Experte Dr. Stefan Bach kritisiert die Erbschaftssteuer-Reform und sieht Gefahr neuer Klagen in Karlsruhe
Archivmeldung vom 07.10.2016
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Erbschaftssteuer wird reformiert - auf Druck des Bundesverfassungsgerichtes. Der Bundestag hat bereits der Einigung des Vermittlungsauschusses zugestimmt, der Bundesrat soll kommende Woche folgen. Doch ob damit Ruhe einkehrt, ist nicht sicher. Die Gefahr neuer Klagen sieht auch Dr. Stefan Bach - unter anderem wegen der weiterhin vorgesehenen, weitgehenden Steuerbefreiung für größere Vermögen. "Ich hätte einen Kompromiss bevorzugt, der hier eine Mindestbesteuerung von zehn bis 15 Prozent vorsieht", betont der DIW-Steuerexperte im Gespräch mit unserer Zeitung.
Wie groß ist die Gefahr, dass die Erbschaftsteuer-Reform ein fünftes Mal in Karlsruhe landet?
Dr. Stefan Bach: Die Gefahr besteht durchaus. Das Bundesverfassungsgericht hatte gerade im Hinblick auf die Begünstigung großer Unternehmen Nachbesserungen verlangt. Doch der Kompromiss sieht erneut weitreichende Vergünstigungen vor. So kann Unternehmen weiterhin bis 26 Millionen Euro steuerfrei übertragen werden - ohne jede Bedürftigkeitsprüfungen. Und bei höherwertigen Unternehmen berücksichtigen die Bedürftigkeitsprüfungen nur das eigene Vermögen des Empfängers, nicht aber das Vermögen des Erblassers oder Schenkers.
Das kann man gestalten?
Dr. Bach: Man kann seinen Kindern weiterhin schon in jungen Jahren Betriebsvermögen steuerfrei übertragen. Leute, die sich nicht besonders in Unternehmen engagieren, sondern im Grunde genommen nur Teilhaber sind, können also weiterhin mitbegünstigt werden, weil eben die familiäre Unternehmensfortführung der Mittelständler gesichert werden soll, ohne Rücksicht auf die Höhe der Vorteile. Also können auch Riesenvermögen im dreistelligen Millionenbereich steuerfrei übertragen werden, ohne nachweisen zu müssen, dass Arbeitsplätze oder die Unternehmensfortführung gefährdet wären, was wohl in den meisten Fällen nicht der Fall ist. Hinzu kommen Detailregelungen wie Bewertungsabschläge, die doch sehr pauschal und nicht sachgerecht geraten sind - und durchaus verfassungsrechtliche Risiken bergen.
Bisher hat die Erbschaftsteuer rund sechs Milliarden Euro pro Jahr eingebracht - bei einem Gesamtsteueraufkommen von mehr als 700 Milliarden Euro. Bleibt die Erbschaftsteuer also eine Bagatellsteuer?
Dr. Bach: Noch ist unklar, wie sich die kleinen Verschärfungen oder auch neue Vergünstigungen, die im Kompromiss vorgesehen sind, auswirken werden. Es gibt durchaus einzelne Konstellationen, wo nach neuem Recht die Regelungen sogar günstiger sind für die Erben. Das ist ein großes Beschäftigungsprogramm für Steuerberater. Unter dem Strich dürfte das Erbschaftsteueraufkommen in den kommenden Jahren leicht sinken, da schon in den letzten Jahren viel Vermögen übertragen worden ist. Ich rechne mit einem jährlichen Steueraufkommen eher in Richtung 4,5 bis 5 Milliarden Euro.
"Mit viel Geld übertragen" meinen Sie die jungen Multimillionäre?
Dr. Bach: Nicht nur, aber auch. Allein von 2011 bis 2014 sind von insgesamt 144 Milliarden Euro steuerfreien Unternehmensübertragungen 37 Milliarden Euro an Minderjährige geflossen. Fast 30 Millionen davon gingen an nur 90 Kinder im Alter von unter 14 Jahren, die durchschnittlich 327 Millionen Euro bekommen haben - steuerfrei. Und 2015 und wohl auch in den vergangenen Monaten vor dem nun erzielten Kompromiss gab es sicher noch einmal einen Schub an Übertragungen.
Die Erbschaftsteuer ist also nicht - wie der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Volker Wissing sagt - ein Einstieg in die Vermögensteuer?
Dr. Bach: Nein, das ist es für sich genommen nicht. Was natürlich sein kann, ist, dass im Zuge des Bundestagswahlkampfes das Thema Vermögensteuer wieder hochkocht. Denn die Vermögen sind in Deutschland zunehmend ungleichmäßig verteilt, und die Erbschaftsteuer ändert daran rein gar nichts. Daher wird es sicher wieder Vorstöße geben, um die Gruppe der Reichen und Superreichen stärker in die Pflicht zu nehmen und deren Steuern zu erhöhen.
Ist die Erbschaftsteuerreform ein Kniefall vor den reichsten Sprösslingen des Landes, wie es der Linken-Chef Bernd Riexinger formuliert hat?
Dr. Bach: Es sieht natürlich zunächst so aus, weil sich bei den Superreichen wenig ändern wird. Der Punkt ist aber, dass man vor allem die Mittelständler und die familiengeführten Unternehmen vor Augen hatte und hat. Bei größeren Erbschaftsteuerbelastungen müsste in der Tat Geld aus solchen Firmen gezogen werden. Denn jenseits der Begünstigungen gelten Steuersätze von bis zu 30 Prozent. Das wären erhebliche Belastungen, die die Firmen tragen müssten. Dann würden wohl auch viele Erben die Unternehmen verkaufen - zum Beispiel an die "Heuschrecken", das will niemand. Insofern sind moderate Begünstigungen durchaus berechtigt. Nur sind sie eben in den letzten Jahren völlig aus dem Ruder gelaufen.
Wie soll man die großen Unternehmensübertragungen besteuern?
Dr. Bach: Ich hätte einen Kompromiss bevorzugt, der hier eine Mindestbesteuerung von zehn bis 15 Prozent vorsieht. Das würde wirtschaftlich keine größeren Schäden zur Folge haben. Meiner Meinung nach geht die vollständige Steuerbefreiung, die es nun in vielen Bereichen weiter geben wird, zu weit.
Sie sind also für ein Flat-Tax-Modell?
Dr. Bach: Zumindest in die Richtung sollte die Reform gehen. Man könnte auch im bestehenden Modell eine Mindeststeuer für hohe Unternehmensübertragungen einziehen. Dabei kann es ja durchaus einen Freibetrag von zum Beispiel ein oder zwei Millionen Euro geben, um kleine Firmen nicht zu belasten. Bei größeren Vermögen könnte es dann Verschonungsabschläge geben, die mit steigendem Vermögen zurückgehen. Aber ab einem Unternehmensvermögen von mindestens 20 Millionen könnte man einen Mindeststeuersatz von 15 Prozent erheben. Dadurch würde das Steueraufkommen längerfristig kräftig steigen. Einen Teil davon könnte man benutzen, um die "Sandwich-Bürger", die derzeit das Gros des Erbschaftsteueraufkommens auf ihre Immobilien oder das Finanzvermögen bezahlen, stärker zu entlasten. Oder man könnte auch die persönlichen Freibeträge bei Ehegatten und Kindern erhöhen.
Wäre es dann nicht sinnvoller, statt einer erneuten Diskussion über die Einführung einer Vermögensteuer gleich zum Flat-Tax-Modell bei der Erbschaftsteuer zu greifen?
Dr. Bach: Die Erbschaftsteuer gilt als die verträglichere und weniger wirtschaftlich schädliche Art der Vermögensbesteuerung, Deshalb würde ich es befürworten, wenn man Flat-Tax-Modelle entwickelt. Zumal eine Vermögensteuer weitere Probleme aufwerfen würde - nicht nur im Hinblick auf höhere Verwaltungskosten, sondern auch auf ähnliche rechtliche Probleme wie bisher die Erbschaftsteuer.
Gibt es Rechenmodelle für eine Flat-Tax?
Dr. Bach: Bei einer Flat-Tax von zehn Prozent und einem Freibetrag von 400000 Euro pro Person - also nicht nur nahe Angehörige - könnte man das derzeitige Aufkommen komplett finanzieren. Wenn man dann einige Vergünstigungen abbaut, käme man mit einem Plus heraus. Bei einem Flat-Steuersatz von 15 Prozent könnte man das Erbschaftsteueraufkommen sicher mehr als verdoppeln, wenn man auch noch weitere Vergünstigungen streicht, zum Beispiel für Immobilien oder für Spenden, Beiträge und Stiftungen.
Das deutsche Steuersystem krankt an einer extremen Unübersichtlichkeit. Krankt es auch daran, dass Einkommen aus Arbeit schon ab mittleren Einkommen deutlich höher besteuert werden als Einkünfte aus Kapital?
Dr. Bach: Das ist eine Tendenz der vergangenen Jahre und Jahrzehnte. Das Vermögen ist stark konzentriert. Die Gutverdiener und Vermögenden wurden sukzessive steuerlich entlastet. Arbeitnehmer mit mittleren Einkommen wurden dagegen durch die kalte Progression immer höher besteuert. Hinzu kommt, dass die indirekten Steuern ausgeweitet wurden - Mehrwertsteuer, Ökosteuer, EEG-Umlage. Diese Steuern zahlen im Wesentlichen Mittel- und Unterschicht-Haushalte.
Und auch Sozialbeiträge?
Dr. Bach: Wir haben nach wie vor relativ hohe Sozialbeiträge im internationalen Vergleich. In anderen Wohlfahrtsstaaten bekommt man zum Beispiel Gesundheitsleistungen oder eine Grundrente vom Staat, ohne dass man dafür Sozialbeiträge zahlen muss. Bei uns zahlen selbst Geringverdiener den vollen Rentenbeitrag ein, bekommen dafür aber kaum Rente und müssen künftig im Alter noch Stütze beantragen. Auf Dauer ist daher eine staatlich finanzierte Grundrente wie etwa in Großbritannien oder Schweden vielleicht der bessere Weg.
Quelle: Landeszeitung Lüneburg - Das Interview führte Werner Kolbe (ots)