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Mehrere Klagen gegen RKI: „Verkürzter Genesenen-Status verfassungswidrig“

Archivmeldung vom 09.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Bild: Wikimedia, CC BY-SA 4.0; Fridolin freudenfett; Bild zugeschnitten /WB/Eigenes Werk
Bild: Wikimedia, CC BY-SA 4.0; Fridolin freudenfett; Bild zugeschnitten /WB/Eigenes Werk

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Verkürzung des Genesenen-Status auf 90 Tage als verfassungswidrig eingestuft. Damit erhielt ein Mann aus Niedersachsen Recht, der nach einer Corona-Infektion genesen war und geklagt hatte. Laut Medien könnte der Richterspruch auch für Gerichte in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern wegweisend sein.

Weiter ist auf der deutschen Webseite des russischen online Magazins "SNA News" zu lesen: "Am Freitag hatte das Verwaltungsgericht Osnabrück die Verkürzung des Corona-Genesenen-Status von sechs Monate auf 90 Tage für verfassungswidrig erklärt. Zuvor hatte ein Mann aus der Region Klage gegen die Verkürzung seiner Genesenen-Dauer eingereicht. Das Gericht gab dem Kläger recht, weil das Robert-Koch-Institut (RKI) rechtlich nicht dazu befugt sei, eine solche Entscheidung zu treffen. Über diesen Gerichtsbeschluss per Eilverfahren (Aktenzeichen: 3 B 4/22) berichteten seitdem mehrere Medien.

Mitte Januar hatte das RKI quasi im Alleingang entschieden, den Genesenen-Status von sechs auf drei Monate zu verkürzen. Diese Entscheidung stieß in der Politik auf Kritik. Jetzt beanstandet auch das Verwaltungsgericht Osnabrück die RKI-Entscheidung.

Genesenen-Status wieder auf sechs Monate erhöhen

Von einem möglicherweise „wegweisenden Richterspruch“ sprach die niedersächsische „Kreiszeitung“ am Montag.

„In einem Verfahren am Freitag (...) verurteilten die Richter den Landkreis Osnabrück dazu, dem Antragssteller einen Genesenen-Nachweis für die Dauer von sechs Monaten auszustellen. (...) Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der Genesenen-Status und damit seine Dauer eine hohe Bedeutung für die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger habe. Es liege auf der Hand, dass der Ausschluss des Einzelnen von der Teilnahme am sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben für den Einzelnen eine hohe Grundrechtsrelevanz habe.“

Die zuständige 3. Kammer am Verwaltungsgericht Osnabrück hält demnach die Verkürzung des Genesenen-Status „auf 90 Tage für verfassungswidrig und damit für unwirksam“. Deshalb sei die Verordnung in der Fassung von Mai 2021 anzuwenden, begründeten die Richter ihren Beschluss. Diese Verordnung bestimme, 28 Tage nach einem positiven PCR-Test den Genesenen-Nachweis für einen Zeitraum von sechs Monaten auszustellen.

„Fehlende wissenschaftliche Grundlage beim RKI“

Die Richter in Niedersachsen kritisierten ebenso die „fehlende wissenschaftlich fundierte Grundlage“ für eine Verkürzung des Genesenen-Status. Das RKI habe nicht hinreichend wissenschaftlich aufgearbeitet, so die Begründung, ob es tatsächlich belegt sei, dass nach 90 Tagen der Schutz Genesener vor einer Infektion endet. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück ist laut Medien noch nicht rechtskräftig und kann vor dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden.

Rechtlich beziehe sich die Wirkung des Beschlusses allerdings nur auf den konkreten Antragsteller, also den Kläger aus dem Landkreis Osnabrück, schrieb die „Ärztezeitung“. „Die Kompetenz, eine Bundesverordnung generell für unwirksam zu erklären, hat das Verwaltungsgericht und auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg nicht.“

Weitere Klagen in Berlin und Schwerin

Dennoch sorgte die Entscheidung des Osnabrücker Gerichts „bundesweit für Aufsehen“, berichtete die „Schweriner Volkszeitung“ am Montag. „Nun wird sich auch erstmals ein Gericht in Mecklenburg-Vorpommern mit einem ähnlichen Fall befassen.“ Demnach sei am Verwaltungsgericht Schwerin eine weitere Klage gegen den verkürzten Genesenen-Nachweis eingegangen.

Beim Verwaltungsgericht Berlin hatte bereits Anfang Februar die Mainzer Juristin und Rechtsanwältin Jessica Hamed „zwei Eilanträge“ eingereicht, schreibt das Magazin „Cicero“ in seiner aktuellen Online-Ausgabe. Darunter einen Antrag „gegen die Verkürzung des Genesenen-Status von sechs auf drei Monate“.

Außerdem kündigte die Landesregierung von Bayern an, den neu festgelegten Zeitraum für Genesene „noch einmal auf den Prüfstand“ stellen zu wollen. München schließe nach Informationen des TV-Senders Sat.1 dabei „einen Alleingang“ nicht aus."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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