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CDU-Innenpolitiker wollen Rückführung von Syrern und Irakern

Archivmeldung vom 08.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Collage wichtiger Schauplätze im „Arabischen Frühling“. Im Uhrzeigersinn oben links beginnend: Proteste auf dem Tahrir-Platz in Ägypten, in Tunesien, im Jemen, in Bahrain, Syrien und Libyen
Collage wichtiger Schauplätze im „Arabischen Frühling“. Im Uhrzeigersinn oben links beginnend: Proteste auf dem Tahrir-Platz in Ägypten, in Tunesien, im Jemen, in Bahrain, Syrien und Libyen

Foto: ليبي
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Angesichts der verbesserten Sicherheitslage in weiten Teilen Syriens und des Iraks haben die beiden CDU-Innenexperten Patrick Sensburg und Christoph de Vries gefordert, die Möglichkeit für eine allgemeine Rückführungen auf den Weg zu bringen.

Sensburg, Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium und im Rechtsausschuss, sagte der "Welt am Sonntag", unsere Schutzrechte enthielten nur ein "zeitlich begrenztes Bleiberecht". Das würde erlöschen, wenn Fluchtursachen wie politische Verfolgung oder Gefahr für Leib und Leben wegfielen. Ähnlich sieht es sein Parteifreund de Vries, der im Innenausschuss sitzt: "Sollte sich die Situation in Syrien bis Ende des Jahres weiter stabilisieren und Präsident Assad glaubhafte Sicherheitsgarantien für die Rückkehrer abgeben, muss die Anerkennung von Syrern auf den Prüfstand gestellt werden mit dem Ziel der Rückführung." Flüchtlingsschutz sei "kein Recht auf dauerhafte Einwanderung".

Sensburg sagte mit Blick auf die Rechtslage: "Wenn Personen nicht freiwillig ausreisen, ist staatlicher Zwang notwendig." Laut Asyl- und Aufenthaltsrecht muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei jedem Schutzsuchenden spätestens nach drei Jahren prüfen, ob die Schutzgründe noch bestehen. Sind die entfallen, muss die Asylbehörde die Aufenthaltstitel widerrufen. Noch strenger sind die Regeln bei Personen mit subsidiärem Schutz, denen im Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht: Ihre Bleibefrist beträgt nicht drei Jahre, sondern eines. Während die Sicherheitslage vor allem im Irak besser geworden ist, stellen Sensburg und de Vries ihre Rückkehrforderungen gegenüber syrischen Flüchtlingen unter zwei Vorbehalte: eine Verbesserung der Sicherheitslage und Sicherheitsgarantien für Leib und Leben. Beide sehen in einer möglichen Wiederaufbauhilfe für Syrien und auch für den Irak einen Hebel, um in einem politischen Prozess solche Sicherheitsgarantien auszuhandeln. Dafür zeigen sich beide sogar bereit, mit dem Assad-Regime zu verhandeln.

De Vries rät zu einer "realistischen Außenpolitik, die die Gegebenheiten akzeptiert" und die Bürger Syriens beim Wiederaufbau unterstützt. Sensburg findet es "zynisch" gegenüber dem "syrischen Volk" einen "Friedensprozess von einer Entscheidung abhängig zu machen, ob man einen Diktator vertreiben kann". In diesem Zusammenhang will Sensburg auch nicht "unseren Maßstab von Rechtsstaat und Demokratie anlegen".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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