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Regierungssprecher verweigern Antwort: Wann wurde die Regierung vor dem Hochwasser gewarnt?

Archivmeldung vom 20.07.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Screenshot RT DE / Eigenes Werk
Bild: Screenshot RT DE / Eigenes Werk

Bei der Bundespressekonferenz am Montag in Berlin blieben die Journalisten mit offenen Fragen in Bezug auf die Hochwasserkatastrophe zurück. "Wann wurde die Bundesregierung gewarnt?", fragte ein Journalist. Die Sprecherin des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Lisa Herzog teilte mit, sie sollten beim Deutschen Wetterdienst nachfragen. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Laut Hannah Cloke, Professorin für Hydrologie an der britischen Universität Reading und Mitentwicklerin des Europäischen Hochwasser-Warnsystem, wurde Deutschland im Vorfeld der Hochwasserkatastrophe präzise gewarnt. Eine Reaktion sei aber ausgeblieben. Laut Cloke seien die ersten Zeichen der Hochwasserkatastrophe in Deutschland bereits neun Tage zuvor von Satelliten erfasst worden. Mit Verweis auf diese Aussage wurden der Bundesregierung auf der aktuellen Bundespressekonferenz mehrere Fragen gestellt, denen die Ministeriensprecher aber ausnahmslos auswichen:


FRAGE LAMMERS: Einen schönen guten Morgen! Meine Frage bezieht sich auf Vorwürfe einer Mitentwicklerin des Europäischen Hochwasserwarnsystems EFAS, die sagt, dass die Bundesregierung bereits am 10. Juli vor Hochwasser, das kommen werde, gewarnt worden sei und 24 Stunden vor der Katastrophe ganz konkret gewesen sei, exakt welche Regionen betroffen sein würden. Sie sagt, alle Alarmsysteme hätten Alarm geschlagen. Die Warnungen seien an die Regierung weitergegeben worden. Sie spricht von einem monumentalen Systemversagen, weil diese Warnungen nicht an die Menschen weitergegeben worden seien.

Wann kamen die Warnungen an? Wie ist die Warnkette unterbrochen worden?

Würden Sie sagen, dass es tatsächlich ein monumentales oder überhaupt ein Systemversagen gab?

SRS’IN FIETZ: An wen richten Sie die Frage?

ZUSATZ LAMMERS: Meine Frage richtet sich an das Bundesinnenministerium und auch an Sie, Frau Fietz.

SRS’IN FIETZ: Dann lassen Sie mich bitte zum Katastrophenschutz allgemein noch etwas sagen. Die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten, ist die Aufgabe eines jeden Staates und seiner Behörden. Der Bevölkerungsschutz in Deutschland liegt nicht in einer Hand, sondern ist eine gemeinschaftliche Aufgabe. Laut Grundgesetz sind Bund, Länder und Kommunen für die Sicherheit der Menschen in Deutschland zuständig. Der Bund stellt eine umfassende Warninfrastruktur zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere das sogenannte Modulare Warnsystem und die Warnapp NINA. Diese technischen Instrumente haben während der Flutkatastrophe funktioniert und damit zum Schutz der Bevölkerung erheblich beigetragen.

Die Erfahrungen, die wir in Deutschland nun mit dieser Hochwasserkatastrophe gemacht haben, zeigen aber, dass wir hier noch mehr tun und besser werden müssen. Wir haben aber auch schon in der Vergangenheit gesehen, dass im Bereich des Katastrophenschutzes ein kontinuierlicher Verbesserungsbedarf besteht. Deswegen hat das BMI im vergangenen Jahr eine umfassende Neuausrichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, BBK, auf den Weg gebracht. Das im März dieses Jahres vorgestellte Konzept sieht vor, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe neu aufzustellen. Ziel ist es, den Bevölkerungsschutz in Deutschland zu stärken.

Unter anderem wird das BBK ein gemeinsames Kompetenzzentrum mit allen relevanten Interessenspartnern in Bund, Ländern und Hilfsorganisationen aufbauen und so den Informationsaustausch und die Koordinierungswirkung untereinander verbessern. Vergleichbare Strukturen haben wir mit dem Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum und dem Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration. Ein solches Zentrum ist im Bereich der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr ein Novum.

Auch die Warnapp NINA wird zu einer Bundeswarnapp für Notfallinformationen aller Ressorts ausgebaut. Darüber hinaus unterstützt der Bund die Länder mit 88 Millionen Euro beim Aufbau eines Sirenennetzes. Hierauf hat die Bundekanzlerin gestern ja auch hingewiesen.

Ich möchte es noch einmal betonen: Der Bund hat im Katastrophenschutz keine unmittelbaren Zuständigkeiten. Der Katastrophenschutz als solcher, das heißt, der Schutz vor großen Unglücken und Katastrophen in Friedenszeiten ist nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes Aufgabe der Länder. Die Länder regeln an den jeweiligen Landesgrenzen im Einzelnen, wann und wie das Vorliegen und das Ende einer Katastrophe festgestellt werden und welche Maßnahmen in dem jeweiligen Bundesland zu treffen sind.

Bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen können die Länder allerdings nach Artikel 35 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes unter anderem zusätzlich Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen wie zum Beispiel das Technische Hilfswerk, die Bundespolizei oder die Streitkräfte zur Hilfe anfordern. Wenn mehr als das Gebiet eines Landes gefährdet ist, kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, nach Artikel 35 Abs. 3 des Grundgesetzes den Landesregierungen die Weisung erteilen, Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen, sowie Einheiten der Bundespolizei und der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen.

LAWRENZ: Lassen Sie mich an dieser Stelle vielleicht noch eine Ankündigung machen. Bundesinnenminister Seehofer bereist heute die Einsatzgebiete in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Er wird die Gelegenheit nutzen, um mit den zahlreichen Einsatzkräften von Bund und Ländern ins Gespräch zu kommen.

Der Bundesinnenminister hat bereits im vergangenen Herbst die Neuausrichtung des Bevölkerungsschutzes forciert. Es gab einen Wechsel an der Spitze des BBK. Im März wurde ein Konzept vorgestellt. Die Kompetenzen und Ressourcen des BBK, die derzeit nur für den Spannungs- und Verteidigungsfall vorgehalten werden, müssen künftig auch im Friedensfall genutzt werden können. Dieser Reformbedarf wird momentan angegangen. Für den Bereich der Gesundheitsvorsorge ist die Neuausrichtung bereits in vollem Gange. Mittwoch wird das Kabinett dazu bereits einen ersten Beschluss fassen. Das Hochwasser zeigt, dass der Reformbedarf wichtig ist. Das ist momentan auf einem guten Weg.

Dem Bundesinnenminister geht es dabei nicht um generelle Kompetenzverlagerungen von den Ländern zum Bund. Allerdings gilt es, das Krisenmanagement im Einzelfall zu optimieren. Der Bundesinnenminister hält eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern für notwendig, damit die Ressourcen des Bundes schnell und zielgerichtet da ankommen, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Es geht darum, die bestehenden Verbindungen von Bund und Ländern zu stärken.

Mit dem heutigen Besuch in den Einsatzgebieten ist die Auswertung dieser Situation noch nicht abgeschlossen. Über etwaige Schlussfolgerungen wird in naher Zukunft zu unterrichten sein.

ZUSATZFRAGE LAMMERS: Wann genau hat die Bundesregierung über das Europäische Hochwasserwarnsystem erfahren, dass es eine dramatische Hochwasserlage geben werde, und was ist genau dann passiert?

LAWRENZ: Diese Frage müssten Sie wahrscheinlich an die Kollegen aus dem BMVI richten. Dabei geht es um den Deutschen Wetterdienst.

HERZOG: Ich kann gern erst einmal etwas ganz Grundsätzliches zum Thema des Deutschen Wetterdienstes sagen. Der Deutsche Wetterdienst gehört ja zum Geschäftsbereich unseres Hauses. Er warnt vor Wetterlagen und Unwetterlagen. Er veröffentlicht die Informationen auf verschiedene Weise: über die Webseite, über eine Wetterapp, über soziale Medien, über die Medien generell. Der Deutsche Wetterdienst liefert also erst einmal ganz grundsätzlich die Information.

Er informiert und warnt auch die Katastrophenschutzeinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland vor drohenden Wetterlagen. Das heißt, er gibt amtliche Warnungen vor Wettererscheinungen heraus. Dazu zählen beispielsweise Sturm- und Gewitterwarnungen. Dazu gibt es ein Warnmanagement mit einem 24-stündigen Schichtbetrieb im nationalen Warnzentrum in Offenbach und an sechs weiteren Standorten in Deutschland. Dann gibt es die vielfältigen Abgabesysteme: per E-Mail, per SMS oder Fax. Die Internetseite gibt es natürlich. Es wurde auch eine Nummer eingerichtet, an die sich die Katastrophenschutzeinrichtungen wenden können.

Darüber, wann wer wie und wo informiert wurde, liegen mir gerade keine Informationen vor. Ich würde darum bitten, gegebenenfalls direkt beim Deutschen Wetterdienst nachzufragen.

FRAGE HOENIG: Aber Frau Herzog, Sie müssen doch sagen können, wann der Deutsche Wetterdienst die Gefahrenmeldungen herausgegeben hat.

Die Frage an das Innenministerium und an Frau Fietz: Wo gab es denn Versäumnisse bei der Warnkette? Haben die Länder aus Ihrer Sicht unzureichend informiert? Warum ist das in einzelnen Gemeinden offensichtlich nicht schnell genug angekommen, oder lag es aus Ihrer Sicht daran, dass die Wassermassen in der Nacht zu schnell geflossen sind? Sehen Sie in dieser Frage Versäumnisse der Länder oder des Bundes?

SRS’IN FIETZ: Ich kann dazu nur noch einmal ganz grundsätzlich sagen, was gestern beispielsweise auch bei der Pressekonferenz in Adenau gesagt worden ist, dass alle Hochwasserschutzsysteme aktiviert waren, dass die Beteiligten vor Ort aber sagen, dass die Wassermassen in einem bislang nicht gekannten Ausmaß gestiegen und mit einer Geschwindigkeit angekommen sind, die man dort so bislang nicht kannte.

Ich sehe aber im Moment den Fokus aller Arbeiten vor Ort darauf, Menschen zu helfen und Menschen zu retten. Es werden ja immer noch Menschen vermisst. Ich denke, dass alles, was an Aufarbeitung notwendig ist, im Anschluss erfolgen wird.

ZUSATZFRAGE HOENIG: Im politischen Raum gibt es Stimmen, die jetzt mehr Kompetenzen für den Bund beim Katastrophenschutz und beim Hochwasserschutz fordern. Herr Lawrenz, Sie sagten, das sei nicht geplant. Wäre es aber nicht notwendig, dass der Bund mehr Kompetenzen bekommt?

LAWRENZ: Ich habe Ihnen dazu eben schon gesagt, dass sich der Bundesminister heute auch dazu noch einmal äußern wird und dass er den Reformprozess beim BBK forciert hat. Wir haben nicht nur aus der Coronapandemie im vergangenen Jahr gelernt, dass es dabei erheblichen Reformbedarf gibt. Dieser wird momentan angegangen. Ein Auftakt dazu war die Neubesetzung des Präsidentenamtes beim BBK. Das Konzept, das im März und übrigens in diesem Raum vorgestellt wurde, kann man auch im Internet abrufen. Dieser Prozess ist in vollem Gange und wird auch noch weitergehen.

FRAGE ECKSTEIN: Der Landkreistag fordert eine rechtliche Grundlage dafür, dass alle Bürgerinnen und Bürger via SMS über drohende Katastrophen wie Hochwasser gewarnt werden können. Die Frage an das BMI: Wie steht die Bundesregierung dazu?

LAWRENZ: Warnungen per SMS, die Antwort im Detail würde ich Ihnen nachreichen. Das kann ich jetzt nicht beurteilen.

ZUSATZFRAGE ECKSTEIN: Herr Schuster vom BBK hat jetzt auch schon gefordert, seine Behörde brauche mehr Geld, um flächendeckend Sirenen zu installieren. Gibt es dafür bereits konkrete Pläne?

LAWRENZ: Diese Frage müssten Sie wahrscheinlich an die Kollegen aus dem BMVI richten. Dabei geht es um den Deutschen Wetterdienst.

HERZOG: Ich kann gern erst einmal etwas ganz Grundsätzliches zum Thema des Deutschen Wetterdienstes sagen. Der Deutsche Wetterdienst gehört ja zum Geschäftsbereich unseres Hauses. Er warnt vor Wetterlagen und Unwetterlagen. Er veröffentlicht die Informationen auf verschiedene Weise: über die Webseite, über eine Wetterapp, über soziale Medien, über die Medien generell. Der Deutsche Wetterdienst liefert also erst einmal ganz grundsätzlich die Information.

Er informiert und warnt auch die Katastrophenschutzeinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland vor drohenden Wetterlagen. Das heißt, er gibt amtliche Warnungen vor Wettererscheinungen heraus. Dazu zählen beispielsweise Sturm- und Gewitterwarnungen. Dazu gibt es ein Warnmanagement mit einem 24-stündigen Schichtbetrieb im nationalen Warnzentrum in Offenbach und an sechs weiteren Standorten in Deutschland. Dann gibt es die vielfältigen Abgabesysteme: per E-Mail, per SMS oder Fax. Die Internetseite gibt es natürlich. Es wurde auch eine Nummer eingerichtet, an die sich die Katastrophenschutzeinrichtungen wenden können.

Darüber, wann wer wie und wo informiert wurde, liegen mir gerade keine Informationen vor. Ich würde darum bitten, gegebenenfalls direkt beim Deutschen Wetterdienst nachzufragen.

FRAGE HOENIG: Aber Frau Herzog, Sie müssen doch sagen können, wann der Deutsche Wetterdienst die Gefahrenmeldungen herausgegeben hat.

Die Frage an das Innenministerium und an Frau Fietz: Wo gab es denn Versäumnisse bei der Warnkette? Haben die Länder aus Ihrer Sicht unzureichend informiert? Warum ist das in einzelnen Gemeinden offensichtlich nicht schnell genug angekommen, oder lag es aus Ihrer Sicht daran, dass die Wassermassen in der Nacht zu schnell geflossen sind? Sehen Sie in dieser Frage Versäumnisse der Länder oder des Bundes?

SRS’IN FIETZ: Ich kann dazu nur noch einmal ganz grundsätzlich sagen, was gestern beispielsweise auch bei der Pressekonferenz in Adenau gesagt worden ist, dass alle Hochwasserschutzsysteme aktiviert waren, dass die Beteiligten vor Ort aber sagen, dass die Wassermassen in einem bislang nicht gekannten Ausmaß gestiegen und mit einer Geschwindigkeit angekommen sind, die man dort so bislang nicht kannte.

Ich sehe aber im Moment den Fokus aller Arbeiten vor Ort darauf, Menschen zu helfen und Menschen zu retten. Es werden ja immer noch Menschen vermisst. Ich denke, dass alles, was an Aufarbeitung notwendig ist, im Anschluss erfolgen wird.

ZUSATZFRAGE HOENIG: Im politischen Raum gibt es Stimmen, die jetzt mehr Kompetenzen für den Bund beim Katastrophenschutz und beim Hochwasserschutz fordern. Herr Lawrenz, Sie sagten, das sei nicht geplant. Wäre es aber nicht notwendig, dass der Bund mehr Kompetenzen bekommt?

LAWRENZ: Ich habe Ihnen dazu eben schon gesagt, dass sich der Bundesminister heute auch dazu noch einmal äußern wird und dass er den Reformprozess beim BBK forciert hat. Wir haben nicht nur aus der Coronapandemie im vergangenen Jahr gelernt, dass es dabei erheblichen Reformbedarf gibt. Dieser wird momentan angegangen. Ein Auftakt dazu war die Neubesetzung des Präsidentenamtes beim BBK. Das Konzept, das im März und übrigens in diesem Raum vorgestellt wurde, kann man auch im Internet abrufen. Dieser Prozess ist in vollem Gange und wird auch noch weitergehen.

FRAGE ECKSTEIN: Der Landkreistag fordert eine rechtliche Grundlage dafür, dass alle Bürgerinnen und Bürger via SMS über drohende Katastrophen wie Hochwasser gewarnt werden können. Die Frage an das BMI: Wie steht die Bundesregierung dazu?

LAWRENZ: Warnungen per SMS, die Antwort im Detail würde ich Ihnen nachreichen. Das kann ich jetzt nicht beurteilen.

ZUSATZFRAGE ECKSTEIN: Herr Schuster vom BBK hat jetzt auch schon gefordert, seine Behörde brauche mehr Geld, um flächendeckend Sirenen zu installieren. Gibt es dafür bereits konkrete Pläne?"

Quelle: RT DE

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