Gutachten: Verfassungsänderung für Altschuldenhilfe nötig
Archivmeldung vom 23.08.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Übernahme von Altschulden der Kommunen durch den Bund ist ohne eine Grundgesetzänderung an mehreren Stellen offenbar nicht möglich. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Bundestags im Auftrag der FDP-Fraktion, über das die "Rheinische Post" in ihrer Freitagausgabe berichtet.
In der Verfassung sei festgeschrieben, dass die finanzielle Entlastung
der Kommunen Länderaufgabe sei. "Festzuhalten bleibt, dass für eine
Übernahme kommunaler Altschulden durch den Bund angesichts der Vorgaben
des Artikel 104a Absatz 1 GG eine Änderung des GG erforderlich wäre, um
dem Bund eine dahingehende Aufgaben- und Finanzierungskompetenz
zuzuweisen. Durch die Neuregelung müsste der Bund ausdrücklich zu einer
Schuldübernahme ermächtigt werden", heißt es in der Studie.
Neben
der Änderung des Artikels 104 im Grundgesetz sei eine weitere
notwendig. Denn der Bund müsse die Möglichkeit erhalten, die Länder zu
verpflichten, die Überschuldung ihrer Kommunen künftig zu vermeiden.
Nicht eindeutig geklärt sei zudem, ob eine Altschuldenübernahme durch
den Bund unter die Schuldenbremse fallen würde. Wäre dem so, müsste die
Altschuldenübernahme im Grundgesetz ausdrücklich von der Schuldenbremse
ausgenommen werden.
Die hälftige Altschuldenübernahme durch den
Bund wird seit vielen Jahren vor allem von den kommunalen
Spitzenverbänden und von jenen Ländern gefordert, die über besonders
viele überschuldete Kommunen verfügen. Das sind vor allem
Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Rheinland-Pfalz. Unterstützung
bekommen sie von den Stadtstaaten Hamburg und Bremen, die allerdings
eigene finanzielle Interessen in einem Gesamtpaket verfolgen. Bayern,
Baden-Württemberg und Sachsen lehnen eine Altschuldenhilfe dagegen
kategorisch ab, die übrigen Länder sind unentschieden.
Die
SPD-Spitze in Berlin hatte sich unlängst für die Altschuldenhilfe
ausgesprochen. Doch wegen des Zögerns der Union im Bundestag sowie
vieler Länder im Bundesrat sind Zweidrittelmehrheiten für eine
Grundgesetzänderung nicht in Sicht. "Wenn NRW eine Regelung mit dem Bund
erzielen will, braucht es Rechtssicherheit, die die CDU im Bund und im
Land endlich herstellen muss, sonst wird das nichts", forderte Frank
Schäffler, FDP-Vizechef in NRW und Haushaltspolitiker im Bundestag.
Quelle: dts Nachrichtenagentur