Rechnungshof rügt Beratungsverträge für Rentenversicherung
Der Bundesrechnungshof wirft der Deutschen Rentenversicherung Bund vor, millionenschwere Beratungsaufträge ohne großen Nutzen und ohne konkrete Zielsetzungen vergeben zu haben.
"Zumeist war es nicht nachvollziehbar, wie die Beratungsergebnisse in
die Praxis umgesetzt wurden, oder welchen Mehrwert die zum Teil
millionenschweren Beratungsaufträge brachten", heißt es in den
Bemerkungen 2024 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes, die
der Rechnungshof am Mittwoch dem Bundestag übermittelt hat und über
welche die "Rheinische Post" (Donnerstagsausgabe) berichtet. Im Jahr
2020 habe die Rentenversicherung noch 4,5 Millionen Euro für
Beratungsleistungen ausgegeben, 2024 seien es bereits sieben Millionen
gewesen.
Im Falle der Rentenversicherung bemängelten die
Rechnungsprüfer "Mehrfachbeauftragungen von immer wieder gleichen
Beratungsfirmen über mehrere Jahre". Dies berge erhebliche
wirtschaftliche, rechtliche und inhaltliche Risiken, denn der hilfreiche
"Blick von außen" könne dadurch verloren gehen. Auch wünschten sich
Mitarbeiter verschiedentlich "ausdrücklich persönlich bekannte Berater
der Beratungsunternehmen". Das sehe der Bundesrechnungshof besonders
kritisch, heißt es in den Anmerkungen.
Die Rentenkasse habe bei
der Vergabe bei fast allen Aufträgen keine konkreten Ziele definiert,
monieren die Rechnungsprüfer. Für 765.000 Euro habe ein
Beratungsunternehmen ein zehnseitiges Dokument "mit weitestgehend
inhaltsleeren Stichworten" erstellt, um für einen Geschäftsbereich der
Rentenkasse eine neue "Geschäftsordnung" zu erstellen. Wofür diese
Geschäftsordnung nötig sei, habe die Rentenversicherung nicht dargelegt.
Auf Nachfrage des Rechnungshofs erklärte sie, bei der Beratung habe es
sich um einen "kulturverändernden Prozess" gehandelt. Bei vielen
Vergaben habe die Rentenversicherung auch gegen die Regeln der
Wirtschaftlichkeit und gegen das Vergaberecht verstoßen, so der Bericht.
In
ihrer Stellungnahme begründete die Rentenversicherung dies vor allem
damit, dass sie sich in einem umfassenden Umbruchprozess befinde. Dafür
hätten neue Wege gegangen und neue Dinge ausprobiert werden müssen.
Externe Beratung sei dafür unverzichtbar. Der Rechnungshof bleibt in dem
Bericht jedoch bei seiner Kritik. Die Begründung der Rentenversicherung
zeuge insgesamt von "wenig Problembewusstsein". Auch schwierige
Bedingungen würden rechtliche Vorgaben zur Bedarfsermittlung,
Wirtschaftlichkeitsprüfung und zum Vergaberecht nicht außer Kraft
setzen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur