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Wirth: Freie Flug-Kapazitäten für Rückführung ausreisepflichtiger Migranten nutzen

Archivmeldung vom 18.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Dr. Christian Wirth (2020)
Dr. Christian Wirth (2020)

Bild: AfD Deutschland

Angesichts des Umstands, dass Airlines aufgrund der Corona-Krise viele Flüge stornieren müssen, heben immer weniger Flugzeuge vom Boden ab, so dass eine hohe Kapazität frei verfügbarer Transportmittel auf deutschen Flughäfen besteht. Damit bietet sich den deutschen Behörden die Möglichkeit, die aktuell nicht benötigten Maschinen dafür zu nutzen, den in Deutschland bestehenden hohen „Rückführungs-Stau“ von etwa 250.000 nicht Asyl berechtigten Zuwanderern abzubauen, indem diese in ihre Heimatländer ausgeflogen werden.

Diese Nutzung der aktuell frei gewordenen Flug-Kapazitäten findet der AfD-Bundestagsabgeordnete Dr. Christian Wirth insofern überlegenswert, als zur Begründung für die geringe Zahl von tatsächlichen Abschiebungen auch immer wieder behauptet wurde, dass die Organisation von Abschiebe-Flügen nicht nur mit einem sehr hohen Aufwand verbunden sei, sondern zuweilen auch daran scheitere, dass keine Flugzeuge verfügbar seien.

„Anstatt die größtenteils stillgelegte Luftfahrtbranche ohne Gegenleistung mit Steuergeld über Wasser zu halten, sollten für die die staatlichen Zuwendungen zumindest teilweise eine Gegenleistung eingefordert werden. Die 250.000 Ausreisepflichtigen in Deutschland sind illegal hier und belasten unser Sozialsystem, das derzeit eine der schwersten Krisen der Nachkriegsgeschichte zu meistern hat.

Besonders belastend sind in dieser schweren Zeit Ausschreitungen wie im Asylbewerberheim hin Suhl, wo mit Gewaltandrohung ein Sonderrecht auf Ausnahme von der Quarantäne eingefordert wird. Bis auf den Iran hat jedes der zahlreichen, und nur in wenigen Fällen von Krieg und Krisen betroffenen Herkunftsländer eine deutlich niedrigere Zahl von Corona-Virus Infektionen als Deutschland. Hier besteht also für die Betroffenen kein erhöhtes Risiko.

Da es sich bei den Ausreisepflichtigen eben um Personen handelt, die nachweislich ohne Aussicht auf Asyl oder Aufenthaltsrecht sind, beispielsweise aus den Maghreb-Staaten, Georgien oder Serbien, sollten diese, vor allem zunächst unbegleitete Männer, zuerst abgeschoben werden. Begonnen werden sollte dabei jeweils mit den am kürzesten in Deutschland befindlichen Personen“, sagt Wirth.

Quelle: AfD Deutschland

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