Reul drängt auf Rechtsrahmen für Verkehrsdatenspeicherung
Archivmeldung vom 11.11.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićAuch nach dem Bruch der Ampelkoalition in Berlin setzt der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) darauf, dass es in Deutschland möglichst bald einen Rechtsrahmen für die Verkehrsdatenspeicherung gibt.
Auf die Frage, ob das Ampel-Aus eine Chance in dieser Frage sogar eine
Chance sein könnte, weil das Veto der FDP jetzt wegfällt, sagte Reul der
"Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung", dass es jedenfalls wichtig
wäre, "dass es nun auch bei Fragen der inneren Sicherheit nicht zum
Stillstand kommt".
Faktisch gebe es längst eine klare Mehrheit
für die Verkehrsdatenspeicherung im Bundestag. Zudem verwies er darauf,
dass die jeweils von CDU und Grünen gemeinsam regierten Bundesländern
nach dem Terroranschlag von Solingen eine entsprechende
Bundesratsinitiative hinbekommen hätten. Es müsse möglich sein, das
endlich zu regeln. "Wir werden jedenfalls nicht lockerlassen."
Das
Umdenken der Grünen beim Thema Verkehrsdatenspeicherung habe nach den
Kindesmissbrauchskomplexen wie in Lügde und Bergisch Gladbach
eingesetzt, sagte Reul der FAS. "Ich war in der Sache schon lange im
vertrauensvollen Gespräch mit den Grünen, auch als sie in
Nordrhein-Westfalen noch in der Opposition waren."
Das vom
bisherigen Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) favorisierte
"Quick Freeze"-Verfahren verwarf Reul als untauglich. "Jeder, der sich
fachlich damit beschäftigt, weiß, dass es sich um Etikettenschwindel
handelt." Denn nicht alle Telekommunikationsunternehmen speicherten
automatisch Daten, weil sie nach aktueller Rechtslage ja auch nicht dazu
verpflichtet seien. "In solchen Fällen liefe 'Quick Freeze' per se ins
Leere. Denn wo nichts mehr ist, kann auch nichts 'eingefroren' werden.
Und selbst wenn Daten da sind, dürften sie nach diesem Verfahren erst ab
Beginn des Bekanntwerdens der Straftat gesichert werden", so Reul.
Bei
allen Taten, die sich über die Strecke entwickelten, wo Verläufe
nachgewiesen werden müssten, helfe "Quick Freeze" also kein bisschen.
"Der Ermittlungserfolg im Kampf gegen Terrorismus und Kindesmissbrauch
oder auch bei der organisierten Kriminalität darf aber nicht vom Zufall
abhängen", sagte Reul. "Wie lange wollen wir es noch verantworten,
massenweise Pädokriminelle davonkommen zu lassen und ihren Opfern nicht
zu helfen?"
Die von Gegnern angeführte Rechtsunsicherheit bei der
Speicherung von Telekommunikationsdaten gebe es nicht mehr. Durch die
Urteile des Europäischen Gerichtshofs von 2022 und aus diesem Jahr sei
die Sache geklärt. Mit Letzterem habe der Gerichtshof die
unterschiedslose Speicherung von IP-Adressen und ihnen zuzuordnender
Identitätsdaten nun nicht mehr nur allein auf die Zwecke des Schutzes
der nationalen Sicherheit, des Kampfes gegen schwere Kriminalität und
die Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit begrenzt.
Ausdrücklich
habe das Gericht diese Form der Verkehrsdatenspeicherung zur Bekämpfung
von Straftaten im Allgemeinen geöffnet, sagte Reul der FAS. "Wir sind
uns mit den Grünen einig, dass es höchste Zeit ist, den Rechtsrahmen
nach strengen rechtsstaatlichen Maßgaben auszuschöpfen. Auch der
Richterbund spricht sich für eine Speicherung von IP-Adressen aus. Wer
jetzt noch dagegen agitiert, ist ideologisch verhärtet, verbreitet
oftmals gezielt Unwahrheiten und muss sich selbst die Frage stellen, ob
er damit leben kann, wenn zum Beispiel Missbrauch nicht gestoppt wird."
Quelle: dts Nachrichtenagentur