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Ab Juli in Deutschland fährt Big Brother mit: Tempo-Kontrolle im Auto wird Pflicht

Archivmeldung vom 11.05.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.05.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Symbolbild Bild: Pixabay / WB / Eigenes Werk
Symbolbild Bild: Pixabay / WB / Eigenes Werk

In wenigen Wochen ist es soweit: Der von Datenschützern, Automobilverbänden und Privatinitiativen vergeblich kritisierte „intelligente Geschwindigkeitsassistent” ISA wird für alle neuen Kraftfahrzeuge zur Pflicht. Der Bürger wird damit beim Autofahren in Echtzeit „kontrolliert“. Sein Tempo wird aufgezeichnet und kann abgerufen werden. Die autonome Steuerung kann das Fahrzeug, wenn nötig, zum Stillstand bringen. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Dass diese Ausgeburt an „bevormundender“ Technik hochgradig missbrauchsanfällig ist, stört die politischen Entscheider und Eurokraten nicht.

Von langer Hand geplant: Überwachungssystem im Auto

In ihrem Bestreben, ihren Würgegriff um die Bürger immer enger zu ziehen, lässt die EU sich offenbar durch nichts beirren: Die neuesten Schikanen zwingen Autobauer und -fahrer zur Installation eines ganzen Katalogs von Überwachungssystemen, angeblich um die Zahl der Verkehrstoten- und verletzten zu reduzieren. Dies wurde bereits in einer im November 2019 verabschiedeten Verordnung beschlossen, die nun zum 6. Juli 2022 in Kraft tritt.

Digitale Bevormundung auf dem Fahrersitz

Ab dann müssen Pkw, Lkw, Transporter und Busse zwingend   mit dem ISA (steht für „Intelligent Speed Assistant”) ausgestattet werden. Dieser verfügt über einen Tempobegrenzer, eine Verkehrszeichenerkennung und ein Tempomat. Über Kameras, digitale Karten und Sensoren erkennt das System, wenn Geschwindigkeitsbegrenzungen überschritten werden.

Der Fahrer wird dann durch einen Warnton, einen Warnhinweis im Cockpit oder Gegendruck des Gaspedals über sein Vergehen informiert.  Bleibt er uneinsichtig, kann der ISA die Fahrgeschwindigkeit von selbst entsprechend absenken oder das Fahrzeug ganz zum Stehen bringen. Zumindest kann er durch festes Treten des Gaspedals überstimmt oder sogar ganz abgeschaltet werden, wobei er sich jedoch bei jedem Start des Autos erneut aktiviert. 

Totale Kontrolle unter dem Vorwand erhöhter Sicherheit

Der ADAC hält das System bei weitem nicht für ausgereift genug, während andere Kritiker bemängeln, dass die Autolobby zu tief in die Ausarbeitung der EU-Verordnung involviert gewesen sei oder dass die Ausschaltmöglichkeit des Systems „keinen Sicherheitsvorteil“ mit sich bringe. Ab dem 7. Juli 2024 sollen auch Modelle, die vor dem 6. Juli 2022 zugelassen wurden und noch kein ISA vorweisen können, nur noch mit dem Geschwindigkeitsassistenten verkauft werden.

Der Irrsinn, dass die eigene Technik – oder im Extremfall irgendwann womöglich dann auch staatliche Sicherheits- oder Umweltbehörden – per Fernsteuerung ein Auto abschalten lassen können oder den Fahrer quasi in Echtzeit gängeln, pervertiert nicht nur die letzten Relikte von Freiheit und Eigenverantwortung im Straßenverkehr; sie ist zudem nur der Auftakt einer ganzen Reihe weiterer technischer Maßnahmen, die bei neuzugelassenen Fahrzeugen obligatorisch werden und den Totalitarismus im Individualverkehr auf die Spitze treiben, obwohl sie als „Sicherheitssysteme“ getarnt werden.

Der Fahrer wird überflüssig

Zu den weiteren, zwingend vorgeschriebenen Neuerungen in diesem Jahr  gehören:

  • ein Notbremsassistent, der Gefahrensituationen selbständig erkennen und das Fahrzeug abbremsen soll, um Kollisionen zu vermeiden;
  • ein Rückfahrassistent, der vor Passanten oder anderen Hindernissen warnt;
  • ein Notfall-Spurhalteassistent, der eingreift, wenn das Fahrzeug in den Gegenverkehr oder in die Gefahr gerät, von der Straße abzukommen;
  • eine Müdigkeitserkennung, die das Fahrverhalten analysiert und mit akustischen und optischen Zeichen auf das Einhalten von Pausen hinweist;
  • ein Sicherheitsgurt-Warnsystem (dieses ist bereits seit 2019 vorgeschrieben);
  • eine Unfalldatenspeicherbox („Black Box”), die, wie in Flugzeugen, helfen soll, Unfallhergänge zu rekonstruieren;
  • eine Schnittstelle für eine Alkohol-Wegfahrsperre.

Ganz abgesehen vom positivistischen Glauben, dass diese Neuerungen natürlich alle fehlerfrei funktionieren und keinesfalls Opfer von Hackerangriffen werden (was  dann im Ernstfall heißt, dass das Fahrzeug „analog” gar nicht mehr zu benutzen ist): Durch all diese „Nanny-Features” wird der Fahrer im Grunde weitgehend überflüssig und fast schon vom Piloten zum Passagier. Selbstbestimmung, Fahrintuition, intelligente Teilnahme am Straßenverkehr, Geschicklichkeit und Wachsamkeit werden an technische Vorrichtungen abgegeben, die – natürlich unter dem wohlwollenden Blick des europäischen Big Brother – über die Einhaltung von Vorschriften wachen, die wiederum nur zum eigenen Besten des zunehmend gläsernen Bürgers eingeführt wurden."

Quelle: Wochenblick

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