EEG-Umlage steht nur symbolisch für absurde Strompreisentwicklung
Archivmeldung vom 15.10.2019
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Freigeschaltet durch André OttWie die Übertragungsnetzbetreiber heute mitgeteilt haben, steigt die EEG-Umlage von aktuell 6,405 Cent je Kilowattstunde (Ct/kWh) auf 6,756 ct/kWh Ct/kWh im kommenden Jahr. Dazu Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (bne): "Die politisch induzierten Strompreiskomponenten gehören dringend auf den Prüfstand gestellt. Die Höhe der EEG-Umlage ist eine Komponente, die zeigt, welches Ausmaß die zusätzlichen Belastungen des Endverbraucherstrompreis inzwischen annehmen."
Busch weiter: "Rund drei Viertel des Verbraucherstrompreises sind staatlich veranlasste oder regulierte Preisbestandteile (Steuern, Abgaben und Umlagen), die den Energieträger Strom teuer machen und ihn im Wettbewerb gegenüber anderen Energieträgern benachteiligen. Diese Preisgestaltung behindert die Energiewende, da sie strombasierte Zukunftstechnologien wie Wärmepumpen oder Elektrofahrzeuge massiv benachteiligt. Hier ist die Politik seit Jahren gefordert, diese energiewendehemmende Preisgestaltung umzugestalten. Doch immer noch fehlt es an politischem Willen. Die im Klimapaket angekündigte Senkung der EEG-Umlage um einen Viertel Cent in 2021 ist geradezu lächerlich und wird verpuffen, ohne eine Wirkung zu entfalten. Die Kopplung des Stromsektors mit den Sektoren Wärme und Verkehr wird nur gelingen, wenn ein entschlackter Strompreis klimafreundlichen Technologien wie Wärmepumpen und Elektrofahrzeuge nicht länger benachteiligt."
Forderung des bne:
Letztverbraucher zahlen heute sieben energiespezifische Steuern, Abgaben und Umlagen mit dem Strompreis. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft fordert, vier davon vollständig vom Strompreis wegzunehmen. Die § 19 StromNEV-Umlage und KWKG-Umlage sollen stattdessen aus einer CO2-Steuer finanziert werden. Die Offshore-Haftungsumlage und die Abschaltbare-Lasten-Umlage, die nichts anderes als Netzkosten wälzen, müssen in die Netzentgelte der Übertagungsnetzbetreiber integriert werden. Mit den zweckgebundenen Einnahmen aus einer neu einzuführenden CO2-Steuer können die Stromsteuer auf den EU-Mindestsatz abgesenkt und die Privilegierungen bei der EEG-Umlage finanziert werden. Diese Änderungen lösen die Mehrbelastung privater und (kleiner) gewerblicher Stromverbraucher durch das bisherige System der Steuern, Abgaben und Umlagen auf.
Quelle: Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (bne) (ots)