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Wiehle: Scheuers Straßenverkehrsordnungs-Pläne schießen übers Ziel hinaus

Archivmeldung vom 15.08.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.08.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Wolfgang Wiehle (2019)
Wolfgang Wiehle (2019)

Bild: AfD Deutschland

Die Vorschläge von Verkehrsminister Scheuer (CSU) zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) beinhalten neben einigem Guten auch viel Undurchdachtes.

Der stellvertretende verkehrspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Wolfgang Wiehle, sieht einen deutlichen Nachbesserungsbedarf, um z. B. den Problemen von Menschen mit Behinderung oder den Anforderungen von Taxi- und Transportunternehmen besser gerecht zu werden: „Dass das Blockieren von Rettungsgassen zukünftig stärker bestraft werden muss, ist im Bundestag unumstritten. Auch eine vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit von Lastkraftwagen beim Rechtsabbiegen kann die Verkehrssicherheit verbessern.

Die geplanten drakonischen Strafen für ein kurzzeitiges Halten von Fahrzeugen auf Fahrrad-Schutzstreifen sind hingegen praxisfremd. Dies würde bedeuten, dass in eng bebauten Städten die Anwohner sich nicht mehr vor Ihren Häusern absetzen lassen oder in ein Auto oder Taxi einsteigen können. Insbesondere gehbehinderte und ältere Menschen werden die Leidtragenden von Scheuers Schnellschuss sein.

Handwerker werden ihre Arbeitsmaterialien nicht mehr aus den Lieferfahrzeugen herunterladen können. Baustoffe können nicht mehr abgeladen werden, weil fahrzeuggebundene Kräne nicht entsprechende die Reichweite besitzen. Die Folge wird sein, dass Bau- oder Handwerkerleistungen für Innenstädte nicht mehr angenommen werden oder nur zu unbezahlbaren Preisen. Jeder Lieferant wird den Bußgeldbescheid von zukünftig bis zu 100 Euro einpreisen müssen.

Auch die geplante Möglichkeit der Nutzung von Busspuren für Autos mit drei Insassen nutzt vor allem dem Unternehmen UBER gegenüber dem Taxi-Gewerbe, das aktuell Busspuren exklusiv neben Bussen nutzen darf. Die Zulassung von UBER-Fahrzeugen auf Busspuren wird von der AfD-Bundestagsfraktion nicht befürwortet.

Minister Scheuer muss sich auf harten Gegenwind vorbereiten. Die AfD-Fraktion wird in jedem Fall für die geplante Bundestagsanhörung am 25. September die Einbeziehung von Behindertenverbänden, des Zentralverbands des Deutschen Handwerks sowie der Taxi-Verbände erreichen“, sagt Wiehle.

Quelle: AfD Deutschland

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