Arbeitgeberverband fordert Mindestlohn erst ab 21 Jahren
Archivmeldung vom 17.03.2014
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtDie geplanten Ausnahmen für Jugendliche unter 18 Jahren vom Mindestlohn laufen nach Einschätzung der Arbeitgeber komplett ins Leere. "So wie Frau Nahles sich das denkt, wird es nicht gehen", sagte der Hauptgeschäftsführer der "Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände" (BDA), Reinhard Göhner, der "Berliner Zeitung": "Die Pläne der Arbeitsministerin sind ein Beitrag zur Erhöhung der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit. Wir sind nicht bereit, dafür die Verantwortung zu übernehmen."
Zuvor hatte Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) angekündigt, sie wolle den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro weitgehend ohne Ausnahmen flächendeckend einführen. Um zu verhindern, dass Jugendliche statt einer Ausbildung einen besser bezahlten Aushilfsjob annehmen, solle der Mindestlohn allerdings erst ab dem 18. Lebensjahr gelten. Diese Ausnahme geht der BDA nicht weit genug.
Viele Heranwachsende stünden überhaupt erst mit 18 Jahren vor der Entscheidung, einen Ausbildungsvertrag zu unterschreiben, sagte Göhner der "Berliner Zeitung": "An diesem Punkt sind wir sehr enttäuscht". Die Altersuntergrenze für den Mindestlohn müsse auf 21 Jahre angehoben werden. Zudem seien Ausnahmen für Langzeitarbeitslose und Personen, die am Arbeitsmarkt schwer zu vermitteln seien, erforderlich. Göhner kündigte an, im parlamentarischen Verfahren weiter auf eine Änderung des Gesetzesentwurfes zu dringen: "Wir sind nicht am Ende, sondern am Anfang der politischen Diskussion."
Kauder dringt auf weitere Ausnahmen beim Mindestlohn
Nachdem Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) die Ausnahme von Arbeitern unter 18 Jahren vom Mindestlohn angekündigt hat, dringt Unionsfraktionschef Volker Kauder auf weitere Einschränkungen. "In den Koalitionsverhandlungen waren wir uns über bestimmte Ausnahmen mehr oder weniger schon einig: für Schüler, Studenten, Praktikanten ohne Berufsabschluss und für Ehrenamtliche", sagte der CDU-Politiker der "Welt".
Außerdem sei im Koalitionsvertrag festgelegt, Beschäftigte in einigen Wirtschaftsbereichen gesondert ins Auge zu nehmen. Dazu zählten für ihn neben den Saisonarbeitern auch die Zeitungsausträger. Zurückhaltend reagierte Kauder auf die Forderungen der CSU, auch Rentner, die sich etwas dazuverdienen, vom Mindestlohn auszunehmen. "Was im Koalitionsvertrag angesprochen ist, kommt in jedem Fall rein", sagte er. "Über den Rest muss man miteinander reden."
Arbeitsministerin Nahles hat derweil weitere von der Union geforderte Mindestlohnausnahmen für Rentner und Minijobber ausgeschlossen: "Das geht nicht. Warum sollen Menschen schlechter bezahlt werden, nur weil sie älter sind oder weniger Stunden arbeiten als andere? Es ist auch rechtlich nicht möglich. Ab 2017 gilt der Mindestlohn flächendeckend für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer", so die SPD-Politikerin gegenüber der "Bild am Sonntag".
Mit Branchen, die aufgrund eines niedrigen Lohnniveaus Probleme mit einem Stundenlohn von 8,50 Euro haben, stehe sie "in einem ernsthaften Dialog". Diese Wirtschaftszweige hätten bis zum 1. Januar 2017 Zeit, ihre Löhne über Tarifverträge schrittweise auf 8,50 Euro anzuheben. Gespräche über Ausnahmen bis 2017 hat Nahles nach eigenen Angaben mit den Gaststättenbetrieben, Taxifahrern, Callcentern, Zeitungsverlegern und Erntehelfern geführt.
Nahles will Arbeiter unter 18 Jahren vom Mindestlohn ausnehmen
Nach dem Willen von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) wird der allgemeine Mindestlohn von 8,50 Euro nicht für Arbeiter unter 18 Jahren gelten. "Wir müssen verhindern, dass junge Menschen lieber einen besser bezahlten Aushilfsjob annehmen, statt eine Ausbildung anzufangen. Deshalb sollen Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr - bis zum Ende der Schulpflicht - vom Mindestlohn ausgenommen werden", sagte Nahles der Zeitung "Bild am Sonntag".
Die Ministerin: "Jede und jeder Jugendliche muss eine Ausbildung machen." Nahles, die am Montag ihren Gesetzentwurf zum Mindestlohn in die Ressortabstimmung gibt, schließt weitere von der Union geforderte Mindestlohnausnahmen für Rentner und Minijobber aus: "Das geht nicht. Warum sollen Menschen schlechter bezahlt werden, nur weil sie älter sind oder weniger Stunden arbeiten als andere? Es ist auch rechtlich nicht möglich. Ab 2017 gilt der Mindestlohn flächendeckend für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer."
Nach Berechnungen der Arbeitsministerin werden ab Januar 2015 "3,7 Millionen Menschen" vom Mindestlohn profitieren. Dass es zur Vernichtung von Arbeitsplätzen kommt, schließt Nahles aus: "Ich prognostiziere, dass der allgemeine Mindestlohn keine negativen Effekte auf den Arbeitsmarkt hat."
Mit Branchen, die aufgrund eines niedrigen Lohnniveaus Probleme mit einem Stundenlohn von 8,50 Euro haben, steht Nahles "in einem ernsthaften Dialog". Diese Wirtschaftszweige hätten bis zum 1. Januar 2017 Zeit, ihre Löhne über Tarifverträge schrittweise auf 8,50 Euro anzuheben.
Über 2017 hinaus lehnt die Ministerin jede weitere Ausnahme kategorisch ab: "Ich sage klipp und klar: Es wird nicht möglich sein, über dieses Zeitfenster hinaus ganze Branchen aus dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn auszunehmen."
Gespräche über Ausnahmen bis 2017 hat Nahles nach eigenen Angaben mit den Gaststättenbetrieben, Taxifahrern, Callcentern, Zeitungsverlegern, Erntehelfern geführt. Die Einhaltung des Mindestlohns will das Arbeitsministerium streng überwachen und dafür eine Beschwerde-Hotline installieren: "Wir werden das stark kontrollieren. Ich möchte eine Info-Hotline einrichten, bei der Anrufer Verstöße melden können. Das hat in Großbritannien gute Wirkung gezeigt."
Quelle: dts Nachrichtenagentur