es:
"Die Rentnerin hatte am 8. Oktober 2023 auf Facebook einen Artikel gesehen, in dem Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck abgebildet war und mit der Aussage 'Deutschland ist auf Zuwanderung angewiesen, um den Arbeitskräftebedarf zu decken' zitiert wurde."
Die Rentnerin erhält eine monatliche Rente von 1.600 Euro. Laut dem Artikel auf Achgut war die Verhandlung äußerst kurz angesetzt, da "der Raumbelegung des Amtsgerichts zu entnehmen war, dass für den Prozess gegen die Rentnerin gerade mal 30 Minuten vorgesehen waren".
Die Staatsanwältin und ein zweiter Kollege argumentierten gegenüber der Rentnerin belehrend, dass ihr Facebook-Kommentar "in einer Art, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Hass aufgestachelt habe".
Der Kommentar der Angeklagten enthielt folgende Aussagen: "Die Aussage von Habeck hat mich wütend gemacht', schilderte die 74-Jährige. Sie habe ihr ganzes Leben lang gearbeitet und nun kein Verständnis für die deutsche Migrationspolitik. 'Blablabla. Wir brauchen Fachkräfte und keine Asylanten, die sich hier nur ein schönes Leben machen wollen, ohne unsere Werte und Kultur zu respektieren. Schickt die, die hier sind, mal zum Arbeiten. Wir sind nicht auf Faulenzer und Schmarotzer angewiesen und schon gar nicht auf Messerkünstler und Vergewaltiger', schrieb sie daraufhin in ihrem Ärger unter den Artikel mit Habecks Bild und Zitat."
Trotz ihrer geäußerten Reue vor Gericht, sie sei "mit dem letzten Satz ihres Kommentars übers Ziel hinausgeschossen", wurde die Rentnerin erneut verurteilt. Sie hatte bereits 2022 einen Strafbefehl wegen "üblicher Nachrede gegen Personen des öffentlichen Lebens" erhalten, den sie nach wie vor in Raten abzahlt.
Im abschließenden Plädoyer forderten die Staatsanwälte die Verurteilung der Beklagten zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen. Das Argument des Verteidigers, seine Mandantin habe lediglich "eine politische Meinungsäußerung 'mit einem emotionalen Endsatz'" veröffentlicht, fand keine Zustimmung.
Der Richter erklärte demgegenüber: "Wenn aber Teile der Bevölkerung so angegangen werden, dass zum Hass aufgerufen wird', sei eine Volksverhetzung im strafrechtlichen Sinne gegeben. Das sei der 'Kontext, der hier berücksichtigt werden muss".
Die Rentnerin wurde schließlich wegen Volksverhetzung zu 150 Tagessätzen in Höhe von 53 Euro verurteilt, was einer Gesamtstrafe von 7.950 Euro entspricht. Abschließend wird angemerkt:
"Im Falle der Rechtskraft des Urteils müsste die 74-Jährige wohl bis an ihr Lebensende für ihre Kritik an den Grünen bezahlen. Denn der Strafbefehl aus dem Jahr 2022 lautete auf 130 Tagessätze in Höhe von jeweils 30 Euro. Zusammen mit der Strafe vom Freitag ergeben sich damit insgesamt 11.850 Euro. Bei monatlichen Raten von 50 Euro würde sich die Rückzahlung über mehr als 19 Jahre erstrecken."
Quelle: ExtremNews