SPD attackiert CSU vor Karlsruher Entscheidung zum neuen Wahlrecht
Archivmeldung vom 29.07.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićKurz vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das neue Ampel-Wahlrecht geben sich Regierung und Opposition unversöhnlich.
SPD-Fraktionsvize Johannes Fechner greift die CSU scharf an: "Wir sind
guter Dinge, dass die von der Ampel beschlossene überfällige
Bundestagsverkleinerung auf 630 Sitze vom Bundesverfassungsgericht nicht
beanstandet wird. Nachdem die Postengeilheit der CSU die überfällige
Verkleinerung des Bundestages über Jahrzehnte verhindert hat, wird so
der Bundestag 2025 endlich auf 630 Sitze verkleinert und damit der
Parlamentsbetrieb noch effektiver", sagte er den Zeitungen der
Mediengruppe Bayern.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt
hielt dagegen: "Diese dreiste Wahlrechtsmanipulation der Ampel ist eine
Respektlosigkeit gegenüber dem Wählerwillen und der Demokratie an sich.
Dieses Wahlrecht kann erheblichen Schaden am Demokratieprinzip auslösen
und darf keinen Bestand haben." Er ergänzte, das neue Wahlrecht sei
darauf angelegt, "zwei Parteien möglichst aus dem Bundestag zu
verdrängen".
Durch den Wegfall der Grundmandatsklausel müssen
Parteien in jedem Fall die Fünf-Prozent-Hürde überspringen und können
dies nicht durch mindestens drei gewonnene Direktmandate kompensieren
wie bisher. Ungewohnt deutlich fordert Dobrindt das Gericht auf, das
neue Wahlrecht zu verhindern. "Zusätzlich wird die Erststimme entwertet
und der Wählerwille in den Wahlkreisen ignoriert. Wir erwarten jetzt
notwendige Entscheidungen aus Karlsruhe, diese Wahlrechtsmanipulation
der Ampel zu stoppen."
Künftig sollen Ausgleichs- und
Überhangmandate nicht mehr vollständig ausgeglichen werden. Der
innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Konstantin Kuhle, fordert
gerade in diesem Punkt rechtliche Klarheit vom Bundesverfassungsgericht:
"Es ist wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf diese
sogenannte Zweitstimmendeckung rechtliche Klarheit schafft."
Er
appellierte an die Parteien, im Falle eines Scheiterns des Wahlrechts in
Karlsruhe konstruktiv zusammenzuarbeiten. "Sollte sich aus dem Urteil
überhaupt ein Bedarf zur Änderung des Wahlrechts ergeben, so sollten
alle Parteien der demokratischen Mitte, ob Regierungskoalition oder
Opposition, nach der Entscheidung konstruktiv zusammen wirken, um für
die kommende Bundestagswahl ein verfassungsgemäßes Wahlrecht zu haben,
das den Bundestag nicht immer weiter wachsen lässt", sagte Kuhle der
Mediengruppe Bayern.
Quelle: dts Nachrichtenagentur