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Höcke: "Klima-Skeptiker" als Verfassungsfeinde

Freigeschaltet am 22.03.2025 um 18:59 durch Sanjo Babić
Bild: Screenshot Internetseite: "https://afd-bjoern-hoecke.de" / Eigenes Werk
Bild: Screenshot Internetseite: "https://afd-bjoern-hoecke.de" / Eigenes Werk

Der Staatsstreich ist abgeschlossen. Erstmals wurde ein ideologisches Staatsziel im Grundgesetz festgeschrieben. Bei aller Kritik, die man an der Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes üben kann: Es war de facto eine Verfassung, die uns über Generationen Frieden, weitgehende Freiheit und Wohlstand garantiert hat. Doch es war nicht der Text allein: Es wurde von einem breiten freiheitlichen, demokratischen Konsens und einem tiefen Verständnis für Rechtsstaatlichkeit getragen — eine Grundlage, die wir heute in weiten Teilen der Gesellschaft verloren haben. Dies berichtet Björn Höcke (AfD) in seiner Pressemitteilung.

Weiter schreibt Höcke: "Die neu geschaffenen Tatsachen stellen echte Liberale und Konservative vor ein Dilemma: Wir glauben an einen Rechtsstaat mit Gewaltenteilung, den es in dieser Form nicht mehr gibt. Das Grundgesetz ist zu einem Poesiealbum verkommen, in das vom Zeitgeist geprägte politische Vorgaben für alle verbindlich festgeschrieben werden können. 

Künftig gilt jeder als »Verfassungsfeind«, der die Prämissen des politischen Konstrukts eines vermeintlichen »Klimaschutzes« nicht teilt. NGOs können nun jede Regierung mit diesem Vorwand in Grund und Boden klagen. Richter, die nur die Rechtsvorgaben exekutieren, müssen ihnen Recht geben. Was bedeutet das für eine Rechtsstaatspartei wie die AfD?

Die wichtigste Kontrollinstanz hat versagt. Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer ungeheuerlichen Arroganz alle wohl begründeten Einwände von renommierten Staatsrechtlern vom Tisch gefegt. Sie machten sich nicht einmal die Mühe, die vermeintliche Gesetzeslücke auf den demokratischen Geist der Verfassung zu überprüfen. So konnte Friedrich Merz in der Manier eines schmierigen Winkeladvokaten die Mehrheiten eines abgewählten Parlaments gegen den neuen Bundestag ausspielen. 

Die Richter des Zweiten Senats, die allesamt ihre Karriere den Kartellparteien verdanken, forderten nicht ein, daß mit der Verkündung des offiziellen Wahlergebnisses der neue Bundestag einberufen werden müßte. Stattdessen duldeten sie ausdrücklich, daß mit den alten Mehrheiten in letzter Sekunde weitreichende Verfassungsänderungen beschlossen wurden, die alle künftigen Regierungen auf lange Sicht in ihrem Handeln binden. Sie machten sich zu Komplizen des Staatsstreichs.

Jetzt, da die Mißachtung des Wählerwillens für rechtens erklärt wurde, wird es schwierig für echte Demokraten, sich auf das Recht zu berufen. Der freiheitliche, demokratische Rechtsstaat ist Geschichte. Er wurde zur Beute der Kartellparteien, es bleiben nur noch die Fassaden der alten Bundesrepublik übrig. Längst ist ein neuer Geist in die Institutionen eingezogen, der Moralismus über das Recht stellt und dem eigentlichen Souverän — dem Volk — mißtraut. Wenn ein Rudel von Wölfen darüber abstimmt, daß ein Schaf geopfert werden soll, dann mögen sie dafür eine Mehrheit haben — aber mit dem Wesen der Demokratie hat das nichts zu tun.

Wir werden in dieser Lage neue — friedliche! — Antworten finden müssen. Auf die Gerichte können wir dabei nicht mehr vertrauen.

Der Philosoph Karl Popper erklärte im früheren Nachrichtenmagazin Der Spiegel (Ausgabe 32 / 1987): "Es gibt eigentlich nur zwei Staatsformen: Solche, in denen es möglich ist, die Regierung ohne Blutvergießen durch eine Abstimmung loszuwerden, und solche, in denen das nicht möglich ist. Darauf kommt es an, nicht aber darauf, wie man diese Staatsform benennt. Gewöhnlich nennt man die erste Form ›Demokratie‹ und die zweite Form ›Diktatur‹ oder ›Tyrannei‹. Aber es steht nicht dafür, über Worte (wie DDR) zu streiten. Das Entscheidende ist allein die Absetzbarkeit der Regierung, ohne Blutvergießen."

Hoffen wir, daß das Parteienkartell noch in freien Wahlen absetzbar ist. Es liegt an uns! Wir müssen es versuchen!"

Quelle: Björn Höcke

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