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Fragwürdige Versetzung von Staatssekretären in den einstweiligen Ruhestand in mehreren Bundesländern

Archivmeldung vom 30.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Nach Recherchen des ARD-Politikmagazins "Report Mainz" werden in den Bundesländern immer wieder Staatssekretäre in den einstweiligen Ruhestand versetzt, obwohl dies nach Einschätzung von Staatsrechtlern rechtswidrig ist. Das Magazin berichtet (heute, 30.1.2018, 21.45 Uhr im Ersten) über Fälle aus mehreren Bundesländern.

So wurde zum Beispiel im März 2017 der Berliner Staatssekretär Engelbert Lütke Daldrup (SPD), neuer Chef des Flughafens BER. Lütke Daltrup gilt als enger Vertrauter des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller (SPD). Nach seiner Ernennung zum Flughafenchef versetzte der Senat den Staatssekretär in den einstweiligen Ruhestand. Deshalb bekommt der ehemalige Staatssekretär nach Berechnungen der Senatsverwaltung für Finanzen Berlin derzeit ein monatliches Ruhegeld von 1.321,48 Euro. Dieses Geld bekommt er jeden Monat zusätzlich zu seinem BER-Gehalt von monatlich rund 33.000 Euro. Der Staatsrechtler Prof. Hans Herbert von Arnim sagt dazu: "Wenn jemand zu Unrecht in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden ist und dann zu einem sehr üppigen Gehalt auch noch öffentliche Mittel bekommt, das ist dann wirklich ein Skandal."

Nach Einschätzung mehrerer Staatsrechtler ist eine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand nur dann rechtmäßig, wenn das Vertrauen zwischen dem Staatssekretär und seinem Dienstherren gestört ist. Erfolgt die Versetzung nach Absprache, auf Wunsch oder allein zum Vorteil des Staatssekretärs, dann ist sie rechtswidrig und der Dienstherr macht sich der Untreue schuldig.

Zu dem Fall von Lütke Daldrup erklärt der Staatsrechtler Prof. Hans Herbert von Arnim: "Dass ein Verlust des Vertrauens in den Staatssekretär vorgelegen hätte, das ist ja offenbar nicht der Fall, denn beide konnten sehr gut miteinander. Hier liegt, meines Erachtens, Rechtswidrigkeit vor. Auch hier hätte der Staatssekretär nicht in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können."

Die Senatskanzlei Berlin erklärt in einer schriftlichen Stellungnahme, "die Maßnahme war rechtmäßig". Als Geschäftsführer des Flughafens müsse Lütke Daldrup andere Interessen vertreten als in der Regierung. Dieser "potentielle Interessenkonflikt sei Grund für die Entscheidung des Senats." Lütke Daldrup erklärt schriftlich: "Aufgrund dieser bestehenden und drohenden Interessenkollisionen war und ist die Rechtmäßigkeit der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand zweifelfrei gegeben. Zugleich musste meine langfristige beamtenrechtliche Versorgung aus einem 30-jährigen Tätigkeit im öffentlichen Dienst gesichert werden." Der Staatssekretär hätte auch seine Entlassung beantragen können, doch dann wäre seine Beamtenpension weggefallen.

Ein weiterer von "Report Mainz" recherchierter Fall betrifft die hessische Staatssekretärin Bernadette Weyland (CDU). Sie wurde im August 2017 auf eigenen Wunsch in den einstweiligen Ruhestand versetzt, weil sie sich als Kandidatin auf den Oberbürgermeisterwahlkampf in Frankfurt konzentrieren wollte. Sie erhält derzeit ein sogenanntes Ruhegeld von ca. 7.400 Euro pro Monat auf Kosten der Steuerzahler. Prof. Hans-Herbert von Arnim erklärt dazu gegenüber "Report Mainz": "Eine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand, um sich auf einen Wahlkampf auf den Oberbürgermeister in Frankfurt zu bewerben, ist klar rechtswidrig."

Auf die Frage, warum Bernadette Weyland in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde, erklärt die Staatskanzlei in einer schriftlichen Stellungnahme: "Frau Dr. Weyland hatte um Versetzung in den einstweiligen Ruhestand aus dem Amt der Staatssekretärin gebeten, da sie nicht aus dem Amt der Staatssekretärin heraus den Wahlkampf um das Oberbürgermeisteramt in Frankfurt am Main bestreiten wollte. Dieser Bitte wurde durch die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand Rechnung getragen." Dazu sagt der Staatsrechtler Prof. Ulrich Battis im Interview mit "Report Mainz": "Unglaublich. So viel Dummheit halte ich gar nicht für möglich. Das traue ich einer Staatskanzlei nicht zu, dass sie so offen das Recht bricht."

Die ehemalige Ministerpräsidentin von Thüringen Christine Lieberknecht, CDU, sieht die gängige Praxis mittlerweile kritisch. Sie hatte als Ministerpräsidentin 2013 ihren Regierungssprecher mit 37 in den einstweiligen Ruhestand versetzt und damit einen politischen Skandal ausgelöst. Daraufhin hatte sie den Vorgang rückgängig gemacht. Vor dem Hintergrund dieser Erfahrung hält sie den Beamtenstatus von Staatssekretären nicht mehr für "zeitgemäß". Sie fordert im Interview mit "Report Mainz" Zeitverträge für Staatssekretäre:"Sie haben Diskussionen über Rente mit 67 und wenn dann die Politik selber jemanden mit 37 in den Einstweiligen Ruhestand, bei ja lebenslanger Alimentierung schickt, dann ist das den Leuten nicht zu erklären. Bei politisch abhängigen Beamten würde ich das Instrumentarium eines Zeitvertrages heute wirklich bevorzugen."

Das ARD-Politikmagazin "Report Mainz" hat bundesweit Staatskanzleien kontaktiert und festgestellt, dass in den vergangenen zehn Jahren mehr als 200 Staatssekretäre in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurden. Darunter waren Fälle, die von den Staatsrechtlern Prof. Ulrich Battis und Prof. Hans Herbert von Arnim klar als "rechtswidrig" bewertet wurden. Die Fälle erwecken den Eindruck, dass der einstweilige Ruhestand missbraucht wird, um bei Staatssekretären finanzielle Einbußen abzufedern. Etwa wenn sie den Beruf wechseln, krank werden, Angehörige pflegen müssen oder früher in den Altersruhestand wollen.

"Report Mainz" hat das Rechercheergebnis dem Bund der Steuerzahler vorgelegt. Dessen Sprecher René Quante: "Das Ergebnis hat uns schockiert. Wir reden hier von einem systematischen Missbrauch. Das kann und darf nicht sein. Hier benötigt es Reformen, um die Steuerzahler vor unnötigen Ausgaben zu schützen."

Quelle: SWR - Das Erste (ots)

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