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Markus Walbrunn: Einbürgerungstsunami zerschellt an überforderten kommunalen Behörden – Schätzungen weit übertroffen

Freigeschaltet am 27.03.2025 um 06:30 durch Sanjo Babić
Bild: AfD Deutschland
Bild: AfD Deutschland

Wie die Antwort auf eine Schriftliche Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Markus Walbrunn zeigt, hat sich die Anzahl an Einbürgerungsanträgen in Bayern durch das Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts im vergangenen Sommer deutlich erhöht. Laut Staatsregierung wurden 2024 mit 90.947 Anträgen auf Einbürgerung, die eigenen Erwartungen von 55.000 bis 60.000 Anträgen, „weit übertroffen“.

Mit 36.103 neuen deutschen Staatsbürgern nahm auch die Anzahl der vollzogenen Einbürgerungen 2023 noch einmal deutlich um über ein Viertel (+27,4 Prozent) im Vergleich zum Vorjahr (2022: 28.336) zu. Zahlen für 2024 liegen laut Auskunft der schwarz-orangen Landesregierung noch nicht vor.

Der stellvertretende Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag und Münchener Stadtrat, Markus Walbrunn, erklärt dazu: „Auch die Zahlen der Landeshauptstadt lassen eine dramatische Zunahme der Anträge erwarten. Während sich die Zahl der Anträge von 2023 auf 2024 verdoppelt hat (von 10.335 auf 20.787), nahm die Anzahl der vollzogenen Einbürgerungen hingegen vergleichsweise moderat auf 6.767 zu (2023: 6.434). Dies ist personellen Engpässen der städtischen Verwaltung geschuldet, die bereits seit längerem zu einem Bearbeitungsstau bei Anträgen führen.

Das Frühwarnsystem München lässt jedoch erwarten, dass der durch die letztjährige Reform des Staatsangehörigkeitsrechts losgetretene Tsunami an Einbürgerungsanträgen an Bayerns Behörden weitgehend zerschellen wird. Es ist geradezu bestürzend, dass einzig und allein die völlige Überlastung der kommunalen Ämter gegenwärtig ein vollständiges Verramschen der deutschen Staatsbürgerschaft verhindert. Bleibt zu hoffen, dass der Bearbeitungsstau bei den Anträgen lange genug anhält, bis eine AfD-geführte Bundesregierung die schlimmsten Auswüchse der Reformen des Staatsangehörigkeitsrechts seit dem Jahr 2000 rückabwickeln kann.“

Anlage: Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Walbrunn vom 06.02.2025 betreffend Einbürgerungen in Bayern 2023 und 2024 sowie in München 2024 und Antwort der Staatsregierung

Quelle: AfD Bayern

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