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Oskar Lipp / Florian Köhler: Schneckentempo statt Digitalbooster: Ministerium versagt bei der Digitalisierung der Verwaltungsleistungen

Freigeschaltet am 09.04.2025 um 06:30 durch Sanjo Babić
Bild: AfD Deutschland
Bild: AfD Deutschland

Die Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales auf die Anfrage des wirtschaftspolitischen Sprechers der AfD-Fraktion, Oskar Lipp, zeigt einmal mehr das eklatante Versagen der Staatsregierung bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Trotz des ambitionierten Ziels des Onlinezugangsgesetzes (OZG) von 575 digitalisierten Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 sind bis heute in Bayern nur 281 Leistungen tatsächlich flächendeckend verfügbar. Dies entspricht einer Zielverfehlung von über 60 Prozent und einem massiven Rückstand von drei Jahren.

Oskar Lipp erklärt dazu: „Gemäß der Antwort der Staatsregierung auf meine Anfrage stehen den Landkreisen in Bayern lediglich 28 Online-Verfahren zur Verfügung – in den kreisfreien Städten sind es nur 32. Dies ist ein erschreckend geringer Anteil im Vergleich zu den 350 bis 400 kommunalen Leistungen, die laut OZG flächendeckend digitalisiert und zugänglich sein sollten. Von einer modernen Verwaltung, die mit der Digitalisierung Schritt hält, sind wir weit entfernt. Es ist ein Skandal, dass die Staatsregierung es immer noch nicht geschafft hat, grundlegende Dienstleistungen wie Kfz-Zulassungen oder Baugenehmigungen flächendeckend online verfügbar zu machen.“

Florian Köhler, digitalpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, fügt hinzu: „Der Bundesrechnungshof hat bereits darauf hingewiesen, dass das Dashboard zur digitalen Verwaltung, auf welches die Staatsregierung in ihrer Antwort verweist, die tatsächliche Lage erheblich beschönigt. Eine Leistung gilt bereits als ‚online‘, wenn sie in nur einer Kommune verfügbar ist – unabhängig davon, ob diese auch tatsächlich OZG-konform ist. Und das ist der entscheidende Punkt: Es wird zwar behauptet, dass digitale Leistungen angeboten werden, aber die meisten davon erfüllen noch nicht einmal die rechtlichen Anforderungen des OZG. Der Bürger kann zwar online einen Antrag stellen, aber die notwendigen Nachweise können oft nicht elektronisch übermittelt werden. Auch hier wird die Öffentlichkeit mit falschen Zahlen hinters Licht geführt.“

Quelle: AfD Bayern

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