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Streaming-Abmahnungen: Die Meinung der Regierung ist für Abmahn-Kanzlei irrelevant

Archivmeldung vom 11.01.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.01.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: flown / pixelio.de
Bild: flown / pixelio.de

Die Bundesregierung hat sich in der vergangenen Woche im Fall um die Redtube-Abmahnungen der Anwaltskanzlei Urmann + Collegen zu Wort gemeldet und klar gestellt, dass man keine Urheberrechtsverletzung beim Streaming sehe. Das reine Betrachten eines Videostreams ist keine Urheberrechtsverletzung. Zu diesem Schluss kommt unsere Bundesregierung als Antwort auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken zur Redtube-Abmahnwelle.

Nun hat die Anwaltskanzlei U+C auf die Aussagen reagiert und meint, dass diese Regierungsaussage “für uns keine Rolle spielt, und dass die Haltung der Regierung “nüchtern betrachtet sehr dünn” sei.

Ferner haben von juristischer Seite aus die Aussagen der Regierung laut Urmann keinerlei Relevanz, weil es zum Streaming auch noch kein Gerichtsurteil gibt. Auch den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen seine Kanzlei sieht der Anwalt weiterhin gelassen entgegen.

Diese prüfe die Angelegenheit derzeit noch, es sei gar nicht klar “ob sie in der Sache ermitteln wird.” Der Anwalt aus Regensburg deutete an, dass U+C womöglich in die Gegenoffensive gehen werde, da man erwägt, per Strafanzeige gegen die Kanzlei Müller Müller Rößner (MMR) vorzugehen.

MMR hatte Anfang des Jahres die Strafanzeige gegen U+C eingebracht, was Urmann übrigens als “kindisch” bezeichnet hat.

Steht ein Berufsausübungsverbot für die Rechtsanwalts-GmbH “U+C” im Raum?

Rechtsanwalt Daniel Nierenz, Inhaber der Siegerländer Anwaltskanzlei Rechtsanwälte Nierenz & Batz – RechtsanwaltsGmbH hat einen folgenschweren Verstoß festgestellt, der das Aus für die umstrittene Regensburger Kanzlei U+C bedeuten könnte.

Rechtsanwalt Urmann hat wohl vor dem Hintergrund des straf- und zivilrechtlichen Drucks seinen Zulassungsort als Rechtsanwalt von Regensburg nach Hamburg an die Elbchaussee 54 verlegt, wohl deswegen, weil die Hamburger Rechtsanwaltskammer als nachsichtiger gilt als die in Nürnberg. Urmann + Kollegen firmiert als Rechtsanwalts GmbH.

Hierfür hat der Gesetzgeber besondere Bedingungen geknüpft. Der Sitz der Rechtsanwalt GmbH ist in Regensburg verblieben. Während bei einer „normalen“ GmbH der Wohnsitz des Geschäftsführers egal ist, verlangt das Gesetz in § 59i BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung), dass der Geschäftsführer in den Räumen seiner RA-GmbH arbeitet.

Dies ist bei Rechtsanwalt Urmann eben nicht mehr der Fall. Es liegen 710 km dazwischen.

Nimmt die zuständige Rechtsanwaltskammer Nürnberg die Gesetzeslage ernst, bleibt ihr wohl kaum eine andere Wahl, als der U+C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH umgehend die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu entziehen, was einem Berufsausübungsverbot für die RA-GmbH gleich käme.

Geregelt ist dies in § 59 h Abs. 3 BRAO.

Quelle: Fred Kaier - konsumer.info (News4Press)

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