Thüringen-CDU bekommt vor Verfassungsgerichtshof weitgehend Recht
Archivmeldung vom 28.09.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer Thüringer Verfassungsgerichtshof hat eine einstweilige Anordnung zur konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags erlassen und dabei der CDU weitgehend Recht gegeben.
Der Alterspräsident werde insbesondere dazu verpflichtet, in der
konstituierenden Sitzung bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten
die Neufassung der Tagesordnung im Plenum zur Abstimmung zu stellen, so
der Beschluss der Weimarer Richter vom Freitagabend. Ein Teil der
anderen von der CDU gestellten Anträge wurde abgelehnt.
Die
Thüringer Verfassung treffe keine Regelung zur Reihenfolge der einzelnen
Konstituierungshandlungen und gebe insbesondere nicht vor, dass die
Wahl des Landtagspräsidenten noch vor dem Beschluss einer
Geschäftsordnung zu erfolgen habe, hieß es zur Begründung. Die
Abgeordneten hätten aus der verfassungsrechtlich gewährleisteten
Parlaments- und Geschäftsautonomie das Recht, auch in der
konstituierenden Sitzung über die Tagesordnung zu bestimmen und dabei
sowohl die Gegenstände als auch die Reihenfolge der Tagesordnung
festzulegen. Damit sei auch eine Debatte und Beschlussfassung über eine
Änderung der Geschäftsordnung bereits vor der Wahl des
Landtagspräsidenten zulässig, so die Thüringer Verfassungsrichter.
Die
beabsichtigte Regelung, die vorsieht, dass sämtliche Fraktionen - und
nicht allein die stärkste Fraktion - bereits für den ersten Wahlgang
Vorschläge für die Wahl des Landtagspräsidenten unterbreiten dürfen,
verletze das Verfassungsrecht nicht. Eine Nichtbehandlung des auf die
Änderung der Wahlmodalitäten des Landtagspräsidenten gerichteten Antrags
durch den Alterspräsidenten komme deshalb "unter keinem rechtlichen
Gesichtspunkt in Betracht", heißt es im Beschluss des Thüringer
Verfassungsgerichtshofs.
Die erste Sitzung des Thüringer Landtags
am Donnerstag war im Chaos versunken. Nachdem der von der AfD gestellte
Alterspräsident die Sitzung eröffnet hatte, wurde er schnell mit
Geschäftsordnungsanträgen unterbrochen und es kam zu Streit über die
Reihenfolge der Tagesordnung. Die offizielle Konstituierung wurde nicht
vollzogen, schließlich wurde das Landesverfassungsgericht Thüringen
angerufen, zu entscheiden, wie es weiter geht.
Damit dürfte in
der für Samstag neu angesetzten Sitzung die Mehrheit wohl eine Änderung
beschließen und dann auch selber Vorschläge für das Amt des
Landtagspräsidenten machen. Bislang war das in Thüringen nur für die
stärkste Fraktion vorgesehen - und das ist nach der Landtagswahl vom 1.
September die AfD.
Quelle: dts Nachrichtenagentur