Ampel-Streit um Vorratsdatenspeicherung geht weiter
Archivmeldung vom 21.08.2024
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.08.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie SPD sieht sich durch ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags in ihrem Engagement für die Vorratsdatenspeicherung bestätigt und fordert von der FDP, den Widerstand dagegen aufzugeben.
Die Partei könne sich nicht "hinter der Formulierung des
Koalitionsvertrages verstecken", sagte der innenpolitische Sprecher der
SPD-Fraktion, Sebastian Hartmann, der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".
Die Parteien hätten sich darauf geeinigt, eine Speicherung von
Verkehrsdaten "unter Beachtung der EuGH-Rechtsprechung" zu normieren;
die liege nun vor. "Wer das blockiert, schwächt den starken
Rechtsstaat", so Hartmann.
Mit der Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) befasst sich auch das Gutachten, über
das die FAZ berichtet. Die Wissenschaftlichen Dienste stellen klar, dass
die Richter im April erstmals entschieden haben, dass eine
Vorratsdatenspeicherung nicht nur zur Verhinderung und Verfolgung
schwerer Kriminalität zulässig sein kann, sondern auch bei "Straftaten
im Allgemeinen".
Das Gutachten hebt auch hervor, dass der EuGH
einen Zugang zu IP-Adressen bei "internetbezogenen Straftaten" für die
"einzig effektive", zumindest "die am wenigsten einschneidende" Maßnahme
hält. Würde sie bei online begangenen Straftaten nicht gestattet,
bestünde "eine echte Gefahr der systemischen Straflosigkeit", hatten die
Richter entschieden.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD)
vertritt seitdem die Auffassung, dass die Vorratsdatenspeicherung bei
schwerer Kriminalität nun erst recht zulässig und nötig sei. Eine
Sprecherin des Bundesinnenministeriums teilte der FAZ am Mittwoch mit,
dass man sich weiterhin dafür einsetze.
Eine Sprecherin des
Bundesjustizministeriums verwies dagegen auf den Koalitionsvertrag.
Darin hätten sich die Parteien gegen eine anlasslose Speicherung
entschieden. Bei der Vorratsdatenspeicherung handele es sich um eine
"pauschale Überwachungsmaßnahme", die alle Bürger unter
"Generalverdacht" stelle und dem "liberalen Rechtsstaat" widerspreche.
Aus dem EuGH-Urteil folge auch nicht, "dass eine Speicherung von
IP-Adressen eingeführt werden müsste". Diese Entscheidung überlasse das
Gericht den Mitgliedstaaten.
Quelle: dts Nachrichtenagentur